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Re: Verdächtiger Aufkleber an der Mauer

Verfasst: So 9. Apr 2023, 04:28
von Atze
Ich muss nochmal betonen: Für die Beurteilung ob Notwehr oder nicht hat der Status der benutzten Waffe (ob illegal oder legal besessen, ob regelkonform aufbewahrt oder unter dem Kopfkissen) weder in D noch offenbar in E eine Bedeutung:
Wenn die Waffe illegal ist oder falsch aufbewahrt wird, das hat mit der Entscheidung, ob Notwehr oder nicht, nichts zu tun, da der Überfallene im Prinzip zu jedem geeignetem (auch verbotenen) Mittel greifen darf. Das kommt dann in einem gesonderten Verfahren zur Sprache.
Das berichten viele Journalisten völlig falsch. Die verwechseln ja auch ständig Waffenschein mit Waffenbesitzkarte.
Früher, gleich nach der legalen Anschaffung von einigen Kurzwaffen (Revolvern und Pistolen) hatte ich mal vor, im Schlafzimmer einen kleinen Tresor ( mit einem dafür vorgeschriebenen Sicherheitsgrad) aufzustellen. Das kam mir dann doch zu albern vor.