Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia
Verfasst: Di 10. Feb 2026, 10:39
Nur so als Weckruf an alle, die 2025 eine Kurzzeitvermietung durchgeführt haben: Ihr müsst bis 2. März 2026 alle Vermietungen, die in 2025 seit der Ausstellung der NRUA (Vermietungsnummer) angefallen sind, an die Registradores de España melden. Wenn Ihr 2 NRUAs habt (< 10 Tage und >=10 Tage), muss das separat gemeldet werden. Verzug, Falsch- oder Nicht-Melden kann zum Entzug der Vermietungslizenz führen. Die Meldung benötigt die digitale Signatur, mehr unter https://www.registradores.org/
Im Zweifel kann auch der Gestor diese Meldung durchführen (vermutlich gegen Honorar). Auch die Meldung selber ist mit Gebühren verbunden.
Die Anforderung gilt natürlich auch für die Folgejahre.
Frank
Im Zweifel kann auch der Gestor diese Meldung durchführen (vermutlich gegen Honorar). Auch die Meldung selber ist mit Gebühren verbunden.
Die Anforderung gilt natürlich auch für die Folgejahre.
Frank