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Re: Neue Regierung

Verfasst: Di 28. Aug 2012, 16:44
von Florecilla
Oliva B. hat geschrieben:Trotzdem weiß ich jetzt noch nicht, ob in Deutschland erwerbstätige Kinder für ihre Hartz IV empfangenden Eltern aufkommen müssen, wenn sie zusammen mit ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen.... :-?
Ich denke nicht, denn auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit steht:

  • Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
    Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/-in: Der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.
    Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.



und in dieser Quelle ist folgendes zu lesen:

  • Bei unverheirateten Kindern bis 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen, ist das Einkommen und Vermögen der Eltern gemäß § 9 Abs. 2 SGB II anzurechnen. Das Einkommen und Vermögen der Kinder wird dagegen nicht bei den Eltern angerechnet.

Re: Neue Regierung

Verfasst: Di 28. Aug 2012, 18:13
von Benidoleig
@ Josefine

das Arbeitslosengeld wurde durch ihre eigenen Beiträge gesichert...

die Arbeitslosenhilfe der alten Art wurde auch von dem Hilfeempfänger selbst erwirtschaftet...

Nur bei Hartz IV wird meine Rente etc. als "Einkommen" angerechnet...

...Würde ich mich trennen, o.ä., hätte sie den vollen Anspruch...
damit steht Hartz IV wie bei anderen Gesetzen auch...
...dem GG Art. 6 unvereinbar gegenüber...

Re: Neue Regierung

Verfasst: Di 28. Aug 2012, 18:48
von Florecilla
Benidoleig hat geschrieben:das Arbeitslosengeld wurde durch ihre eigenen Beiträge gesichert...

die Arbeitslosenhilfe der alten Art wurde auch von dem Hilfeempfänger selbst erwirtschaftet...
Diese Aussagen sind so nicht richtig, denn letztendlich sind wir in Deutschland eine Solidargemeinschaft und die eingezahlten "Versicherungsbeiträge" fließen allen Bedürftigen zu. Eine Leistungsberechtigung aufgrund jahrelanger Zahlungen gibt es im Solidaritätsprinzip nicht. "Einer für alle, alle für einen" ist hier die Devise.

Benidoleig hat geschrieben:Nur bei Hartz IV wird meine Rente etc. als "Einkommen" angerechnet...
... aber das war auch bis 2004 bei der Arbeitslosenhilfe ganz ähnlich, denn diese wurde um das einen Freibetrag überschreitende Einkommen eines eventuellen Ehegatten gemindert. Im Übrigen galt die Arbeitslosenhilfe zwar als Versicherungsleistung, wurde aber aus Steuergeldern finanziert.

Benidoleig hat geschrieben:...Würde ich mich trennen, o.ä., hätte sie den vollen Anspruch...
... aber wahrscheinlich würden sich die Lebenshaltungskosten nahezu verdoppeln.

Re: Neue Regierung

Verfasst: Di 28. Aug 2012, 20:51
von Benidoleig
ich lerne wieder einmal ... schweigen ohne zu platzen....

Re: Neue Regierung

Verfasst: Di 28. Aug 2012, 21:59
von Josefine
Benidoleig hat geschrieben:@ Josefine

das Arbeitslosengeld wurde durch ihre eigenen Beiträge gesichert...

die Arbeitslosenhilfe der alten Art wurde auch von dem Hilfeempfänger selbst erwirtschaftet...

Nur bei Hartz IV wird meine Rente etc. als "Einkommen" angerechnet...

...Würde ich mich trennen, o.ä., hätte sie den vollen Anspruch...
damit steht Hartz IV wie bei anderen Gesetzen auch...
...dem GG Art. 6 unvereinbar gegenüber...

Hallo Benidoleig,

das Arbeitslosengeld läuft ja i.d.R. nach 1 Jahr aus, bei über 58jährigen nach 2 Jahren (wenn man vorher 3 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt war). Da hast Du Recht, dieses Arbeitslosengeld hat man sich dann durch die vorherige Beitragszahlung erwirtschaftet.

Aber Anspruch auf Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 hat ja wieder andere Bedingungen.
Wenn man verheiratet ist, sind die Eheleute einander unterhaltsverpflichtet. Wenn also Dein Einkommen (auch wenn es Rente ist), hoch genug ist, warum sollte dann die Allgemeinheit für Deine Frau ALG II zahlen?

Wenn eine Frau ihre Berufstätigkeit aufgibt und Hausfrau und Mutter sein will, dann lebt sie ja auch vom Einkommen ihres Ehemannes. Sie bekommt dann doch auch kein Hartz 4.

Man kann doch nicht jedem Hartz 4 geben, dessen Arbeitslosengeld ausgelaufen ist. Damit wären die Steuerzahler in Deutschland ja nun wirklich überfordert.

Das ist meine Meinung. Also ich finde die Rechtslage ehrlich gesagt OK.

