Re: Bundestagswahl 23.02.2025 - Durchführung Briefwahl 2025
Verfasst: Fr 28. Feb 2025, 10:59
Ich habe mich vielleicht nicht klar genug ausgedrückt:
Das Grundgesetz schreibt vor, dass auch die Auszählung der Wählerstimmen öffentlich und transparent sein soll.
Das heißt, auch daran dürfen Beobachter teilnehmen. Für eine automatisierte Auswertung. müsste dann wohl das Gesetz geändert werden. Und dann wäre dann noch die Möglichkeit von Cyberangriffen.
Bei dem altmodischen System sind zwar Schlampereien möglich, eine organisierte Wahlfälschung aber imho erschwert, da diese dezentral an verschiedenen Orten und mit verschiedenen Personen angreifen müsste.
Noch zur Wahl 2005 waren 2 Typen von mechanischen Wahlgeräten zugelassen. Das Bundrsverfassungsgericht verbot den weiteren Einsatz, da keine ausreichende Transparenz gegeben war.
Bei der Neigung der Deutschen zu Verschwörungstheorien (vergl. Corona) stelle ich mir dann einen störungsfreien Verlauf schwierig vor.
Nach Wikipedia:,
"In der Rechtswissenschaft anerkannt ist weiterhin das Kriterium der Öffentlichkeit der Wahl, das sich aus Art. 38 Absatz 1 Satz 1 und Art. 20 Absatz 1, 2 GG ableitet.
Dieses setzt voraus, dass der Wähler den Wahlvorgang verfolgen und überprüfen kann. In einem Konflikt steht das Prinzip der Wahlöffentlichkeit beispielsweise mit der Einführung von Wahlcomputern. Diese sind nur zulässig, wenn auch Laien deren Arbeitsvorgänge zuverlässig kontrollieren können. Dies war bei der letzten verfassungsgerichtlichen Nachprüfung nicht der Fall, sodass Wahlcomputer und digitale Wahlen in Deutschland derzeit nicht genutzt werden."
Das Grundgesetz schreibt vor, dass auch die Auszählung der Wählerstimmen öffentlich und transparent sein soll.
Das heißt, auch daran dürfen Beobachter teilnehmen. Für eine automatisierte Auswertung. müsste dann wohl das Gesetz geändert werden. Und dann wäre dann noch die Möglichkeit von Cyberangriffen.
Bei dem altmodischen System sind zwar Schlampereien möglich, eine organisierte Wahlfälschung aber imho erschwert, da diese dezentral an verschiedenen Orten und mit verschiedenen Personen angreifen müsste.
Noch zur Wahl 2005 waren 2 Typen von mechanischen Wahlgeräten zugelassen. Das Bundrsverfassungsgericht verbot den weiteren Einsatz, da keine ausreichende Transparenz gegeben war.
Bei der Neigung der Deutschen zu Verschwörungstheorien (vergl. Corona) stelle ich mir dann einen störungsfreien Verlauf schwierig vor.
Nach Wikipedia:,
"In der Rechtswissenschaft anerkannt ist weiterhin das Kriterium der Öffentlichkeit der Wahl, das sich aus Art. 38 Absatz 1 Satz 1 und Art. 20 Absatz 1, 2 GG ableitet.
Dieses setzt voraus, dass der Wähler den Wahlvorgang verfolgen und überprüfen kann. In einem Konflikt steht das Prinzip der Wahlöffentlichkeit beispielsweise mit der Einführung von Wahlcomputern. Diese sind nur zulässig, wenn auch Laien deren Arbeitsvorgänge zuverlässig kontrollieren können. Dies war bei der letzten verfassungsgerichtlichen Nachprüfung nicht der Fall, sodass Wahlcomputer und digitale Wahlen in Deutschland derzeit nicht genutzt werden."