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Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Di 27. Nov 2018, 12:06
von Miesepeter
Separat behandelt müssen werden: a. die zivilrechtliche und b. die steuerliche Seite. Auf den ersten Blick etwas undurchsichtig, aber alles im Bereich des Machbaren. Allein mit dem Testament kann man sehr viel unnötig komplizieren, angefangen bei der Form, deren Vorgaben in Spanien anders sind als in D. (wie eben sehr viel anderes). U.U.kann man den Rechtsanwalt sparen und gleich zum Notar gehen, der alle Einzelheiten und Möglichkeiten erklärt. Überhaupt hat der Notar in Spanien eine wichtigere und weitgreifndere Rolle als in D. in Sachen Nachlassregelungen. Das Testament sollte zweckmässigerweise bei einem dafür bestehenden Register des span. Justizministeriums deponiert werden, womit mgl. Anfechtungen seitens Dritter erschwert oder unmöglich gemacht werden.
Anwendbar ist das Erbrecht des Landes, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Die ist nicht immer 100%ig eindeutig nachweisbar, wenn er sich zwar in E aufhielt, aber auch noch in D gemeldet war.
Die anfallenden Erbschaftsteuer richtet sich nach den Gesetzen der zust. "Comunidad Autonoma", z.B. der "Generalitat Velenciana" und ist verhältnismässig einfach zu berechnen. Haben Erben einen festen Wohnsitz in D. können zusätzlich auch dort Erbschaftsteuern für alle Arten von Passiva anfallen.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Di 27. Nov 2018, 18:44
von rainer
Zivilrechtlich ist nach meinem Kenntnistand schon seit einigen Jahren abgeschafft, dass für spanisches Eigentum (eines/einer Deutschen) ein extra Testament nach spanischem Recht existieren muss.
Meine Frage zielte eher auf die steuerliche Seite. In Deutschland ist die Antwort ja mit ein paar Mausklicks geholt.
https://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/
In Spanien ist es aber wohl deutlich komplizierter und vor allem regional unterschiedlich. Daher meine Frage, ob jemand genaueres weiß.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Di 27. Nov 2018, 20:25
von Miesepeter
Es MUSS überhaupt nichts, jeder kann nach Gutdünken tun und lassen, nach seinem Tod kann ihm sowieso alles egal sein. Die steuerliche Seite: wird testamentarisch (!) nicht anderweitig verfügt, wird der Hausrat mit einem bestimmten Prozentsatz des Immobilienwertes angesetzt. Der Steuersatz richtet sich nach Versandschaftsgrad. Richtig interessant wird es bei Erbstgreitigkeiten. Mir ist ein Fall bekannt, der auch nach über 20 Jahren noch nicht entgültig entschieden ist. Allein die Kosten der Rechtsanwälte jeder Partei dürften den Streitwert bald übersteigen.
Soll ein in Spanien befindliches Erbe angetreten werden ohne dass ein span. Testament vorhanden ist, übersteigen die Kosten für Übersetzungen. Legalisierungen u.a.m. bei weitem die eines in Spanien erstellten Testaments.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Mi 28. Nov 2018, 17:35
von iberer12
Hola und schönen Abend !
Ich möchte meinen Sohn die Wohnung in Torrevieja schenken da ich die Altersgrenze erreicht habe.Könnt mir einer sagen ob da Kosten auf mich zukommen ? und wie hoch könnten die sein.
Vielen Dank für eine Auskunft !
Verkehrwert ca.90000 €.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Mi 28. Nov 2018, 18:26
von nurgis
Die Begründung hört sich eigenartig an. Wann muß man alles abgeben?

Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Mi 28. Nov 2018, 19:50
von Miesepeter
Wie kommst Du auf den "Verkehrswert"? Und was hat die Altersgrenze - welche? - damit zu tun? So einfach ist das nicht. Es fällt Schenkungssteuer "Impuesto sobre donaciones" an, die regional unterschiedlich erhoben wird. Brechnungrundlage ist in jedem Fall der höhere Wert aus folgenden möglichen 3 Beträgen: a. der Katasterwert, b. der gezahlte Kaufpreis und c. der sogen. "Durchschnitts-Marktwert", der von der jeweil. Com. Aut. jedes Jahr festgesetzt wird.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Do 29. Nov 2018, 14:33
von hundetraudl
nurgis hat geschrieben: ↑Mi 28. Nov 2018, 18:26
Die Begründung hört sich eigenartig an. Wann muß man alles abgeben?
Das irritiert mich auch

Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Sa 15. Mai 2021, 18:38
von highgate
Ich wärme das Thema mal auf, mit ein paar Fragen, die sich UNS stellen:
¿Wie weit gilt unser notarielles Testament aus D ?
¿ Wo muss ich die Umstellung beantragen, dass wir weiterhin nach D Recht vererben wollen ?
¿ Wie erfährt der D Angehörige, sollten wir beide versterben, von unserem Tod ?
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Sa 15. Mai 2021, 19:55
von Josefine
@highgate, bis Du Resident?
Falls ja, kann ich Dir Auskunft geben, da wir (sind Residenten) diese Angelegenheit geregelt haben.
Re: In Spanien wird Erben zum Problem....
Verfasst: Sa 15. Mai 2021, 20:49
von highgate
Josefine hat geschrieben: ↑Sa 15. Mai 2021, 19:55
@highgate, bis Du Resident?
Falls ja, kann ich Dir Auskunft geben, da wir (sind Residenten) diese Angelegenheit geregelt haben.
JA.....Resident, wir haben nichts mehr in D