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Insolvenz span. Bauträger? Geld zurück!
Verfasst: Mo 8. Mai 2017, 17:38
von Oliva B.
Das Urteil ist wohl schon mehr als zwei Monate alt, aber wir sollten es zur Vervollständigung auch hier aufnehmen:
- "Sensationelles Grundsatzurteil des Obersten Gerichts in Spanien: Tausende deutsche Immobilienkäufer können ihre verlorenen Anzahlungen aus Immobilienkäufen von spanischen Banken zurückfordern. Diese sind verpflichtet, die Anzahlungen für Immobilien in Spanien bei einer Insolvenz des Bauträgers an den Käufer zurückzubezahlen" Weiter lesen
VORICHT: PR-BERICHT, von dem ich mich nachträglich distanziere!!!!!
Re: Insolvenz span. Bauträger? Geld zurück!
Verfasst: Mo 8. Mai 2017, 18:19
von vitalista
Ein wichtiger Hinweis!
Da fragt man sich doch, wenn die Banken per Gesetz zu Bankbürgschaften und Anzahlungen auf ein separates Konto verpflichtet sind, warum das bislang kaum jemand wusste. Ein Schelm, der Böses dabei denkt...
Re: Insolvenz span. Bauträger? Geld zurück!
Verfasst: Mo 8. Mai 2017, 18:49
von Miesepeter
Ich würde mir keine Hoffnungen machen. Hier wid ganz eindeutig die grosse Werbetrommel von jemand gerührt, der hier ganz klar das grosse Geschäft wittert. Die Bauherren waren und sind seit vielen Jahren gesetzlich verpflichtet, Anzahlungen aus Immobiliengeschäften auf eine Art "Sperrkonto" einzuzahlen. Das ist aber bis auf ganz wenige Ausnahmen unterblieben und niemand hat sich darum gekümmert. Grosse Baugesellschaften wurden teilweise von vorneherein in betrügerischer Absicht gegründet wie seinerzeit SOFICO und VIELE andere mehr, die alle planmässig pleite gingen, sobald sie genug abgezockt hatten. Zu holen gab es da nie etwas, höchstens Bauruinen oder Brachland. Und jetzt sollen die Banken etwas "zurückzahlen" - wenn sie es überhaupt haben, denn ausser den vorrangigen Forderungen aus Steuern nund SV-Beiträgen sind da noch die unbedienten Hypotheken selbiger Banken, die meist noch astronomische "Bearbeitungsgebühren" draufschlagen. Und da soll etwas übrigbleiben? Ich, als Miesepeter, sehe jedenfalls schwarz.
Re: Insolvenz span. Bauträger? Geld zurück!
Verfasst: Mo 15. Mai 2017, 18:03
von Miesepeter
Nachtrag: aufgrund der Vielzahl von Anträgen auf Rückzahlung und der folglichen Überlastung vergeben die Gerichte in Madrid keine Termine mehr. Heute berichten die Medien von einer Forderung der linksgerichteten PSOE-Partei zur Einsetzung von Sondergerichten.
Re: Insolvenz span. Bauträger? Geld zurück!
Verfasst: Mo 15. Mai 2017, 19:58
von Oliva B.
Miesepeter hat geschrieben:Nachtrag: aufgrund der Vielzahl von Anträgen auf Rückzahlung und der folglichen Überlastung vergeben die Gerichte in Madrid keine Termine mehr. Heute berichten die Medien von einer Forderung der linksgerichteten PSOE-Partei zur Einsetzung von Sondergerichten.
Aha, dann gab es scheinbar doch etliche Fälle, bei denen sich eine Klage lohnte.

Re: Insolvenz span. Bauträger? Geld zurück!
Verfasst: Fr 19. Mai 2017, 14:12
von chris
Da gehört bei der Quelle eigentlich der dicke Schriftzug "Werbung" oben drauf.
Solche "Reportagen" über vermeintlich sensationelle Entwicklungen und Neuheiten, die dann direkt auf einen Dienstleister verlinken, sind nämlich nichts anderes.
Re: Insolvenz span. Bauträger? Geld zurück!
Verfasst: Fr 19. Mai 2017, 20:41
von Oliva B.
chris hat geschrieben:Da gehört bei der Quelle eigentlich der dicke Schriftzug "Werbung" oben drauf.
Solche "Reportagen" über vermeintlich sensationelle Entwicklungen und Neuheiten, die dann direkt auf einen Dienstleister verlinken, sind nämlich nichts anderes.
Danke für den Hinweis,Chris. Ich habe den dicken Schriftzug "RP-Bericht" unter dem Titel einfach nicht bemerkt.

Re: Insolvenz span. Bauträger? Geld zurück!
Verfasst: So 21. Mai 2017, 20:20
von Miesepeter
Aufgrund von Oliva B's Ansporn wüurde ich denen, die da etwas erreichen glauben, raten, folgendermassen vorzugehen:
1. in den Vertragsunterlagen nachsehen, bei weilchem Geldinstitut und ggf. auf welchem Konto der Verkäufer die Anzahlung(en) einzahlte. Fehlen derartige Angaben erübrigt sich alles weitere.
2. Bei dem betreffenden Institut (wenn es dies noch gibt) schriftlich anfragen, ob die entsprechenden Beträge auf dem Konto erscheinen. Existiert der Laden nicht mehr, ist der Rechtsnachfolger gefragt.
Sollte man irgendwann mal eine verwertbare Antwort erhalten (die Hoffnung stirbt immer zuletzt), wäre der nächste Gang damit zu einem Anwalt, damit dieser ggf. ein Schadenersaztverfahren anstrengt. Vorher unbedingt das Honorar festschreiben. Und dann heisst es erstmal warten, warten, w..