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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 1. Sep 2020, 13:12
von Rockcrunsher
Hallo zusammen,
erst mal zur Frage des Verdienstausfalls
Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz
"Eine Entschädigung für Verdienstausfall wird nach § 56 Absatz 1 IfSG gewährt, wenn eine Person als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Tätigkeitsverbot oder einer Absonderung unterworfen wird, § 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Entschädigung ist abhängig vom Verdienstausfall: Für die ersten sechs Wochen wird sie in voller Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Mit Beginn der siebten Woche wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gewährt, soweit der Verdienstausfall nicht die Jahresarbeitsent-geltgrenze von gesetzlichen Krankenkassen übersteigt."

Deshalb ist auch die Diskussion über zu nehmenden Urlaub etc. hinfällig. Die entsprechende rechtliche Grundlage würde auch in solchen Fällen greifen, wenn ein Arbeitnehmer wissentlich in ein Riskogebiet reise, so der Sprecher.

Dann zur Quaratänepflicht selbst:
Die Ansage, dass man nach Rückkehr aus dem Risikogebiet 5 bzw. 14 Tage in Quarantäne muss gilt noch nicht.
Auszug aus dem Bundesinnenministerium: Die Regelung soll "möglichst ab 1. Oktober" gelten.
Die gleiche Antwort habe ich auch bei meinem Telefonat heute morgen beim Gesundheitsamt in Ulm erhalten.

und zu guter Letzt:
Das Homeoffice wird nicht unbedingt überbewertet...ich zum Beispiel darf sofort ins Homeoffice wechseln, wenn ich aus dem Urlaub zurückkomme, gar kein Problem.

Gruß
Rockcrunsher

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 1. Sep 2020, 18:12
von Mausifan
Rockcrunsher hat geschrieben: Di 1. Sep 2020, 13:12 Die Ansage, dass man nach Rückkehr aus dem Risikogebiet 5 bzw. 14 Tage in Quarantäne muss gilt noch nicht.
Auszug aus dem Bundesinnenministerium: Die Regelung soll "möglichst ab 1. Oktober" gelten.
Die gleiche Antwort habe ich auch bei meinem Telefonat heute morgen beim Gesundheitsamt in Ulm erhalten.
Gilt das nur für Bayern, oder für das gesamte Bundesgebiet?

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 1. Sep 2020, 18:20
von Mausifan
Das habe ich gerade auf der Seite des Bundesinnenministeriums gefunden. Da steht nichts vom 1ten Oktober.

Zitat:
Müssen sich nach Deutschland Einreisende in Quarantäne begeben?
Nach der Muster-Verordnung des Bundes besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht nur noch für Personen, die aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
Zitat ende.


Da Spanien zum Risikogebiet erklärt wurde ist das für mich eindeutig.

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 1. Sep 2020, 18:20
von Frambuesa
Mausifan hat geschrieben: Di 1. Sep 2020, 18:12
Rockcrunsher hat geschrieben: Di 1. Sep 2020, 13:12 Die Ansage, dass man nach Rückkehr aus dem Risikogebiet 5 bzw. 14 Tage in Quarantäne muss gilt noch nicht.
Auszug aus dem Bundesinnenministerium: Die Regelung soll "möglichst ab 1. Oktober" gelten.
Die gleiche Antwort habe ich auch bei meinem Telefonat heute morgen beim Gesundheitsamt in Ulm erhalten.
Gilt das nur für Bayern, oder für das gesamte Bundesgebiet?
Ulm gehört (noch :-? ) nicht zu Bayern, sondern zu Baden-Württemberg ;-)

Wenn von dort jedoch die gleiche Aussage wie vom BMI kommt, wird das m.E. wohl für das gesamte Bundesgebiet gelten

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 1. Sep 2020, 18:22
von Mausifan
Sorry, aber für mich ist alles was südlich vom Main ist Bayern. (Nicht so ernst nehmen) :d

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 1. Sep 2020, 18:31
von Frambuesa
@Mausifan,
:lol: hast irgendwie Recht :lol: und ich glaube,
diesen Traum träumen die Bayern schon lange :-?
War zwar jetzt arg O.T., es hat mich aber in den Fingern gejuckt ;;)

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 1. Sep 2020, 18:49
von nurgis
Mausifan hat geschrieben: Di 1. Sep 2020, 18:22 Sorry, aber für mich ist alles was südlich vom Main ist Bayern. (Nicht so ernst nehmen) :d
....und mir hat man damals in München immer gesagt: alles was nördlich vom Isartor (München Schwabing) ist, ist Preussen.

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 1. Sep 2020, 18:54
von Mausifan
nurgis hat geschrieben: Di 1. Sep 2020, 18:49
Mausifan hat geschrieben: Di 1. Sep 2020, 18:22 Sorry, aber für mich ist alles was südlich vom Main ist Bayern. (Nicht so ernst nehmen) :d
....und mir hat man damals in München immer gesagt: alles was nördlich vom Isartor (München Schwabing) ist, ist Preussen.
Ja dann ist Bayern ja Mini. Wahrscheinlich auch gut so. Entschuldigung aber alles O.T.

Zurück zum Thema. Wer kann noch was über Quarantäne posten. Aber bitte keine Unwahrheiten.

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 1. Sep 2020, 19:02
von chupacabra
... es ist so, wie @Rockcrunsher zuletzt schreibt und auch schon vor 1 Woche nach der Sitzung mit den Ministerpräsidenten ebenfalls schon gepostet wurde. Das Wording mit "möglichst ab ..." kommt wohl daher, dass der Bundestag darüber entscheidet.
bundesgesundheitsministerium hat geschrieben:Aktuelles
Künftig soll eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus Risikogebieten gelten. Eine Verkürzung der Quarantäne ist mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich. Der Test kann frühestens fünf Tage nach Einreise durchgeführt werden. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen.

Die neue Regelung soll möglichst ab dem 1. Oktober in Kraft treten. Die Testpflicht soll dann nicht mehr gelten. Ab dem 15. September sollen Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten nicht mehr kostenlos sein.

Ziel der angepassten Teststrategie ist es, den Fokus nach der Hauptreisezeit auf gefährdete Bereiche wie Pflegeheime und Krankenhäuser zu legen, um diese noch stärker zu schützen. Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher sollen darüber hinaus vermehrt getestet werden.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin streben zudem eine Rechtsänderung an, nach der Reisende, die wissentlich in ein Risikogebiet reisen, keinen finanziellen Ausgleich für den Verdienstausfall in der Quarantäne erhalten.
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... virus.html

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Di 1. Sep 2020, 19:21
von Mausifan
Die sind sich wohl alle nicht einig. Auf der Seite vom Bundesinnenministerium steht was anderes. Ich denke ich suche mir das Beste für mich raus. Fertig