Nun ist ja schon eine Weile vergangen. Für zukünftige, hoffentlich nicht eintretende Fälle wäre es aber interessant, wie es richtig abläuft, wenn man Geld, das versehentlich im Online-Banking jemandem, der darauf gar keinen Anspruch hat, überwiesen wurde.
Wenn auch nicht alles, was im Internet steht, stimmt, so ist das hier eine interessante Diskussion im Jura-Forum.
@soliton, zu deiner frage aus 6:
wenn jemand aus versehen geld auf ein falsches konto überweist, muß er sich an seine bank wenden. diese wendet sich dann an die empfängerbank (gegen gebühr laut agb).
die empfängerbank setzt sich in der regel mit dem kontoinhaber in verbindung und bittet um erlaubnis, das geld zurückbuchen zu dürfen.
dabei macht sie gleichzeitig darauf aufmerksam, dass, wenn der kontoinhaber diese erlaubnis nicht erteilt, die daten wie name und anschrift an den überweiser rausgegeben werden, damit der sich das geld auf dem rechtsweg siehe @bu1 wieder holen kann.
http://www.juraforum.de/forum/t/falsche ... ng.407977/
Vor Jahren habe ich einen Prozeß gegen die Berliner Sparkasse geführt, weil mit meiner Geldkarte unberechtigt von einem Automaten Geld von meinem Konto abgebucht wurde. Ich habe damals gewonnen und mein Geld, 1000,-- DM, zurückbekommen und die Bank mußte auch noch den Prozeß bezahlen.
Mir wurde aus meinem Büro mein Portemonnaie gestohlen und kurz darauf Geld abgehoben. Die Bank behauptete, ich habe die Geheimnummer dabei gehabt, was aber nicht stimmte.
Ob ich das auch wegen 10,-- € machen würde, glaube ich allerdings nicht. Und darauf spekulieren solche Betrüger. Man sollte es doch tun.