Steuerhölle Spanien ? Abklären vor der Anmeldung notwendig
Verfasst: Do 25. Jul 2019, 23:20
Nachdem wir nun den "ganzen Lauf" hinter uns haben, möchte ich einige Informationen liefern, die vielleicht dem einen oder anderen Anwärter auf die Residencia helfen können Geld zu sparen (der Geldsparteil steht ganz unten, wer Bescheid weiss kann den oberen Teil überspringen
).
Ich glaube, Spanien ist das einzige Land in Europa, das vom Bürger ZWEI Selbstdeklarationen verlangt (sofern Auslandvermögen vorhanden ist).
Mit dem Modelo 720 haben die Bürokraten den Vogel abgeschossen. Unter Strafandrohung ! wird da verlangt, dass man bis Ende März des laufenden Jahres bestimmte Daten über das Auslandvermögen abgeben muss. Das ganze ist so kompliziert, dass es kaum einen Steuerpflichtigen geben wird, der das ohne fachliche Hilfe erledigen kann. Da die geringste "falsche Angabe" zu extremen Bussen führen kann. Die notwendigen Daten zu erhalten ist ebenfalls nicht ganz einfach, da Banken keine Ahnung haben, was da verlangt wird. Insbesondere diese Durchschnittsberechnungen der letzten 3 Monate des Jahres sind so ein Ding.
Der grösste Witz an der Sache ist, dass von den Behörden grossartig darauf hingewiesen wird, dass das Modelo 720 "keine Steuern auslöst und nicht relevant ist für die Steuerhöhe"...... Es wird suggeriert, dass das Modelo eigentlich ein harmloses Informationspapier sei. Weshalb dann die Androhung von Bussen in der Höhe von bis zu 50'000 Euro bei EINER falschen Angabe. Harmlos für wen?
FAZIT 1: Modelo 720 ist vor allem eine Arbeitsbeschaffung für Steuerberater. Uns hat sie schon einmal über 700 Euro gekostet
Aber es gibt noch Hoffnung. Das Gesetz ist in Prüfung und könnte vom Gericht gekippt werden. Hoffen wir auf vernünftige Richter.
Zweiter Teil: Modelo 100 (Einkommenssteuer). Nachdem bis Ende März das Modelo 720 abgegeben wurde. Muss nun auch noch bis Ende Juni die eigentliche Steuererklärung abgegeben werden (Nebenbei: per 1. Juli wurde der Betrag abgebucht). In dieser müssen die Daten EXAKT denen entsprechen, welche schon im Modelo 720 angegeben wurden (von wegen reines Informationspapier).
Dass natürlich auch dieses Modelo 100 kompliziert ist, wenigstens wenn man mehrere Konti und auch noch Auslandkonti hat, das dürfte ebenfalls klar sein.
FAZIT 2: Ich gehe einmal davon aus, dass auch hier die Steueranwälte ein sicheres Einkommen haben........ Uns hat dieser Teil rund 550 Euro gekostet.
So nun zum Geld sparen. Sollte jemand daran denken sich Resident anzumelden, dann lohnt es sich wahrscheinlich, ganz genau folgende Dinge zu prüfen.
1. Wie schon an anderer Stelle beschrieben (s. Steuern Modelo 720) sollte abgeklärt werden, ob man die Rückzahlung einer Lebensversicherung oder sonstiger Versicherungen zu erwarten hat, NACHDEM man sich in Spanien angemeldet hat. Dann ist es wahrscheinlich so, dass bis zu 23% Steuern auf dem "Ertrag" anfallen. So oder so, lohnt es sich, diese Dinge gaaaaanz genau VOR der Anmeldung zu prüfen.
2. VOR der Anmeldung sollte ebenfalls geprüft werden, ob man irgendwelche Antiquitäten oder Kunstgegenstände, egal welcher Art, im Besitz hat, die möglicherweise einmal verkauft werden sollen, dann muss man unbedingt :
Prüfen ob ein KAUFBELEG vorhanden ist. Wichtig dabei der Kaufbetrag mit allen sonstigen Unkosten muss nachweisbar sein. WICHTIG: Von jedem einzelnen Gegenstand, egal ob Vase, Bild, Teppich oder was auch immer.
Sollten, wie in unserem Fall, diese Gegenstände aus einer Erbschaft stammen, dann könnte genau dieser Nachweis unmöglich sein. Besonders wenn es sich um eine Sammlung mit hunderten von Teilen handelt. Da Sammler die Eigenheit haben, Dinge auch durch Tausch und teilweisem Tausch mit teilweiser Barzahlung und und und zu handeln, kann man sich gut vorstellen, dass der Nachweis von Erwerbskosten unmöglich wird.
Bei uns zudem lag der Erbgang über 20 Jahre zurück. Und wir hatten damals Erbschaftssteuer bezahlt.....
Trotzdem war der Erwerbspreis erfasst. Aber es waren nur einzelne wenige Quittungen vorhanden und die Steuerbehörde akzeptiert die Aufzeichnungen nicht.
D.h. dass die Steuerbehörden es sich einfach macht und im Falle von fehlender Quittung den Wert 0.00 ansetzt. Was bedeutet: 100% des Verkaufserlöses muss versteuert werden! 19-23% je nach Betrag. Uns hat das einen höheren 5-stelligen Betrag gekostet.
Um es deutlich zu machen: Sollte jemand wissen, dass er womöglich einen Picasso im Besitz hat, aber keinen Kaufnachweis, dann wäre ein Verkauf VOR der Anmeldung in Spanien möglicherweise sinnvoll.........
