Einzugsermächtigungen können jederzeit gelöscht werden, indem Sie dies bei Ihrer Bank beantragen oder auch selbst über das Online-Banking wenn Sie diese Methode verwenden.
LG
Alfonso
Atze hat geschrieben: ↑Di 1. Mär 2022, 20:40 Danke für die Antworten, speziell von Alfonso.
Leider hat uns die etwas störrische Dame die Möglichkeit der Kündigung einen Monat vor Ablauf (das wäre Mitte Juni) nicht genannt. Da wir beim Verkauf nicht in Spanien waren, ist sowieso schon ein weiteres Jahr bezahlt worden.
Da der Verkauf an einen Händler in einer anderen Stadt erfolgte, werden wir nicht so einfach an die Adresse des neuen Besitzer kommen können.
Wir werden also morgen noch einmal zur Versicherung gehen, die Kündigung dort hinterlegen und uns das quittieren lassen. Und dann bei der Bank die Einziehungsermächtigung widerrufen.
Was passiert eigentlich, wenn wir nur die Einziehungsermächtigung widerrufen?