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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Sa 15. Mai 2021, 22:28
von Josefine
Hallo @highgate,
dann es es die gleiche Situation, wie bei uns.
Wir hatten schon ein notarielles Testament in Deutschland gemacht, bevor wir komplett nach Spanien übergesiedelt sind.
Als wir schon in Spanien lebten, kam dann diese EU-Richtline, wo man festlegen musste, welches Erbrecht man haben wollte: deutsch oder spanisch.
Wir wollten das deutsche Erbrecht haben. Wir hatten zunächst einen spanischen Notar in Torrevieja aufgesucht und ihm unseren Sachverhalt geschildert. Er sagte, wir müssten das deutsche Erbrecht in Deutschland vor einem Notar festlegen.
Bei einem Alte-Heimat-Besuch in Deutschland haben wir dann den Notar in Deutschland aufgesucht, bei dem wir damals unser Testament gemacht hatten. Es wurde dann vor dem Notar eine Ergänzung aufgesetzt, dass wir für unser bestehendes notarielles Testament das deutsche Erbrecht haben wollen. Natürlich hat es wieder einiges an Geld gekostet - aber das war es uns natürlich wert.
Wie erfährt der D Angehörige, sollten wir beide versterben, von unserem Tod ?
Dann greift das Meldeverfahren: die spanische Behörde meldet den Tod an die deutsche Behörde.
Da ja das notarielle Testament beim deutschen Gericht vorliegt, werden dann der/die Erben benachrichtigt.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: So 16. Mai 2021, 08:02
von highgate
Gracias

Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: So 16. Mai 2021, 13:15
von Citronella
@ highgate,
ich kann Josefines Ausführungen nur bestätigen, auch bei uns lief das Prozedere genau so ab.
Saludos
Citronella
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: So 16. Mai 2021, 20:48
von Miesepeter
Zum Peroblem kann alles werden nach dem Motto "Warum einfach wenn es umständlich auch geht". Wer in Spanien etwas erben oder vererben will sollte sich mit der herrschenden Praxis vertraut machen, das läuft nämliuch ganz anders als in D ab. Es gibt z.B. kein gemeinschaftliches Testament und ein Nachlaßgericht such man ebenfalls vergeblich. Das ist aber nur der Anfang. Die span. Erbaschaftsteuererklärung hat über 30 Seiten und muss innerhalb 6 Monaten den Behörden vorliegen, auch wenn gar keine Steuer anfällt. Der Steuersatz ist ortsabhängig verschieden und kann 0 aber auch 30% und dmehr sein, je nach C.A.Die span. Formel für eine Annahme der Erbaschaft unter Vorbehalt der Inventarerrichtung heißt "a beneficio de inventario" und hat schon manchen vor dem Ruin bewahrt.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Sa 11. Sep 2021, 19:41
von Nadia
@Josefine
Ist das Procedere genau so, wenn man nicht-resident in Spanien ist?
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: So 12. Sep 2021, 16:23
von Rockcrunsher
Nadia hat geschrieben: ↑Sa 11. Sep 2021, 19:41
@Josefine
Ist das Procedere genau so, wenn man nicht-resident in Spanien ist?
Bitte mich jetzt nicht falsch verstehen...das gilt jetzt wirklich als Frage:
Wenn man nicht resident ist in Spanien, dann hat man seinen Lebensmittelpunkt doch normalerweise woanders ... also z.B. in Deutschland. Hat da der spanische Staat dann irgendwas zu sagen?
Erbschaftssteuer fällt doch wohl da an, wo man "resident" ist, oder?
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: So 12. Sep 2021, 16:35
von Atze
Rockcrunsher hat geschrieben: ↑Do 1. Jan 1970, 01:27
Erbschaftssteuer fällt doch wohl da an, wo man "resident" ist, oder?
Nö, zuerst mal da, wo die Immobilie liegt.
Und DANN wo man resident ist.
(Unter Berücksichtigung der schon gezahlten Steuern)
Jedenfalls in dem Fall Spanien - Deutschland.
Du musst jedenfalls zwei Steuererklärungen einreichen.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: So 12. Sep 2021, 16:48
von hundetraudl
Atze hat geschrieben: ↑So 12. Sep 2021, 16:35
Rockcrunsher hat geschrieben: ↑Do 1. Jan 1970, 01:27
Erbschaftssteuer fällt doch wohl da an, wo man "resident" ist, oder?
Nö, zuerst mal da, wo die Immobilie liegt.
Und DANN wo man resident ist.
(Unter Berücksichtigung der schon gezahlten Steuern)
Jedenfalls in dem Fall Spanien - Deutschland.
Du musst jedenfalls zwei Steuererklärungen einreichen.
Spanien hat aber keine Freibeträge für Nichtresidenten.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: So 12. Sep 2021, 17:09
von Atze
Atze hat geschrieben: ↑So 12. Sep 2021, 16:35
hundetraudl hat geschrieben: ↑So 12. Sep 2021, 16:48
Spanien hat aber keine Freibeträge für Nichtresidenten.
Doch, aber die sind recht niedrig.
Die zusätzlichen Freibeträge der Communen bekommen aber nur Residenten.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Fr 15. Jul 2022, 06:50
von Marbel
Josefine hat geschrieben: ↑Sa 15. Mai 2021, 22:28
Hallo @highgate,
dann es es die gleiche Situation, wie bei uns.
Wir hatten schon ein notarielles Testament in Deutschland gemacht, bevor wir komplett nach Spanien übergesiedelt sind.
Als wir schon in Spanien lebten, kam dann diese EU-Richtline, wo man festlegen musste, welches Erbrecht man haben wollte: deutsch oder spanisch.
Wir wollten das deutsche Erbrecht haben. Wir hatten zunächst einen spanischen Notar in Torrevieja aufgesucht und ihm unseren Sachverhalt geschildert. Er sagte, wir müssten das deutsche Erbrecht in Deutschland vor einem Notar festlegen.
Bei einem Alte-Heimat-Besuch in Deutschland haben wir dann den Notar in Deutschland aufgesucht, bei dem wir damals unser Testament gemacht hatten. Es wurde dann vor dem Notar eine Ergänzung aufgesetzt, dass wir für unser bestehendes notarielles Testament das deutsche Erbrecht haben wollen. Natürlich hat es wieder einiges an Geld gekostet - aber das war es uns natürlich wert.
Wie erfährt der D Angehörige, sollten wir beide versterben, von unserem Tod ?
Dann greift das Meldeverfahren: die spanische Behörde meldet den Tod an die deutsche Behörde.
Da ja das notarielle Testament beim deutschen Gericht vorliegt, werden dann der/die Erben benachrichtigt.
Liebe Josefine,
verstehe ich es richtig, dass du die notarielle Ergänzung in D
vor der Rechtsänderung in 2015 hast vornehmen lassen?
Ist diese Ergänzung jederzeit möglich?
Wir stehen kurz vor dem Hauskauf in Spanien und möchten gerne deutsches Erbrecht anwenden. Kann ich diesen Wunsch vor dem deutschen Notar festlegen? Ich weiß heute noch nicht, wo ich irgendwann mal Residente sein werde.
LG
Marbel