Seite 10 von 11

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Do 1. Aug 2013, 08:16
von Atze
sol hat geschrieben:Guten Morgen Atze--schon munter ?
Zwangsläufig, Chica hat mich geweckt.
dazu : als wir 2002 als Spanienresidente(ohne Wohnsitz in D.)mit entsprechenden Ausweisen
und einem mit spanischer Nr. zugelassem PKW ( unserer) mal einen Abstecher
an die Ostsee nach Graal-Müritz gemacht haben, haben wir an irgendwelche Gesetze
überhaupt nicht gedacht------ :-o
Brav - in diesem Fall hast du auch keine Steuerhinterziehung begangen, lediglich eine Ummeldung nach spätestens einem Jahr wäre erforderlich gewesen.
Wenn du allerdings noch in D gemeldet wärst (oder du hättest den Wagen in D an die Familie z.B. verliehen), hättest du pro Tag 0,51 € zahlen müssen.
Das müssten wir auch machen, wenn wir mit unserem span. Auto nach D fahren würden.
Viele wissen das nicht............

BTW: Nach meinen Informationen ist die Regelung mit dem EX15 erst ab dem 24.4.2012 gültig.
Vorher wurde die NIE-Nr. für Nicht-Residenten mit EX14 beantragt.
Und erst die ab diesem Zeitpunkt erhaltene NIE-Nr. ist wohl in ihrer offiziellen Gültigkeit auf 3 Monate begrenzt?
Unser älteres NIE-Formular (August 2010) wurde seitens der Behörden auch noch nie beanstandet.

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Fr 2. Aug 2013, 11:46
von weltenbummlerin1970
In manchen Hinsichten schliesse ich mich der "Aussitz-Taktik" an.....jedem Recht machen kann man es sowieso nicht und je nach massregelnder Person fällt die Rechtsauslegung dann auch unterschiedlich aus.....bei den ganzen Änderungen der letzten 2 Jahre fällt es auch den spanischen Rechtshütern nicht immer leicht, auf dem Laufenden zu bleiben.... >:d<

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 13:47
von Corinna
sonnenanbeter hat geschrieben:Bist Du bei Deinem zuständigen EMA hier in Spanien gemeldet ?

Gruss
Herbert

Hallo Herbert,
nein, ich bin nirgends angemeldet. Ich hab die N.I.E jetzt einfach mal beantragt, damit ich sie schon habe, da ich demnächst einige Dinge regeln muss...der Zeitpunkt dafür ist aber noch unklar. Der Anwalt riet mir dazu, im Vorfeld die N.I.E zu beantragen, damit ich sie schon habe, wenn ich sie dann kurzfristig brauche.

LG Corinna

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 13:49
von Corinna
Montemar hat geschrieben:Ich kenne das spanische Konsulat in der Oberföhringer Straße und auch die entsprechenden Personen sehr gut, es wird jeder darauf hingewiesen, daß dem so ist, immer nur eine 3-monatige Gültigkeit des Certificado!

Hallo,
also, ich war zum allerersten Mal im dortigen Konsulat...und mich hat niemand darauf hingewiesen, dass das Certificado nur 3 Monate gültig ist, sonst hätte ich es nämlich erst zu einem späteren zeitpunkt beantragt.

LG Corinna

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 13:51
von Corinna
Brujadepaco hat geschrieben:Es sind ja in den letzten Jahren viele Dinge geändert worden und es ist derzeitig so, dass die ERSTE NIE nur 3 Monate Gültigkeit hat, danach muss man (bitte vor Ablauf) wieder hin, zahlt eine ganz geringe Bearbeitungsgebühr und dananch muss man nicht alle 3 Monate hin. So ist der aktuelle Stand.
Hallo Anna,

weißt Du, ob ich das dann auch beim Konsulat verlängern lassen kann? Oder muss ich das vor Ort in Spanien tun?

LG Corinna

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 14:01
von Corinna
Hallo,

tut mir leid, dass ich mich heute erst wieder melde.

Danke für eure "Erfahrungsberichte".
Weiß nun auch nicht recht, was ich nun tue, weil ich die N.I.E momentan nur "prophylaktisch" auf mehrfaches Anraten des Anwaltes beantragt hatte, damit ich sie sofort bei der Hand habe, wenn denn die Situation eintritt, dass ich sie brauche...was demnächst irgendwann der Fall sein wird, aber vermutlich nicht innerhalb der 3-monatigen Gültigkeitsdauer. Von dieser wußte ich definitiv nichts, im Konsulat hat mich auch niemand darauf hingewiesen.
Ich wollte mit der N.I.E bei Gelegenheit ein Konto bei einer spanischen Bank eröffnen...damit ich das auch schon habe.
Vielleicht benutze ich dann einfach die zugeteilte N.I.E, auch wenn die 3-monatige Gültigkeitsdauer schon abgelaufen ist...wenn niemand nach dem Originalcertificado fragt...ach, ich weiß auch nicht so recht...wieder mal ziemlich doof alles.

LG Corinna

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Mo 5. Aug 2013, 14:43
von TorreHoradada
Versuche es doch einfach mit der Kontoeröffnung.
Da sich die N.I.E. nie ändert - selbst bei der unbegrenzten - könnte es klappen.

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Mi 20. Jan 2016, 12:21
von rainer
Ich hole auch diesen Thread nochmal nach vorn: Ist das EX15 wirklich vom Tisch? :-?
Ein paar hundert Euro muss man ja nicht unbedingt riskieren, das Geld könnte man anderweitig sinnvoller unterbringen. ;)

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Mi 20. Jan 2016, 23:27
von Corinna
rainer hat geschrieben:Ich hole auch diesen Thread nochmal nach vorn: Ist das EX15 wirklich vom Tisch? :-?
Ein paar hundert Euro muss man ja nicht unbedingt riskieren, das Geld könnte man anderweitig sinnvoller unterbringen. ;)

Warum sollte das vom Tisch sein? Hab ich irgendwas nicht mitbekommen?

LG Corinna

Re: Formulario EX 15

Verfasst: Mi 20. Jan 2016, 23:43
von balina
Hast du nicht, Corinna. Ich habe mal gegoogelt Auf der Seite des spanischen Konsulats in Hamburg steht dazu folgendes:
Ausländer, die in Spanien wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen pflegen, erhalten auf Antrag eine Ausländeridentitätsnummer, Número de Identidad de Extranjero (NIE). Diese ist fortlaufend, persönlich und unübertragbar und wird im spanischen Ausländerzentralregister von der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil erteilt. Die NIE dient Ausländern zugleich als Steuernummer, Número de Identificación Fiscal (NIF). Sie muss bei allen Anträgen, Erklärungen und Formalitäten gegenüber spanischen Behörden immer angegeben werden.

Die NIE kann über die spanischen Konsulate beantragt werden, wenn der Antragsteller nicht in Spanien wohnt. Beabsichtigt der Antragsteller allerdings, z.B. in Spanien zu arbeiten oder zu studieren und somit in Spanien zu leben, kann der Antrag nicht über das Konsulat, sondern nur bei der spanischen Polizei gestellt werden.
In den Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars findet man dann auch noch Beispiele für Gründe, warum man sie, obwohl nicht in Spanien wohnend, beantragen will.

http://www.exteriores.gob.es/Consulados ... s/NIE.aspx

Hamburg, 20. 1. 2016, 23.40 Uhr

Da ich weder eine Immobilie erwerbe, noch in Spanien erbe (vllt. findet sich ja doch noch ein Unbekannter, der mir was vererben will :lol: ) oder studieren will, müßte es für mich jedenfalls nicht zutreffen.