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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Mo 6. Feb 2017, 13:12
von Kiebitz
Und hier die Antwort:

Ihre E-Mail vom 18.01.2017 ist im Finanzamt Neubrandenburg (RiA) eingegangen.

Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) ist nur für Steuerpflichtige zuständig, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (Deutschland) haben und ausschließlich mit Einkünften im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes zu veranlagen sind (Rente aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung).

Ob das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) für Sie überhaupt zuständig wäre, vermag ich aufgrund mangelnder Erkenntnisse leider nicht zu beurteilen.

Gleichwohl teile ich Ihnen unter Beachtung der gültigen Sach- und Rechtslage von in Spanien ansässigen Beziehern deutscher Renten vorsorglich Folgendes mit:

Gemäß dem deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen werden Zahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung an in Spanien ansässige Personen grundsätzlich nur in Spanien besteuert. Die aus Deutschland stammenden Renten dürfen in Deutschland nicht besteuert werden.

Abweichend hiervon ist bei Personen, die ab dem 1. Januar 2015 erstmalig eine Rentenzahlung aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung erhalten, eine eingeschränkte deutsche Besteuerung dieser Renten möglich (Begrenzung der Steuer auf 5% der Bruttorente). Gleichwohl können diese Rentenzahlungen auch in Spanien besteuert werden. Spanien ist jedoch verpflichtet, die auf die Rentenzahlung geleisteten deutschen Steuern anzurechnen.

Auch die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag nach § 1 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ändert an diesem Grundsatz nichts. Die Regelung der Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger nach § 1 Abs. 3 EStG ist eine Regelung, die der deutsche Gesetzgeber geschaffen hat. Diese Regelung hat keinen Einfluss auf die Besteuerung in Spanien.

Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass das Finanzamt keine Steuerberatung vorzunehmen hat und hierzu auch ausdrücklich nicht befugt ist (§§ 3, 4 Steuerberatungsgesetz).

Ich rege deshalb an, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an die steuerberatenden Berufe wenden.

Diesbezüglich bitte ich um Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen
Finanzamt Neubrandenburg (RiA)


Anmerkung: Wichtig ist die Aussage zu § 1 Abs. 3 EStG. Die Regelung hat keinen Einfluss auf die Besteuerung in Spanien!

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Mo 6. Feb 2017, 15:10
von hundetraudl
Vielen Dank für die bestätigende Information. :-D

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Mo 6. Feb 2017, 15:28
von Josefine
Hallo Kiebitz,
danke, dass Du uns die Antwort vom Finanzamt Neubrandenburg mitteilst. :)


Du schreibst:
Ob das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) für Sie überhaupt zuständig wäre, vermag ich aufgrund mangelnder Erkenntnisse leider nicht zu beurteilen. 

Uns wurde z.B. mitgeteilt:
Wenn man eine Rente vom RVT und eine Betriebsrente erhält, dann hängt es auch von der Art der Betriebsrente ab, welches deutsche Finanzamt zuständig ist. Bei gewissen Betriebsrenten ist das Finanzamt der Betriebsrenten-Auszahlungsstelle zuständig und nicht das Finanzamt Neubrandenburg.

Mal schauen, wie es bei uns laufen wird. ;-)
Der erste Schritt ist für uns, den Vordruck :„Bescheinigung EU/EWR Formular“ vom spanischen FA ausfüllen zu lassen.

Ich werde Euch berichten....

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Mo 6. Feb 2017, 16:22
von nixwielos
Auch von mir herzlichen Dank für Dein Posting Kiebitz, ich warte sehnsüchtig auf Josefines Erkenntnisse...

Bei mir wird es nämlich erst mal gar keine gesetzliche, sondern nur die Betriebsrente geben. Dafür ist mein ganz normales Wonsitz-FA zuständig, denn bei Betriebsrenten handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, die im Prinzip deckungsgleich mit normalem Lohn bzw. Einkommen versteuert werden. Auch die Versorgungsfreibeträge aus dem aktiven Berufsleben bleiben bei solchen Einkünften erhalten.

Allerdings befürchte ich auch, dass es nix wird mit der alleinigen Besteuerung durch D, Spanien möchte da sicher auch die Hand drauf haben...

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Mo 6. Feb 2017, 21:33
von hundetraudl
nixwielos hat geschrieben:Auch von mir herzlichen Dank für Dein Posting Kiebitz, ich warte sehnsüchtig auf Josefines Erkenntnisse...

Bei mir wird es nämlich erst mal gar keine gesetzliche, sondern nur die Betriebsrente geben. Dafür ist mein ganz normales Wonsitz-FA zuständig, denn bei Betriebsrenten handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, die im Prinzip deckungsgleich mit normalem Lohn bzw. Einkommen versteuert werden. Auch die Versorgungsfreibeträge aus dem aktiven Berufsleben bleiben bei solchen Einkünften erhalten.

Allerdings befürchte ich auch, dass es nix wird mit der alleinigen Besteuerung durch D, Spanien möchte da sicher auch die Hand drauf haben...
>:d< :-| >:d< >:d< >:d< >:d<

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Mo 6. Feb 2017, 22:17
von Josefine
Wie ich sehe, scheint @hundetraudl sich so richtig über die Info des RiA zu freuen.

Ich denke, dann soll jeder Resident seine eigenen Erfahrungen mit dem FA machen.
Jeder Fall ist ja auch anders gelagert. Ich verabschiede mich hiermit aus diesem Thread.

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Di 7. Feb 2017, 19:42
von hundetraudl
Gönne mir doch die Freude. Auch ich verabschiede mich aus diesem Thread. Kläre Du doch dies mit deinem Steuerberater. Nicht an der falschen Stelle sparen. :-D

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Mi 8. Feb 2017, 06:44
von nixwielos
Josefine hat geschrieben:Wie ich sehe, scheint @hundetraudl sich so richtig über die Info des RiA zu freuen.

Ich denke, dann soll jeder Resident seine eigenen Erfahrungen mit dem FA machen.
Jeder Fall ist ja auch anders gelagert. Ich verabschiede mich hiermit aus diesem Thread.
... hab Dir eine PN gesendet... ;;)

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Mi 8. Feb 2017, 09:45
von Kiebitz
Offensichtlich gibt es Leute die an die Fähigkeiten der Steuerberater in Spanien glauben. Ich bin sicher und aus eigener Erfahrung, man fragst 4 Steuerberater in Spanien und du bekommst zum Thema 5 verschiedene Meinungen, die sich auch täglich ändern können.

90 % der Steuerberater in Spanien sind ihr Geld nicht wert, ich hoffe mein neuer gehört zu den 10 %. Und ob sie dann das ausgerechnete Geld an den Staat überweisen ist ein anderes Thema. Oder hat schon mal jemand nachgeprüft, ob die Nachzahlungen auch wirklich beim Staat angekommen sind?

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Mi 8. Feb 2017, 19:10
von hundetraudl
Wieso Du kannst doch auch die Steuererklärung beim Steuerberater machen lassen und dann über die Bank direkt an das Finanzamt zahlen, wenn Du denen nicht draust