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Re: Germanwings Airbus 320 abgestürzt
Verfasst: Sa 4. Apr 2015, 14:31
von Busbauer
Die Flugtauglichkeit stellt meines Wissens das Luftfahrtbundesamt fest und nicht die Airlines.....
Re: Germanwings Airbus 320 abgestürzt
Verfasst: Sa 4. Apr 2015, 14:48
von hokusai
Busbauer hat geschrieben:Die Flugtauglichkeit stellt meines Wissens das Luftfahrtbundesamt fest und nicht die Airlines.....
wie jetzt? Jede Krankschreibung bzw. die danach Wiedergesundschreibung erfordert einen Gang zum LFBundesamt?
Re: Germanwings Airbus 320 abgestürzt
Verfasst: Sa 4. Apr 2015, 15:59
von Josefine
Das hört sich auch nicht gerade gut an, was da mit einer Germanwings-Maschine heute passiert ist.
Hier der Artikel
Und dann noch diese Wortklauberei:
Der Flughafen nennt es Notlandung – Germanwings spricht von Ausweichlandung.
Zumindest gab es eine Warnung wegen Ölverlust und dieser Zustand MUSSTE anscheinend schnell behoben werden.
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Zu Anfang dieses Threads wusste man ja noch nicht, dass anscheinend der Pilot Selbstmord begangen hat und alle Passagiere und die Crew mit in den Tod gerissen hat.

Zu Anfang wurde angesprochen, dass die Germanwings-Flieger schon in die Jahre gekommen sind – d.h. im Durchschnitt weitaus älter sind als z.B. die Ryanair-Flieger.
Wenn ich so etwas nun lese mit dem Ölverlust, bin ich ehrlich gesagt doch froh, dass ich im Sommer mit Ryanair nach Bremen fliegen werde. Ich persönlich fühle mich in neueren Maschinen einfach sicherer.
Gruß
Josefine
Re: Germanwings Airbus 320 abgestürzt
Verfasst: Sa 4. Apr 2015, 16:18
von pekeo1
hokusai hat geschrieben:... Wiedergesundschreibung ...
Sowas gibt es? Das war mir bisher nicht bekannt.
Es gibt m.w. Krankschreibungen (Arbeits-/Dienstunfähigkeitsbescheinigung oder auch "Gelber Urlaubschein"

)
... und wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr gegeben ist wird die Krankschreibung nicht verlängert und läuft somit aus.
... und dann gibt es noch Gesundheitsprüfungen die für Tätigkeiten vorgeschrieben sind (z.B. Gesundheitsshecks).
Meine Frage also wo, wie und wann gibt es "Wiedergesundschreibung"?

Re: Germanwings Airbus 320 abgestürzt
Verfasst: Sa 4. Apr 2015, 17:42
von Cat
pekeo1 hat geschrieben:hokusai hat geschrieben:... Wiedergesundschreibung ...
Sowas gibt es? Das war mir bisher nicht bekannt.
Es gibt m.w. Krankschreibungen (Arbeits-/Dienstunfähigkeitsbescheinigung oder auch "Gelber Urlaubschein"

)
... und wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr gegeben ist wird die Krankschreibung nicht verlängert und läuft somit aus.
... und dann gibt es noch Gesundheitsprüfungen die für Tätigkeiten vorgeschrieben sind (z.B. Gesundheitsshecks).
Meine Frage also wo, wie und wann gibt es "Wiedergesundschreibung"?

Doch so etwas gibts, zumind in Deutschland. Ich musste mir auch schon einmal bescheinigen lassen, dass ich wieder arbeitsfähig bin (nach einer Krankschreibung)..... aber dies kann ja auch nur verlangt werden, wenn ein Arbeitgeber über die Krankschreibung informiert ist.
Re: Germanwings Airbus 320 abgestürzt
Verfasst: Sa 4. Apr 2015, 19:01
von Josefine
Cat hat geschrieben:
...Wiedergesundschreibung...
Doch so etwas gibts, zumind in Deutschland. Ich musste mir auch schon einmal bescheinigen lassen, dass ich wieder arbeitsfähig bin (nach einer Krankschreibung)..... aber dies kann ja auch nur verlangt werden, wenn ein Arbeitgeber über die Krankschreibung informiert ist.
Dabei wird es sich wohl um
Ausnahmen handeln, wenn ein Arbeitgeber eine Wiedergesundschreibung verlangt.
Wohl eher dann, wenn er den Arbeitnehmer nicht so gerne dort wieder sehen möchte.

Nach 6 Wochen zahlt ja der Arbeitgeber kein Gehalt mehr, sondern es gibt Krankengeld und das wird von der Versichertengemeinschaft der Krankenkasse gezahlt.
Gruß
Josefine
Re: Germanwings Airbus 320 abgestürzt
Verfasst: Sa 4. Apr 2015, 21:44
von Florecilla
Josefine hat geschrieben:Wohl eher dann, wenn er den Arbeitnehmer nicht so gerne dort wieder sehen möchte.

Oder wenn der Arbeitgeber sich Sorgen macht, dass der kranke Arbeitnehmer seiner Aufgabe noch nicht wieder gewachsen ist

Auch das soll es geben
Im Übrigen darf auch ein krank geschriebener Arbeitnehmer zur Arbeit "antreten", wenn er sich selbst dazu in der Lage fühlt:
- „Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot“, sagt Rechtsanwältin Donata Gräfin von Kageneck von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Die Bescheinigung ist lediglich eine Prognose des Arztes darüber, wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht arbeiten kann“, so von Kageneck.
Wenn die Arbeitsfähigkeit schon früher hergestellt sei, dürfe man auch zum Arbeitsplatz zurückkehren. Das heißt: Wer sich gesund fühlt, kann ohne weiteren Arztbesuch wieder arbeiten gehen. Eine „Gesundschreibung“ als Gegenstück zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es nicht.
Quelle:
Deutsche Anwaltauskunft: Arbeiten trotz Krankschreibung - ist das erlaubt?
Re: Germanwings Airbus 320 abgestürzt
Verfasst: Sa 4. Apr 2015, 22:38
von pekeo1
Florecilla hat geschrieben:Eine „Gesundschreibung“ als Gegenstück zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es nicht.
Exakt!