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Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?

Verfasst: Di 27. Jan 2026, 15:24
von Hobbykoch
Beefeater hat geschrieben: Di 27. Jan 2026, 13:53 Vielleicht sollte man aus dem Grund besser kein Vermögen auf einem spanischen Konto lagern, sondern besser im Ausland bzw. in D?
Ich frage für einen Freund ... ;)
Grundsätzlich sollte man kein Vermögen auf einer Bank lagern. Geld sollte sich ja vermehren und nicht bei max 3% von der Inflation aufgefressen werden. Da ich ja noch Einnahmen in Deutschland, auf den Phillipines und Ghana habe und somit dort auch Konten besitze, Steuern zahle, merkt man schnell den Unterschied von Zinsen, Staaten und Verhältnisse. Deutschland und Spanien ist auf jeden Fall hartnäckig zu kassieren. Andere Länder bedanken sich ja fast noch, dass man überhaupt etwas zahlt 8-)

Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?

Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 20:05
von FridaAmarilla
Reisender hat geschrieben: Di 27. Jan 2026, 06:19 Aber diesmal geht es von den deutschen Behörden aus, das ist etwas Anderes. Ich kann in Deutschland keine Steuererklärung mehr machen. Dann müsste ich in D Prozesse führen und in Spanien auch. Das kann ich nicht bezahlen und außerdem gehe ich dann in Spanien das Risiko ein eine Strafe von 100% für die letzten 4 Jahre zahlen zu müssen. Dann bin ich komplett ruiniert. Alleine das Risiko kann ich nicht eingehen


Erst einmal Du mußt hier keine 4 Jahre rückwirkend Steuer bezahlen, die Steuerzahlung fängt mit dem Jahr 2025 an. Diese bereits in Deutschland gezahlten Steuern mußt Du Dir über die Einkommenssteuererklärung in Deutschland zurückholen. Dann für das Kalenderjahr 2026 einen Antrag auf Steuerbefreiung für beschränkt einkommenssteuerpflichtige Versorgungsempfänger an das FA, ich denke auch Bonn-Außenstadt, schicken. Damit zahlst Du dann in Deutschland keine Steuern mehr, leider dann hier.

Ich hatte auch so ein Schreiben bekommen und beim FA Bonn-Außenstadt Einspruch eingelegt, heute kam die Ablehnung.
Begründung:
"Die Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien (DBA Spanien) war Gegenstand eines Verständigungsverfahrens zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten. Dieses Verfahren betraf die Besteuerung von
Versorgungsbezügen der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (BAnst PT) an eine in Spanien ansässige Person. Der dort behandelte Sachverhalt ist mit Ihrer Situation vergleichbar. Im Rahmen dieses Verständigungsverfahrens haben sich Deutschland und Spanien darauf
verständigt, dass das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat Spanien zusteht. Vor diesem Hintergrund wurde die bisherige Rechtsauffassung überprüft und entsprechend angepasst. Änderungen des DBA Spanien hat es nicht gegeben. Bislang wurde davon ausgegangen, dass das sogenannte Kassenstaatsprinzip Anwendung findet und das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a DBA Spanien Deutschland als Kassenstaat zusteht, da es sich bei der BAnst PT um eine rechtsfähige
Anstalt des öffentlichen Rechts und damit um eine sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
Diese Auffassung ist jedoch unter Berücksichtigung des Artikels 18 Absatz 3 DBA Spanien nicht zutreffend. Danach ist das Kassenstaatsprinzip ausgeschlossen, wenn die Vergütungen im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit der sonstigen juristischen Person
stehen. Dies ist bei früheren Tätigkeiten im Bereich der Post- und Telekommunikationsleistungen gegeben. Sie waren als Beamtin bei der Deutschen Bundespost sowie bei der Deutschen Telekom AG als Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost tätig. Der Status als Landesbeamtin/Bundesbeamtin steht der Annahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des Artikels 18 Absatz 3 DBA Spanien für diese Unternehmen nicht entgegen...."

Ich habe alle Möglichkeiten, einschl. eines RA, durch und komme zu dem Ergebnis das ich das leider akzeptieren muß. Allein schon das es ein "Verständigungsverfahren zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten" war, läßt tief blicken und macht einen weiteren Einspruch sinnlos.

