Miesepeter hat geschrieben: ↑So 8. Jan 2023, 11:22
Zitat: "..beweisen, dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist." Na ja, BEWEWEISEN ? [...]
Ich würde als nicht Spanisch sprechender Ausländer lieber ein Papierchen zu viel als eines zu wenig bei mir führen und auch sonst jede Art von Provokation vermeiden.
Was uns als Halter (egal ob Resident oder nicht) eines Fahrzeuges mit spanischem Nummernschuld interessieren sollte, ist weniger, wer bei einer Verkehrsübertretung die Strafe zahlt (Halter oder Fahrer), sondern welche Papiere man benötigt, wenn man bei einer Verkehrskontrolle angehalten wird.
Als Fahrer muss man die eigenen Fahrzeugpapiere oder die des Fahrzeughalters und den Führerschein vorlegen. Polizei und Guardia Civil überprüfen außerdem, ob das Fahrzeug versichert ist. Es spielt keine Rolle, ob Halter und Fahrer identisch sind! Den Versicherungsschutz können die Gesetzeshüter online überprüfen (Versicherungspapiere mitzuführen ist keine Pflicht!). Wird man mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz erwischt, droht eine Strafe zwischen 600 und 1.500 €.
Verliehenes Fahrzeug - zahlt die Versicherung, wenn ein Verkehrsunfall passiert?
Eingetragene Personen, egal ob Haupt- oder Gelegenheitsfahrer sind bei einem Unfall durch die Versicherung geschützt, sofern sie gesetzlich befugt sind, das versicherte Fahrzeug zu führen. Achtung: Alle Fahrer unter 26 Jahren (Fahranfänger!) gelten als Risikolenker und müssen grundsätzlich in der Versicherungspolice als Fahrer mit eingetragen sein, sonst besteht kein Versicherungsschutz!
Verleiht man sein Fahrzeug
kurzzeitig an Freunde, Verwandte oder Nachbarn, brauchen diese nicht in der Police als Fahrer eingetragen sein.
ABER: Verursacht ein nicht in der Police eingetragener Fahrer mit einem fremden Auto einen Unfall, übernimmt
nach meinen Recherchen der Versicherer nur die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten, d. h. er kommt für Sach- und Personenschäden auf, die Dritten zugefügt wurden. Für die eigenen Schäden muss in dem Fall der Fahrzeughalter selbst aufkommen. Alle Insassen eines Fahrzeugs sind durch die Haftpflichtversicherung
des Unfallverursachers gedeckt, unabhängig davon, ob es sich um den Fahrer oder einen Dritten handelt. Der Betrag der Entschädigung ist festgelegt durch die Entschädigungsordnung für Verkehrsunfälle.