Hallo Hubert,
ich habe gehofft, dass sich doch einer unserer perfekt Spanisch sprechenden Experten (möglichst noch mit juristischen Kenntnissen) sich deiner erbarmt, aber vergeblich.
Ich möchte dich nicht ohne Antwort stehen lassen, aber eine Rechtsberatung würde mich deutlich überfordern.
Der einzige Link, der meines Erachtens in Frage kommt, ist der dritte (die anderen verweisen auf das LAU, das bei Ferienvermietung in unserer Comunidad jedoch nicht greift). Angeboten wird in dem Link der Entwurf eines Mietvertrages für touristische Vermietung oder Ferienvermietung auf Grundlage des Zivilgesetzbuches:
"CONTRATO DE ARRENDAMIENTO DE USO TURÍSTICO O VACACIONAL SOMETIDO AL CÓDIGO CIVIL".
Darin sind jedoch Punkte aufgeführt, die mir - egal ob als Mieter oder Vermieter - nicht besonders gefallen würden, wie z. B. "die Anzahlung von 35 % (durchaus im Rahmen), aber der Rest wird erst bei (Schlüssel-

) Übergabe der Ferienunterkunft fällig.
Frage: Welcher Vermieter lässt sich denn auf so etwas ein? Auch Mieter möchten durch Bestätigung der Restzahlung sicher sein, dass sie ihre Ferien in dem gebuchten Objekt verbringen können. Und wer soll für den Vermieter das Geld in Empfang nehmen, wenn er nicht persönlich vor Ort ist?
Der Vermieter (in dem Fall du) sitzt in Deutschland und der Feriengast kommt mit voller Brieftasche in Spanien an?

Hat man in Spanien noch nichts von Überweisungen gehört?
Weiter geht es:
- Tiere sind verboten (grundsätzlich oder ist das nur ein Vorschlag?)
Kautionzahlung erfolgt in bar (Anm. vorgeschrieben
sind max. 250 Euro)
Gerichtsstand ist Spanien
Und dann dieser Passus:
- DÉCIMO CUARTA.-
LEGISLACIÓN APLICABLE. Queda expresamente la aplicación de la ley 29/1994 de arrendamientos urbanos a la presente relación arrendaticia, por disposición de la letra “e” del artículo 5 de dicha Ley, por lo que el presente contrato se regulará por las normas en él contenidas y, en lo no pactado por las partes, por las normas del Código Civil.
Es wäre mir sehr recht, wenn eines unserer perfekt Spanisch sprechenden Mitglieder meine Übersetzung kontrollieren würde, dieses Juristendeutschspanisch ist nicht mein Fall....
GELTENDES RECHT. Die Anwendung des städtischen Mietgesetzes 29/1994 (Anm. = LAU) wird ausdrücklich bei dem gegenwärtigen Mietverhältnis ausgeschlossen, gemäß Artikel 5, Buchstabe "e" dieses Gesetzes, soweit der vorliegende Vertrag nach den Normen in dessen Bestimmungen geregelt wird und - wenn es von den Parteinen nicht [anders] vereinbart wurde - nach den Normen des Código Civil.
Zu dem Mietvertrag gehört als Anhang zwingend eine Kopie des Energiepasses sowie eine Auflistung aller Möbel, Gegenstände und Haushaltsgeräte (viel Spaß!

).
Was hingegen bei diesem Vertrag fehlt, ist meiner Ansicht nach die Registrierungsnummer des Objektes, und die Kategorie (Standard, 1. Kategorie oder Luxus-Kategorie).
Übrigens habe ich irgendwo

noch gelesen, dass der Vermieter für die Mieter eine Versicherung (Grundbesitzerhaftpflicht???) abschließen muss.
An deiner Stelle würde ich mal unseren Alfonso fragen und seine Antwort weitergeben.
Und vergiss nicht, für deine Mieter
- Beschwerdeformulare (hojas de reclamaciones) an gut sichtbarer Stelle auszulegen genauso wie
eine Telefonliste mit Notfallnummern,
die Steckdosen mit einem Spannungshinweis zu beschriften,
einen Evakuierungsplan an der Haustür zu befestigen,
und wenn die Kategorie deines Hauses höher als Standard ist, muss es auch über einen Tresor für die Gäste verfügen.
Eine Übersetzung des Mietvertrages habe ich übrigens nicht gefunden.

Ich würde mir auf Grundlage dieses Vertrages einen eigenen formulieren.