Und lässt sich der Verkauf nicht vorher tätigen, dann : Die Differenz zwischen dem Betrag auf der Kaufquittung (!) und dem Verkaufserlös sollte möglichst gering sein, damit die Steuer tief bleibt. Zudem jegliche sonstige Aufwände nachweisbar. Was auch immer das ist. Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt, nur Quittung muss vorhanden sein

Ich glaube, Spanien ist das einzige Land in Europa, das vom Bürger ZWEI Selbstdeklarationen verlangt (sofern Auslandvermögen vorhanden ist).
Mit dem Modelo 720 haben die Bürokraten den Vogel abgeschossen. Unter Strafandrohung ! wird da verlangt, dass man bis Ende März des laufenden Jahres bestimmte Daten über das Auslandvermögen abgeben muss. Das ganze ist so kompliziert, dass es kaum einen Steuerpflichtigen geben wird, der das ohne fachliche Hilfe erledigen kann. Da die geringste "falsche Angabe" zu extremen Bussen führen kann. Die notwendigen Daten zu erhalten ist ebenfalls nicht ganz einfach, da Banken keine Ahnung haben, was da verlangt wird. Insbesondere diese Durchschnittsberechnungen der letzten 3 Monate des Jahres sind so ein Ding.
Der grösste Witz an der Sache ist, dass von den Behörden grossartig darauf hingewiesen wird, dass das Modelo 720 "keine Steuern auslöst und nicht relevant ist für die Steuerhöhe"...... Es wird suggeriert, dass das Modelo eigentlich ein harmloses Informationspapier sei. Weshalb dann die Androhung von Bussen in der Höhe von bis zu 50'000 Euro bei EINER falschen Angabe. Harmlos für wen?
FAZIT 1: Modelo 720 ist vor allem eine Arbeitsbeschaffung für Steuerberater. Uns hat sie schon einmal über 700 Euro gekostet
Aber es gibt noch Hoffnung. Das Gesetz ist in Prüfung und könnte vom Gericht gekippt werden. Hoffen wir auf vernünftige Richter.
Zweiter Teil: Modelo 100 (Einkommenssteuer). Nachdem bis Ende März das Modelo 720 abgegeben wurde. Muss nun auch noch bis Ende Juni die eigentliche Steuererklärung abgegeben werden (Nebenbei: per 1. Juli wurde der Betrag abgebucht). In dieser müssen die Daten EXAKT denen entsprechen, welche schon im Modelo 720 angegeben wurden (von wegen reines Informationspapier).
Dass natürlich auch dieses Modelo 100 kompliziert ist, wenigstens wenn man mehrere Konti und auch noch Auslandkonti hat, das dürfte ebenfalls klar sein.
FAZIT 2: Ich gehe einmal davon aus, dass auch hier die Steueranwälte ein sicheres Einkommen haben........ Uns hat dieser Teil rund 550 Euro gekostet.
So nun zum Geld sparen. Sollte jemand daran denken sich Resident anzumelden, dann lohnt es sich wahrscheinlich, ganz genau folgende Dinge zu prüfen.
1. Wie schon an anderer Stelle beschrieben (s. Steuern Modelo 720) sollte abgeklärt werden, ob man die Rückzahlung einer Lebensversicherung oder sonstiger Versicherungen zu erwarten hat, NACHDEM man sich in Spanien angemeldet hat. Dann ist es wahrscheinlich so, dass bis zu 23% Steuern auf dem "Ertrag" anfallen. So oder so, lohnt es sich, diese Dinge gaaaaanz genau VOR der Anmeldung zu prüfen.
2. VOR der Anmeldung sollte ebenfalls geprüft werden, ob man irgendwelche Antiquitäten oder Kunstgegenstände, egal welcher Art, im Besitz hat, die möglicherweise einmal verkauft werden sollen, dann muss man unbedingt :
Prüfen ob ein KAUFBELEG vorhanden ist. Wichtig dabei der Kaufbetrag mit allen sonstigen Unkosten muss nachweisbar sein. WICHTIG: Von jedem einzelnen Gegenstand, egal ob Vase, Bild, Teppich oder was auch immer.
Sollten, wie in unserem Fall, diese Gegenstände aus einer Erbschaft stammen, dann könnte genau dieser Nachweis unmöglich sein. Besonders wenn es sich um eine Sammlung mit hunderten von Teilen handelt. Da Sammler die Eigenheit haben, Dinge auch durch Tausch und teilweisem Tausch mit teilweiser Barzahlung und und und zu handeln, kann man sich gut vorstellen, dass der Nachweis von Erwerbskosten unmöglich wird.
Bei uns zudem lag der Erbgang über 20 Jahre zurück. Und wir hatten damals Erbschaftssteuer bezahlt.....
Trotzdem war der Erwerbspreis erfasst. Aber es waren nur einzelne wenige Quittungen vorhanden und die Steuerbehörde akzeptiert die Aufzeichnungen nicht.
D.h. dass die Steuerbehörden es sich einfach macht und im Falle von fehlender Quittung den Wert 0.00 ansetzt. Was bedeutet: 100% des Verkaufserlöses muss versteuert werden! 19-23% je nach Betrag. Uns hat das einen höheren 5-stelligen Betrag gekostet.
Um es deutlich zu machen: Sollte jemand wissen, dass er womöglich einen Picasso im Besitz hat, aber keinen Kaufnachweis, dann wäre ein Verkauf VOR der Anmeldung in Spanien möglicherweise sinnvoll.........

Und lässt sich der Verkauf nicht vorher tätigen, dann : Die Differenz zwischen dem Betrag auf der Kaufquittung (!) und dem Verkaufserlös sollte möglichst gering sein, damit die Steuer tief bleibt. Zudem jegliche sonstige Aufwände nachweisbar. Was auch immer das ist. Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt, nur Quittung muss vorhanden sein
