Re: Fahrzeug ummelden, aber wie?
Verfasst: Sa 5. Sep 2015, 09:44
Hallo Birgit,
ich habe mir erlaubt, deine Fragen bezüglich Fahrzeugummeldung in Spanien zusammenzulegen.
Wie Sonnenanbeter schon treffend bemerkte, reicht es nicht, genügend Zeit mitzubringen, wenn man ein Fahrzeug in Spanien anmelden will. Eine Ummeldung kann durch eigene Versäumnisse teurer werden, statt für kleines Geld (zwischen 100 und 200 Euro) eine gestoría zu beauftragen. Die Gesetze ändern sich ständig (zumindest im deutschsprachigen Internet sind die Informationen oft nicht mehr aktuell), dasselbe gilt für die Erfahrungen von Forumsmitgliedern, die meistens Monate oder Jahre zurückliegen. Aus diesem Grund bieten wir im Forum auch keine Rechtsberatung an.
Wenn man sein mitgebrachtes Fahrzeug als Umzugsgut deklarieren will, um die Zulassungssteuer zu sparen, reicht es leider nicht, sämtliche Papier zusammen zu haben, sondern man muss auch noch die vorgeschriebenen Fristen einhalten. Da gibt es einige zu beachten, soweit mir bekannt ist nicht nur die 30-Tage-Frist nach Anmeldung am spanischen Wohnort (empadronamiento), sondern auch noch die 60 Tage nach Abmeldung in Deutschland für eine Deklarierung des Fahrzeugs als Umzugsgut erforderlich. Daneben gelten noch andere Fristen, z.B., dass der Fahrzeughalter das letzte Jahr vor seinem Umzug in Deutschland gemeldet war und das Auto mindestens 6 Monate benutzt hat.
Eine gestor hätte dich sicher darauf hingewiesen, dass eine Fahrzeugabmeldung auch über das Konsulat in Spanien möglich ist, wodurch du zeitlich nicht so unter Druck gesetzt worden wärst wie jetzt, oder hätte dir auf schnellerem Weg eine N.I.E. besorgt. Vielleicht kannst du die Erteilung einer N.I.E.-Nummer forcieren? Ich wünsche dir viel Glück!
Link: http://www.spanien.diplo.de/contentblob ... panien.pdf
ich habe mir erlaubt, deine Fragen bezüglich Fahrzeugummeldung in Spanien zusammenzulegen.
Wie Sonnenanbeter schon treffend bemerkte, reicht es nicht, genügend Zeit mitzubringen, wenn man ein Fahrzeug in Spanien anmelden will. Eine Ummeldung kann durch eigene Versäumnisse teurer werden, statt für kleines Geld (zwischen 100 und 200 Euro) eine gestoría zu beauftragen. Die Gesetze ändern sich ständig (zumindest im deutschsprachigen Internet sind die Informationen oft nicht mehr aktuell), dasselbe gilt für die Erfahrungen von Forumsmitgliedern, die meistens Monate oder Jahre zurückliegen. Aus diesem Grund bieten wir im Forum auch keine Rechtsberatung an.
Wenn man sein mitgebrachtes Fahrzeug als Umzugsgut deklarieren will, um die Zulassungssteuer zu sparen, reicht es leider nicht, sämtliche Papier zusammen zu haben, sondern man muss auch noch die vorgeschriebenen Fristen einhalten. Da gibt es einige zu beachten, soweit mir bekannt ist nicht nur die 30-Tage-Frist nach Anmeldung am spanischen Wohnort (empadronamiento), sondern auch noch die 60 Tage nach Abmeldung in Deutschland für eine Deklarierung des Fahrzeugs als Umzugsgut erforderlich. Daneben gelten noch andere Fristen, z.B., dass der Fahrzeughalter das letzte Jahr vor seinem Umzug in Deutschland gemeldet war und das Auto mindestens 6 Monate benutzt hat.
Eine gestor hätte dich sicher darauf hingewiesen, dass eine Fahrzeugabmeldung auch über das Konsulat in Spanien möglich ist, wodurch du zeitlich nicht so unter Druck gesetzt worden wärst wie jetzt, oder hätte dir auf schnellerem Weg eine N.I.E. besorgt. Vielleicht kannst du die Erteilung einer N.I.E.-Nummer forcieren? Ich wünsche dir viel Glück!
Link: http://www.spanien.diplo.de/contentblob ... panien.pdf