Folge aber auf gar keinen Fall dem Rat von Basi, die sperren Dir das Konto und ziehen das Geld was sie haben wollen ein. Ist einem Bekannten so passiert, er hat die Zahlungsaufforderung nicht bekommen, nach Ablauf der Frist war sein Konto gesperrt. Das Geld hat er übrigens nach fast einem Jahr zurückerhalten.

Die Möglichkeit einer kleinen Abzahlung ist aber mit Sicherheit gegeben, Du mußt unbedingt einen Steuerberater einschalten.

Gruß Anjelica

Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?

Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 20:14
von FridaAmarilla
Solana hat geschrieben: Mo 26. Jan 2026, 19:41 Mein Mann ist Pensionär und muß in Spanien keine Steuern bezahlen. Er braucht nur von Zeit zu Zeit eine Bestätigung, daß er hier nichts verdient.

Wir bekamen vor Jahren allerdings ein Schreiben von der spanischen Steuerbehörde, die eine immense Steuernachzahlung bezüglich der Pension meines Mannes haben wollte. Dies wurde aber von unserem Steuerberater "verhindert". Allerdings war die Widerspruchszeit sehr kurz und man hatte, nach einer ersten Ablehnung, nur noch ein Mal die Möglichkeit dem Bescheid zu widersprechen und auf einen positiven Ausgang zu hoffen. Das war in der Zeit, in der der spanische Staat versuchte, auch Steuern für Pensionen einzufordern und man dies überall nachlesen konnte.
Hola Solana,
wenn Dein Mann nicht bei der Post oder Telekom gearbeitet hat, wird sich wohl bei ihm nichts ändern. Bisher habe ich das nur von Pensionären der ehem. Post/Telekom gelesen.
Auch ich bekam 2023 so ein Schreiben mit einer immensen Steuernachforderung. Nachdem ich meine Beamtenurkunde und Zurruhesetzugsschreiben dort hingeschickt hatte, war Ruhe - bis jetzt :evil:

Gruß Anjelica

Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?

Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 20:59
von Reisender
FridaAmarilla hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 20:05Erst einmal Du mußt hier keine 4 Jahre rückwirkend Steuer bezahlen, die Steuerzahlung fängt mit dem Jahr 2025 an. Diese bereits in Deutschland gezahlten Steuern mußt Du Dir über die Einkommenssteuererklärung in Deutschland zurückholen. Dann für das Kalenderjahr 2026 einen Antrag auf Steuerbefreiung für beschränkt einkommenssteuerpflichtige Versorgungsempfänger an das FA, ich denke auch Bonn-Außenstadt, schicken. Damit zahlst Du dann in Deutschland keine Steuern mehr, leider dann hier.
Hallo Anjelica,
Woher hast du die Information, dass die Steuerzahlung erst mit 2025 anfängt? In meinem Schreiben von dem Finanzamt Bonn steht auch, dass Spanien die Vergangenheit neu bewerten kann. Davon bin ich dann ausgegangen. Das wäre natürlich dann eine ganz andere Ausgangssituation. Aber woher hast du diese Information irgendwie begründe ich die? Das wäre jetzt sehr wichtig für mich zu wissen.
So langsam schöpfe ich etwas Hoffnung. Um die Steuerzahlung in der Zukunft für dich zwar nicht herumkommen, aber wenn ich keine Nachzahlungen habe, dann wäre das für mich machbar.
Das wäre auf jeden Fall eine sehr gute Nachricht
Herzlichen Dank für deine Info und es wäre schön, wenn du mir das schnell beantworten könntest.
Liebe Grüße

Deutscher Beamter zahlt für Pension doppelt

Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 21:29
von Oliva B.
Costa Nachrichten schrieb schon in einem Artikel vom 29. 11. 2020 über einen ehemaligen Polizeibeamten, der in Spanien UND Deutschland zur Kasse gebeten wurde:
Als pensionierter Polizist führt der deutsche Spanien-Resident Robert Feierabend die Steuern für seine Pension seit jeher in Deutschland ab. Doch nun bittet ihn auch Spanien zur Kasse.
Eine böse Überraschung gab es für den pensionierten Polizeibeamten Robert Feierabend aus Pego
weiter lesen.
Oder auch der Artikel vom 05. 02.2021, auf den Chris bereits hinwies: Deutsche Rentner in Spanien: Staatsbedienstete doppelt angeschmiert, in dem über Pedro Blasko aus Denia mit seinem Verein Pro Art, berichtet wurde, der sich um 30 solcher Doppelbesteuerungs-Fälle kümmerte und sich gegen die Willkür des spanischen Fiskus wehrte, in dem er auf die Gültigkeit des Doppelbesteuerungsabkommens bestand.

