Reisender hat geschrieben: ↑Di 27. Jan 2026, 06:19
Aber diesmal geht es von den deutschen Behörden aus, das ist etwas Anderes. Ich kann in Deutschland keine Steuererklärung mehr machen. Dann müsste ich in D Prozesse führen und in Spanien auch. Das kann ich nicht bezahlen und außerdem gehe ich dann in Spanien das Risiko ein eine Strafe von 100% für die letzten 4 Jahre zahlen zu müssen. Dann bin ich komplett ruiniert. Alleine das Risiko kann ich nicht eingehen
Erst einmal Du mußt hier keine 4 Jahre rückwirkend Steuer bezahlen, die Steuerzahlung fängt mit dem Jahr 2025 an. Diese bereits in Deutschland gezahlten Steuern mußt Du Dir über die Einkommenssteuererklärung in Deutschland zurückholen. Dann für das Kalenderjahr 2026 einen Antrag auf Steuerbefreiung für beschränkt einkommenssteuerpflichtige Versorgungsempfänger an das FA, ich denke auch Bonn-Außenstadt, schicken. Damit zahlst Du dann in Deutschland keine Steuern mehr, leider dann hier.
Ich hatte auch so ein Schreiben bekommen und beim FA Bonn-Außenstadt Einspruch eingelegt, heute kam die Ablehnung.
Begründung:
"Die Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien (DBA Spanien) war Gegenstand eines Verständigungsverfahrens zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten. Dieses Verfahren betraf die Besteuerung von
Versorgungsbezügen der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (BAnst PT) an eine in Spanien ansässige Person. Der dort behandelte Sachverhalt ist mit Ihrer Situation vergleichbar. Im Rahmen dieses Verständigungsverfahrens haben sich Deutschland und Spanien darauf
verständigt, dass das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat Spanien zusteht. Vor diesem Hintergrund wurde die bisherige Rechtsauffassung überprüft und entsprechend angepasst. Änderungen des DBA Spanien hat es nicht gegeben. Bislang wurde davon ausgegangen, dass das sogenannte Kassenstaatsprinzip Anwendung findet und das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a DBA Spanien Deutschland als Kassenstaat zusteht, da es sich bei der BAnst PT um eine rechtsfähige
Anstalt des öffentlichen Rechts und damit um eine sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
Diese Auffassung ist jedoch unter Berücksichtigung des Artikels 18 Absatz 3 DBA Spanien nicht zutreffend. Danach ist das Kassenstaatsprinzip ausgeschlossen, wenn die Vergütungen im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit der sonstigen juristischen Person
stehen. Dies ist bei früheren Tätigkeiten im Bereich der Post- und Telekommunikationsleistungen gegeben. Sie waren als Beamtin bei der Deutschen Bundespost sowie bei der Deutschen Telekom AG als Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost tätig. Der Status als Landesbeamtin/Bundesbeamtin steht der Annahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des Artikels 18 Absatz 3 DBA Spanien für diese Unternehmen nicht entgegen...."
Ich habe alle Möglichkeiten, einschl. eines RA, durch und komme zu dem Ergebnis das ich das leider akzeptieren muß. Allein schon das es ein "Verständigungsverfahren zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten" war, läßt tief blicken und macht einen weiteren Einspruch sinnlos.
Folge aber auf gar keinen Fall dem Rat von Basi, die sperren Dir das Konto und ziehen das Geld was sie haben wollen ein. Ist einem Bekannten so passiert, er hat die Zahlungsaufforderung nicht bekommen, nach Ablauf der Frist war sein Konto gesperrt. Das Geld hat er übrigens nach fast einem Jahr zurückerhalten.
Die Möglichkeit einer kleinen Abzahlung ist aber mit Sicherheit gegeben, Du mußt unbedingt einen Steuerberater einschalten.
Gruß Anjelica