Buenos!
nurgis hat geschrieben:Also muss ich den ersten Schlag auf den Kopf abwarten und darf dann erst zurückschlagen,( wenn ich`s noch kann ) ?
Nein, liebe Nurgis, natürlich mußt Du Dich nicht erst schlagen lassen! Du "darfst" Dich wehren, wenn Du Dich körperlich bedroht fühlst, sprich, wenn der Angreifer auf Dich zukommt und Dich angreift (oder wie in Atze's aktuellem Bsp. in der akuten Situation der Eindruck entsteht, er wolle Dich angreifen!)... wenn er Dir den Rücken zuwendet und Dich nicht bedroht, darfst Du ihm aber keins mit dem Schäufelchen überbraten^^
@Atze
Das ist ja witzig, dass Du gerade das Beispiel aus Hofheim rausgesucht hast!
Ich kenne nämlich das Opfer!!!!
Ich habe dort gewohnt (im Nachbardorf) und der Mann, der "Notwehr" begangen hat, ist der Bruder meiner Nachbarin an meinem letzten Wohnort in Deutschland!
Echt witziger Zufall...
Das ist auch der Grund, weshalb ich jetzt doch noch mal meinen Senf dazugebe, weil ich die Situation kenne. Und weil sie GENAU DAS bekräftigt, was ich Dir die ganze Zeit versuche zu erklären. Du unterschlägst nämlich etwas SEHR WESENTLICHES, was die Notwehr begründet! (es steht auch in dem Artikel drin, aber das erwähnst Du leider nicht, so entsteht aufgrund Deiner Schilderung, wenn man die Situation nicht kennt und den Artikel auch nicht liest, der Eindruck, dass Deine krude These zur Notwehr stimmt!).
Noch mal zur Richtigstellung:
Die Situation damals war NICHT so, wie man erst mal glauben könnte, wenn man Deine Schilderung liest, dass der Mann in den Keller kam, einen Einbrecher auf frischer Tat ertappt, ihm eins auf die Brezel gegeben hat und wegen "Notwehr" nicht bestraft wurde!
Das hätte er nämlich eben nicht gedurft! Das wäre auch keine Notwehr gewesen. Und eigentlich ist das ja auch richtig so, denn es hätte ja z.B. auch ein neuer Nachbar sein können, der im Keller des Mehrfamilienhauses etwas verräumt oder so.
Tatsächlich war es so, dass der Bruder meiner vormaligen Nachbarin in den Keller des Hauses ging und dort unten ein Typ rummachte, den er nicht kannte. Er WUSSTE GAR NICHT, dass der Mann (Täter) dort unten was klauen wollte! Das ist ein größeres Haus, und man kann nicht unbedingt alle Leute kennen, die dort wohnen und die einen Keller haben.
Der hat dem
deshalb eine runtergehauen, weil dieser Typ ziemlich durch den Wind war und auch aggro und ihm, während er gerade in den Keller ging (Treppe runter) auf der Treppe mit einem Messer/Schraubenzieher (im Artikel steht jetzt Schraubenzieher) entgegengestürmt kam und er Angst bekam und
glaubte, das sei eine körperliche Attacke auf ihn !!!
Das ist die Wahrheit, und nicht wie es von Dir beschrieben wurde, dass er einen Einbrecher im Keller niedergestreckt hat und wegen "Notwehr" freigesprochen wurde! Das stimmt einfach nicht!
Der Bruder meiner Nachbarin sah sich schlicht einer Notwehr-Situation ausgesetzt, weil er sich angegriffen fühlte, frontal und mit einem Gegenstand, den der -vermeintliche- Angreifer in der Hand hatte. Deshalb hat er sich gewehrt und deshalb durfte er sich auch wehren...
Also, bitte immer schön bei der Wahrheit bleiben und nicht die Wahrheit nur aus Rechthaberei verdrehen!
Am Rande wird es auch in dem Artikel erwähnt!
Ich zitiere (und genau dies, und nichts anderes, rechtfertigte die Notwehr und den Freispruch):
Dass er recht heftig zugeschlagen hatte, sei wohl damit zu erklären, dass der Hofheimer Angst gehabt hatte, als er auf der Kellertreppe dem Einbrecher begegnete, der auch noch einen Schraubendreher in der Hand hatte.
Natürlich hätte der Bruder meiner Nachbarin
nicht einfach irgend nem Typen, der da im Keller rumgewuselt hätte, ein paar reinhauen dürfen, nur weil der da unten rummacht, ohne dass er angegriffen wird (oder sich konkret angegriffen fühlt), wenn gar keine Notwehr-Situation vorgelegen hätte. Ist doch logisch... und darum gingen ja die Diskussionen auch noch, ob das jetzt wirklich Notwehr war (zum einen, denn anfangs war nicht mal das klar)... UND auch, wie die Verhältnismäßigkeit gegeben war
siehe:
Kontrovers war unter den Lesern und auch Juristen diskutiert worden, ob der Bewohner bei seinem Schlag, der so heftig war, dass er seine Hand leicht verletzt hatte, das Gebot der Verhältnismäßigkeit gewahrt hatte.
Ich hoffe, Du hast jetzt anhand Deines eigenen Besipiels, das Du mit dem Artikel eingebracht hast, etwas gelernt, lieber Atze, denn genau das erkläre ich hier ja seit xyz Beiträgen...