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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Fr 15. Jul 2022, 08:08
von highgate
Hola Marbel,
den Zusatz musst du bei dem deutschen Notar beglaubigen und am Gericht hinterlegen lassen.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Mi 3. Aug 2022, 12:12
von Josefine
Marbel hat geschrieben: ↑Fr 15. Jul 2022, 06:50
Liebe Josefine,
verstehe ich es richtig, dass du die notarielle Ergänzung in D
vor der Rechtsänderung in 2015 hast vornehmen lassen?
Ist diese Ergänzung jederzeit möglich?
Wir stehen kurz vor dem Hauskauf in Spanien und möchten gerne deutsches Erbrecht anwenden. Kann ich diesen Wunsch vor dem deutschen Notar festlegen? Ich weiß heute noch nicht, wo ich irgendwann mal Residente sein werde.
LG
Marbel
Ja, die notarielle Ergänzung haben wir in D
VOR der Rechtsänderung in 2015 vornehmen lassen. Es wurde ja vielfach im Vorfeld darüber informiert. Deshalb sind wir dann nach Deutschland geflogen, um die Ergänzung vor dem deutschen Notar bestätigen zu lassen.
Zu Deiner Frage: Ist diese Ergänzung jederzeit möglich? - kann ich nichts zu schreiben. Ich habe mich nicht weiter mit dem Thema befasst, da bei uns ja in 2015 alles geregelt wurde. Am besten besprichst Du es mit Deinem deutschen Notar.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Mi 3. Aug 2022, 23:06
von Miesepeter
Zitat:".... sind wir dann nach Deutschland geflogen, um die Ergänzung vor dem deutschen Notar bestätigen zu lassen. .". Dazu kommen noch die Kosten für die Haager Apostillen u.a.m. Einfacher und kostengünstiger ginge es über das Konsulat in Alicante.
Bei der Überschneidung von 2 Rechtssyustemen kann es große Komplikationen und noch größere Rennereien und Kosten geben. Fechtet dann noch irgendwer das Testament an kann absolut alles passieren von den Rechtsanwaltskosten mal abgesehen. Den Erblasser kann das aber weiter nicht mehr stören, er wird auch nie erfahren was da angerichtet hat, auch wenn man ihm den guten Vorsatz nicht absprechen kann.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Mi 3. Aug 2022, 23:44
von Josefine
In unserem Fall war es der richtige Weg mit dem notariellen Testament (deutsches Erbrecht gewählt) in Deutschland.
Das notarielle Testament bestand ja schon, bevor wir nach Spanien ausgewandert sind. Es war lediglich ein Zusatz mit der deutschen Erbrechtswahl noch erforderlich auf Grund der neuen EU-Richtlinie. Wurde uns auch noch vom spanischen Notar in Torrevieja so bestätigt.
Deshalb der Flug nach Deutschland zum deutschen Notar. Unser Testament ist sattelfest, wie man umgangssprachlich sagt.

Es ist beim deutschen Nachlaßgericht hinterlegt.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Do 4. Aug 2022, 07:50
von Solana
Sicherheitshalber würde ich es auch noch in Madrid hinterlegen lassen.
Meine Freundin, Deutsche mit Residencia, hat ihr in Spanien verfaßtes notarielles Testament in Madrid hinterlegt.Das geschieht glaube ich automatisch.
In Deutschland hat sie dieses Testament mit der deutschen Übersetzung auch noch mal beim Amtsgericht hinterlegt.
Sicher ist sicher. Man weiß nie, wo man seinen Lebensabend endgültig verbringt bzw was noch alles geschieht. Und wie sagt man so schön "Doppelt gemoppelt hält besser".
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Do 4. Aug 2022, 09:37
von Miesepeter
"in Madrid hinterlegen" -nur wo? Es gibt nämlich kein Nachlaßgericht. Zuständig ist das "Ministerio de Justicia", das für Erbangelegengheiten ein "Registro general de ultimas voluntades" eingerichtewt hat. Man braucht aber nicht extra nach Madrid zu fahren, das kann bei der "Delegacion Provincial" in Alicante, Rambla Mendez Nuñez 41, oder auch online, erl4edigt werden. Benötigt wird der Vordruck 790 und es fällt eine kleine Bearbeitungsgebühr an.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Do 4. Aug 2022, 10:53
von Oliva B.
Miesepeter hat geschrieben: ↑Do 4. Aug 2022, 09:37
"in Madrid hinterlegen" -nur wo? [...]
Das
Zentrale Testamentsregister (ZTR) .
wird bei der Generaldirektion der Register und Notariate (Dirección General de los Registros y del Notariado) - kurz DGRN - geführt.
Dazu gibt es auch ein Merkblatt von den Deutschen Vertretungen in Spanien, einfach mal googeln.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Do 4. Aug 2022, 15:03
von Solana
Die Hinterlegung hätte der beurkundende Notar veranlaßt. Sicherheitshalber hat sie, wie beschrieben, die Abschrift mit deutscher Übersetzung aber nochmals in Deutschland persönlich hinterlegt. Dies wurde auch so vom Amtsgericht anerkannt. Hier ist natürlich nochmals eine Gebühr in Höhe des Nachlaßweres in Rechnung gestellt worden.
Vielleicht hat sich auch einiges in den letzten Jahren geändert. Ist schon mindestens 15 Jahre her.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Do 4. Aug 2022, 19:19
von Miesepeter
Und nicht vergessen: Die Erbschaftssteuererklärung muß spätestens 6 Monate nach dem Todestag des Erblassers dem FA vorliegen, sonst hagelt es Bußgeld zzgl. Bearbeitungsgebühren. Die etwas mehr als 30 Seiten haben es in sich. Außerdem ist eine EK-Steuerklärung für den/die Verstorbenen fällig, was oft übersehen wird. Anxstatt eines Erbscheines gibt es hier beim Notar eine "Acta de notiriedad" und eine Acta de aceptación de herencia", zu der 2 Zeugen benötigt werden. Das ist aber auch nur ein Teil von der Geschichte.