Grüsse :)
Josefine

Re: Neue Regierung

Verfasst: Di 28. Aug 2012, 22:15
von Benidoleig
dementsprechend ist für Dich - Josefine ...

Hartz IV in Ordnung????

Re: Neue Regierung

Verfasst: Di 28. Aug 2012, 22:20
von TorreHoradada
Seid Ihr denn alles SPD-Kac.... ? - Sorry aber nun kann ich mir auch vorstellen warum niemand damals auf die Straße gegangen ist.
Wir mit unserem angeblichen hohem Niveau.

Es wurde doch wohl ganz deutlich der Rechtsanspruch auf AlHi durch Hartz IV ausgehebelt.
Also die arbeitende Bevölkerung, die Beiträge in die Solidargemeinschaft eingezahlt hat, im Vertrauen falls es sie mal treffen sollte auch Leistungen zu erhalten, wurde ja wohl mehr als beschissen.

Das ganze mit einer Argumentation, dass damit dann die 3 Mio Sozialhilfeempfänger ein Recht auf Arbeitsvermittlung erhalten.
Wie blöd muss man sein um sich davon blenden zu lassen. JEDER Sozialhilfeempfänger hatte das Recht auf Arbeit und Arbeitsvermittlung.

Man hat lieber 5 Mio Langzeitarbeitslose, die man sonst nicht aus der Statistik durch Umschulung oder sonstiges bekam auf Sozialhilfeniveau abgesenkt.

Das ganze wurde auch noch teurer als wenn man das alte System beibehalten hätte. Da geht mir durch meinen Gerechtigkeitssinn einfach die Hutschnur hoch. Natürlich wird Hartz IV aus Steuergeldern bezahlt, die frühere AlHi jedoch aus den gezahlten Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung.

Man verzeihe mir hier die teilweise Wortwahl.

Re: Neue Regierung

Verfasst: Di 28. Aug 2012, 22:46
von Josefine
Benidoleig hat geschrieben:dementsprechend ist für Dich - Josefine ...

Hartz IV in Ordnung????
Es geht um Deinen Fall, den Du geschildert hast. Ich will nicht über die Details von Hartz IV diskutieren.

Ihr seid verheiratet und Du erzielst Einkommen. Das Arbeitslosengeld Deiner Frau ist abgelaufen. Ihr seid gegeneinander unterhaltsverpflichtet. Dein Einkommen ist hoch genug, um Deine Frau zu unterhalten (hat die Arge festgestellt).
Also bekommt sie nix, bis auf den kleinen Betrag, den Du genannt hast. Ich finde da nix Falsches dran.

Aber Du siehst das anders. Ist ja auch OK. Jeder hat da seine Sichtweise. Mehr will ich dazu auch nicht sagen.

Grüsse :)
Josefine

Re: Neue Regierung

Verfasst: Di 28. Aug 2012, 23:23
von Benidoleig
noch mal die Frage:

ist Rente Einkommen???


Ich habe mein Leben lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet,
17 Jahre Auslandsmontage mit ca. 80 Stundenwoche...
niemals auch nur einen Tag arbeitslos gewesen..

,,dann hat mir ein Gabelstapler im VW-Werk Baunatal das Kreuz gebrochen (L4-L5-S1)

dafür erhielt ich eine Erwerbsunfähigkeitsrente, eine pauschale Abfindung und eine Zusatzrente der BG.

Dies alles ist bis auf den letzten Cent als sogenanntes Famileieneinkommen anrechenbar, auch die Abfindung...

Die Rechnung lautet lapidar:
2 Erwachsene = 2 X 90% des Hartz IV Grundbetrages = 180 %
2 X eine halbe Miete
2 x eine halbe Heizung

abzüglich meiner Rente == damit wurde ich selber auch zum Hartz IV Empfänger gemacht....

Hartz IV ist das Instrument der Spaltung der Bevölkerung in Deutschland, damit hat man die gesamten Errungenschaften des Sozialsystems ausgehebelt..
und dazu brauchten wir die SPD - einen Schröder und einen Kriminellen

TorreHoradada hats begriffen ... lebt weiter in Eurer Scheinwelt..
und regt Euch bloss nicht über den Deutschen Club Denia auf... ihr seit da nicht mehr weit entfernt von

und sorry ..... dies hier ist nicht meine Welt ... und wirds auch niemals werden
rainer

Re: Neue Regierung

Verfasst: Mi 29. Aug 2012, 07:50
von sol
wenn man das alles vorhergehende gelesen hat, weiss man garnichts mehr so richtig.
Es ist nun mal so mit den Gesetzen und Vorschriften, BGB, HGB, StrGB etc.--------
niemand blickt so richtig durch bis zum BVG, die sind auch manchmal anderer Meinung
darum mein Leitspruch zu solchen Themen :
Wissen ist besser als Besserwissen.