Miesepeter hat geschrieben:Ein Auszug aus was sich einige Gemeinden so alles an Verboten einfallen lassen hier:
http://administracionpremios.com/reserv ... la-playas/
An Schöppenstedt erinnert das Verbot in Gozon von allem was Räder hat, also auch Kinderwagen und Rollstühle....wenn schon, denn schon!
Und nun noch für die Urlauber, die nicht so gut oder gar nicht Spanisch können, ein paar Ergänzungen, die oben noch nicht erwähnt wurden, denn da gibt es schon kuriose Dinge:
So sah schon 2009 ein Gesetzentwurf auf Teneriffa vor, das Bauen großer Sandburgen zu verbieten.
Quelle
Inzwischen dürfen Kinder an mindestens zwei Stränden auf
Teneriffa (Arona und Arisco) keine Sandburgen mehr bauen. Auch Sandfiguren dürfen nicht geformt werden und auch keine Löcher gegraben werden, ohne vorher eine städtische Genehmigung eingeholt zu haben. Die Strafe liegt zwischen 500 und 1.500 Euro.
In
Málaga ist es seit 2014 unter einer Strafandrohung von 750 Euro ebenfalls verboten, große Sandburgen zu bauen.
Quelle
In
San Pedro de Pinatar (Murcia) ist es seit neuestem verboten, Strandtennis zu spielen, Strafe 750 Euro, aber auch in
Cadiz gibt es Orte, wo das Spiel mit Ball und Schläger verboten ist (in
Benidorm und
Chipiona auch im Wasser), oder ein Mindestabstand von 5 m bis zum nächsten Handtuch eingehalten werden muss. Dort muss man auch mit einer Strafe zwischen 100 und 750 Euro rechnen, wenn man nackt badet oder sich unbekleidet sonnt.
In Valencia dürfen keine rostigen Stühle oder Sonnenschirme mit an den Strand genommen werden, a) wegen der Verletzungsgefahr b) wegen der Verunreinigung des Strandes.
In
Mogán (Gran Canaria) und in
L'Escala (Gerona) darf am Strand nicht geraucht werden,
Es ist verboten, bei der Benutzung von Strandduschen Seife und Duschmittel zu verwenden,
In der ganzen Comunidad Valenciana muss man mit seinen Handtüchern und sonstigen Utensilien 6 Meter von der Wasserlinie entfernt bleiben.

- An Alteas "Kullerstrand" La Roda
Und einmal kein Verbot:

freunde dürften sich in
Santoña (Santander) freuen. Dort dürfen Haustiere zwischen 21 Uhr abends und 8 Uhr morgens kurz baden gehen.
Quelle
Anmerkung: Die Benutzung und der Nießbrauch sind zwar im Küstengesetz(Ley 22/1988 de Costas) verankert, aber jede Gemeinde kann ihre eigenen Regeln aufstellen.