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Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Di 15. Jan 2013, 11:22
von Cozumel
Diese Reihenhausbebauung im Süden ist nun wirklich nicht schön.
Nun auch noch freistehende Häuser zur Reihenhäusern zu machen. Naja :>

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Di 15. Jan 2013, 11:22
von sol
Hola henner

reg' dir nich uff- hat keinen Sinn =)) genisese lieber eine copa
genieße dein Leben, das dauert doch nur höchstens 100 Jahre--
( dass du aufgeregt warst, habe ich an deinem Schreiben gesehen )

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Di 15. Jan 2013, 14:38
von TorreHoradada
Hab´s zwar immer noch nicht abonniert aber wenigstens jetzt alle Posts und Seiten gelesen.

Darf man das nicht mehr schreiben, typisch deutsch ????
Und gerade im Ausland .... während andere Nationen z.B. in D zusammenhalten bekämpfen sich die Germanen im Ausland in welcher Form auch immer.

Und ja @ rainer - mit Sciherheit wird über mich gelästert, ganz besonders in dem Bereich Torrevieja. Da es oft unter die Gürtellinie zielt und sich die Leute da einmischen wo es sie nichts angeht, kann ich ruhigen Gewissens dort alles ignorieren.

So, zum Topic -
Sicher ist es ärgerlich wenn der Nachbar entsprechend auf die Grundstücksgrenze bauen darf und es auch gemacht hat. Trotzdem ist wohl in diesem Fall alles rechtens. Also was soll das gemeckere? Klar, möglich, evtl. ist eine Wertminderung damit verbunden und das ist ärgerlich aber eben nicht zu vermeiden.
Nun in die Trotz-Ecke gehen und die Frage stellen ob denn der andere auf das eigene Grundstück darf .... naja ....

Auch hat sich der Nachbar eher auf sein Recht berufen und leider nicht vorab das Gespräch gesucht. Aber auch hier .. er ist nicht dazu verpflichtet. Vieles kann im Vorfeld abgeklärt werden wenn man Streit aus dem Wege gehen möchte. Kann auch nur für mich schreiben, haben auch schon länger mehrere Baumaßnahmen vor, bevor irgendwo ein Auftrag gegeben bzw die Baugenehmigung beantragt wird, haben wir mit unseren Nachbarn über die Vorhaben gesprochen und um eine Erlaubnis gebeten.
Die haben wir auch erhalten. Da gibt es auch keine Probleme ob wir auf das Nachbargrundstück dürfen oder nicht.

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Di 15. Jan 2013, 15:29
von Cozumel
Peter, Du versuchst nun zu relativieren.
Steh nun auch zu dem, was Du gesagt hast.

Henner hat nicht gemeckert sondern sich zuerst mal nur erkundigen wollen.
Worauf dann, unter anderem Du, gleich völliges Unverständnis zeigten.

Nicht jeder der sich erkundigt und sein Recht einfordert ist gleich ein Querulant.
Es geht, wie auch Elke schon schrieb, unter Umständen um den Wert der Immobilie.
Da würde ich dann auch kein Spass verstehen.

Ich habe sehr nette Nachbarn, aber sie nerven mich unentwegt wegen irgendwelcher Büsche, wollen dass ich eine 15 meter hohe Pinie (auf meine Kosten) fällen lasse. Verlangen, dass ich Nester der Prozessionsraupen entferne. Geht bei so hohen Pinien aber nicht.

Ja, Nachbarn können nerven. Weil ich keinen Stress wollte, habe ich bisher immer mitgespielt.
Aber das war ein Fehler, weil die Forderungen immer umfangreicher werden.
Trennmauer auf Ihrer Seite streichen, Äste wegschneiden usw.
Manchmal muss man sich auch wehren, damit man nicht zum Spielball wird.

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Di 15. Jan 2013, 17:02
von ruth
jawwoll.....man muss sich wehren....

oder gleich so grosse Grundstücke kaufen, dass einem eine eventuelle " Grenzbebauung nicht stören kann..

schade, dass ich mich hierzu geäussert habe, wird nie wieder vorkommen
ruth

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Di 15. Jan 2013, 18:52
von villa
@Henner

ob der Diskussion hab ich ein bisschen den Faden verloren, bzw. die Übersicht, wenn ich deinen Posts richtig gelesen habe geht ja nun was zu deinen Gunsten.

