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Re: Kfz- Steuern in Spanien

Verfasst: So 8. Okt 2017, 10:57
von Oliva B.
Die KFZ-Steuer wird von den Gemeinden festgelegt, kann also von Wohnort zu Wohnort differieren.

Re: Kfz- Steuern in Spanien

Verfasst: So 8. Okt 2017, 11:05
von nixwielos
Anka22 hat geschrieben:?.. Kannst Du vielleicht auf der Seite mal für mich nachsehen? Herzlichen Dank!
Die teuerste Kategorie auf dieser Seite für KFZ in Calpe weist 201,60 Euro für 2017 aus (mehr al 20 fiskalische PS...?)

Mehr kann ich leider nicht erkennen...

Re: Kfz- Steuern in Spanien

Verfasst: So 8. Okt 2017, 15:39
von Miesepeter
Was meinst Du denn mit "fiskalische PS"?

Re: Kfz- Steuern in Spanien

Verfasst: So 8. Okt 2017, 15:51
von baufred
Miesepeter hat geschrieben:Was meinst Du denn mit "fiskalische PS"?
... schaust du hier > Staffelung der KFZ-Steuer in Calpe:
http://www.calp.es/sites/default/files/ ... ICULOS.pdf

Re: Kfz- Steuern in Spanien

Verfasst: So 8. Okt 2017, 19:27
von Anka22
Ich dnke Euch. Wenn es wirklich nur um die 200€ sind, dann wäre das sehr günstig. Ich lasse jetzt den Händler schriftlich festlegen wie hoch die Steuer ist.

Re: Kfz- Steuern in Spanien

Verfasst: So 8. Okt 2017, 19:35
von Oliva B.
In den Dörfern ist die Steuer günstiger, wir zahlen 86 bzw. 50 Euro - pro Jahr!

Re: Kfz- Steuern in Spanien

Verfasst: So 8. Okt 2017, 22:28
von georg.vt
Mein Twitzi kostet 0,86 €ero im Jahr Steuern. :-D

Re: Kfz- Steuern in Spanien

Verfasst: Di 10. Okt 2017, 13:00
von hundetraudl
Anka22 hat geschrieben:Ich dnke Euch. Wenn es wirklich nur um die 200€ sind, dann wäre das sehr günstig. Ich lasse jetzt den Händler schriftlich festlegen wie hoch die Steuer ist.
In Benissa zahlen wir 45 € für einen Ford Fiesta im Jahr.

Re: Kfz- Steuern in Spanien

Verfasst: Di 10. Okt 2017, 15:17
von Oliva B.
Ich wollte mit dem Preisbeispiel eigentlich nur andeuten, dass man auch eine teure Ummeldung durch die deutlich günstigere KFZ-Steuer in Spanien schnell wieder rausholen kann. ;)

Re: Kfz- Steuern in Spanien

Verfasst: Di 10. Okt 2017, 17:12
von Miesepeter
Bei einer Ummeldung kann die Verkehrsbehörde einen Nachweis in Form des von der Gemeinde ausgestellten "Certificado de Emparonamiento" verlangen.