@ girasol
Manchmal ist es gut, wenn jemand so hartnäckig ist wie du.
Es geht im Moment bei mir hektisch zu, manchmal sogar für mich zu schnell, denn ich bin ja nicht zum Vergnügen in Deutschland…
Du hast natürlich Recht, eine
Kernfamilie im herkömmlichen Sinn, besteht aus Eltern und ihren Kindern, die - in der Regel

– auch zusammenleben. „Kernfamilie“ ist ein aber ein Begriff, der im bundesdeutschen Recht nicht vorkommt – und, ich habe kurz ein paar Artikel überflogen, die Spanier definieren „residencia familiar“ genauso: Vater, Mutter, Kind (also als einen Ort, an dem eine Familie zusammen wohnt).
Daher war meine Aussage falsch (und ich habe auch keine Probleme, dazu zu stehen), dass Residenten in ihr Heimatland fahren können, um ihre Kinder oder Eltern zu besuchen. Schande auf mein Haupt.

(Ich werde meine Beiträge entsprechen korrigieren, gebe euch jedoch die Gelegenheit, euch noch ein Stündchen meine Fehler zu betrachten.

)
Bestehen bleibt aber die Aussage, dass man auch während des "cierre perimetal"s zu seinem Erstwohnsitz (in D. A, CH) zurückreisen darf, wenn man sich in Spanien befindet (d. h., auch wenn man - entgegen der zurzeit gütigen Bestimmungen - dort seinen Urlaub verbracht hat, wie hier teilweise stolz berichtet und beklatscht wurde).
Zu deiner zweiten Frage…
Was heißt „auf gut Glück“?

Natürlich nicht, denn ich überlasse selten etwas dem Zufall.
Man muss ja nicht immer zwangsweise alles zu zweit machen

, sondern kann seine Lieben auch alleine besuchen. Ab heute sind jedoch - entgegen unserer Erwartungen - auch Treffen in abgezählter Runde wieder erlaubt.