Ich finde es völlig legitim sich zu erkundigen ob die Dinge rechtens sind und sich gegebenen Falls zu wehren, das muss man hier ja auch, denn je weiter was fortgeschritten ist desto schwerer wird es sich zu wehren.

Es ist sicher sehr ärgerlich wenn es solche Bestimmungsänderungen gibt. Wär cool wenn du mal ein paar Bilder für uns Nördler hättest :-D , dann kan man sich das alles besser vorstellen.

Mitdenken ist sicher nicht die Stärke der hiesigen gemienden und dass man sich keine Gedanken macht ob man noch an Leitungen ran ommt wohl auch, dagegen wird man kaum was machen können.

Ich drück dir die Daumen und wünsche dir dass du es nicht zu sehr zu herzne nimmst, aber ich kann mir vorstellen wie du dich fühlst. Ich selbst bin fast durchgedreht aus das Thema Küstenschutzt wieder mal aufkan und es hiess wir wären alle enteignet. Bis ich dann endlich alle Bestätigungen vom Küstenamt hatte.

Viel Glück >:d<

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Di 15. Jan 2013, 19:29
von chica
So ein Nachbarschaftsstreit kann sehr ärgerlich und zermürbend sein. Wer will schon im Dauerclinch mit dem Nachbar liegen wenn man doch Wand an Wand wohnt... :twisted:

Zu diesem Thema würde mich interessieren wie das in Spanien funktioniert. Man beantragt sein Permiso für die Obra mayor/menor, das ganze geht in den Technischen Ausschuss, ca. 6 Wochen später bekommt man das Permiso, man macht sein Bauwerk. Und dann? Ist es dann fertig? Oder braucht man tatsächlich ein "Certificado fin de obra" für die Eintragung in die Escritura und das Kataster? Das war mir bisher völlig neu. Für euch ja vielleicht auch.

Kann mich jemand aufklären? :-s :-\

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Di 15. Jan 2013, 20:33
von TorreHoradada
Judith,
ich versuche nicht zu relativieren sondern stehe auch zu dem was ich geschrieben hatte.
Wie in meinem ersten Post hatte ich nur den ersten bzw die ersten Posts des Themas gelesen und da kam mir das typisch deutsch in den Sinn. Dazu stehe ich auch !

Und nun meinetwegen gerne wieder zum Topic ;-)

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Di 15. Jan 2013, 20:58
von baufred
@ chica :
Infos "im Groben" zu den Fragen hier: Escritura & Co.
Dazu für Obra menor - da es sich i.d.R. um geringfügige Arbeiten, die sich kaum werterhöhend sondern nur werterhaltend auswirken, ist m.E. dafür nichts notwendig.

Für Obra mayor sieht es da auf jeden Fall anders aus. Was aber das Ayuntamiento im Einzelnen erwartet ist vom "Nasenfaktor" des Técnicos in der Oficina técnica/Urbanismo abhängig, und sollte im Detail erfragt werden.
Das Regularium dazu ist festgehalten für die Comunidad Valenciana hier:
Gesetz 3/2004, vom 30. Juni, über die Regelung des Baugeschehens, veröffentlicht im BOE Nr. 174 von Dienstag, den 20. Juli 2004, u.A. auch für die Bescheinigung über die Baubeendigung.
Info: BOE 174/2004

Da beim Proyecto/Obra mayor hier in jedem Fall wertsteigernd auswirkt, ist immer die Meldepflicht als "Bringschuld" wirksam, u.A. mit Auswirkungen auf die > Grundsteuer IBI (Suma!) ... ein lokaler Gestor sollte sich hier im Einzelnen auskennen

Re: Nachbarschaftsrecht

Verfasst: Di 15. Jan 2013, 22:05
von chica
Hallo Baufred,

vielen Dank für deine Antwort! :x

Genau aus dem IBI Grund heraus interessiert mich das. Leider ist das alles nicht so einfach, vorallem wenn man auf die nötigen Informationen immer nur häppchenweiße stößt, natürlich gerade dann wenn man eigentlich denkt man hätte endlich alles unter Dach und Fach und die Eintragungen können endlich gemacht werden... :-s sehr bürokratisch.

Dann schaue ich jetzt mal was ich aus den neu gewonnenen Infos mache :o