Seite 6 von 6

Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Verfasst: Di 10. Feb 2026, 10:39
von Frank_Berlin
Nur so als Weckruf an alle, die 2025 eine Kurzzeitvermietung durchgeführt haben: Ihr müsst bis 2. März 2026 alle Vermietungen, die in 2025 seit der Ausstellung der NRUA (Vermietungsnummer) angefallen sind, an die Registradores de España melden. Wenn Ihr 2 NRUAs habt (< 10 Tage und >=10 Tage), muss das separat gemeldet werden. Verzug, Falsch- oder Nicht-Melden kann zum Entzug der Vermietungslizenz führen. Die Meldung benötigt die digitale Signatur, mehr unter https://www.registradores.org/

Im Zweifel kann auch der Gestor diese Meldung durchführen (vermutlich gegen Honorar). Auch die Meldung selber ist mit Gebühren verbunden.

Die Anforderung gilt natürlich auch für die Folgejahre.

Frank