Leider hat die Zeitung ihre Leser nicht weiter informiert, wie diese Fälle ausgegangen sind.


INFO-BROSCHÜRE vom deutschen Bundesfinanzministerium:
Deutsch-spanisches Doppelbesteuerungsabkommen - Absprache über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Pdf, 45KB]

Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?

Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 22:30
von FridaAmarilla
Reisender hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 20:59
Woher hast du die Information, dass die Steuerzahlung erst mit 2025 anfängt? In meinem Schreiben von dem Finanzamt Bonn steht auch, dass Spanien die Vergangenheit neu bewerten kann.
Hallo Reisender,

ich hatte heute vom FA Bonn die Ablehnung zu meinem Einspruch erhalten und dort steht u.a.: "... Es wird darauf hingewiesen, das die Einkommenssteuer nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung für jedes Kalenderjahr gesondert festgesetzt wird. Eine hiervon abweichende steuerliche Beurteilung in Vorjahren begründet keinen Anspruch auf eine gleichbleibende Behandlung in zukünftigen Veranlagungszeiträumen.
Wir sind deshalb von 2025 ausgegangen und weil auf dem Merkblatt vom FA steht das dies nur für alle offenen Veranlagungszeiträume gilt. Wir waren ja all die Jahre auf dem spanischen FA, haben dort das EU/EWR Formblatt vorgelegt und abstempeln lassen und dafür dann die Bescheinigung "Resisdencia Fiscal en Espana, Convenio, erhalten, die letzte für 2024. Wir sind am Montag bei einem Steuerberater und den werden wir danach befragen, ich sage dann Bescheid.

Gruß Anjelica

Re: Suche Fachanwalt für internationales Steuerrecht

Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 22:40
von Atze
Hier wurde eine Kontosperrung von Seiten der Behörden erwähnt.
Ich musste gerade schmerzlich erfahren, dass auch die Bank ein Ktonto sperren kann:
Nachlässig wie ich bin, habe ich nicht alle Anschreiben der Deutschen Bank-Spanien gelesen. So habe ich verpasst, dass es in Spanien für Kontoinhaber alle paar Jahre Pflicht ist, die Herkunft seiner Einkünfte zu erklären.
Um den Jahreswechsel 25/26 ging plötzlich gar nichts mehr: Weder Einzahlung noch Einzug - obwohl ausreichend Geld auf dem Konto war. Und das kurz vor dem Einzug der Steuern auf Mieteinnahmen, die immer an 20. Januar erfolgt.
Glücklicherweise konnte ich alles von D aus gerade noch vorher in Ordnung bringen.
Einige Einzüge wie für Strom usw. konnten jedoch nicht bedient werden.
Bin gespannt was passiert. Leider ist meine e-mail Adresse dort nicht bekannt (werde es ändern). Die haben ledigliich die Adresse in Spanien.

Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?

Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 23:37
von Reisender
FridaAmarilla hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 22:30
Reisender hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 20:59
Woher hast du die Information, dass die Steuerzahlung erst mit 2025 anfängt? In meinem Schreiben von dem Finanzamt Bonn steht auch, dass Spanien die Vergangenheit neu bewerten kann.
Hallo Reisender,

ich hatte heute vom FA Bonn die Ablehnung zu meinem Einspruch erhalten und dort steht u.a.: "... Es wird darauf hingewiesen, das die Einkommenssteuer nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung für jedes Kalenderjahr gesondert festgesetzt wird. Eine hiervon abweichende steuerliche Beurteilung in Vorjahren begründet keinen Anspruch auf eine gleichbleibende Behandlung in zukünftigen Veranlagungszeiträumen.
Wir sind deshalb von 2025 ausgegangen und weil auf dem Merkblatt vom FA steht das dies nur für alle offenen Veranlagungszeiträume gilt. Wir waren ja all die Jahre auf dem spanischen FA, haben dort das EU/EWR Formblatt vorgelegt und abstempeln lassen und dafür dann die Bescheinigung "Resisdencia Fiscal en Espana, Convenio, erhalten, die letzte für 2024. Wir sind am Montag bei einem Steuerberater und den werden wir danach befragen, ich sage dann Bescheid.

Gruß Anjelica
Ich danke Dir sehr für Deine Mühe!!!