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Re: Kleines Erlebnis

Verfasst: So 2. Nov 2014, 22:07
von pichichi
So ist es, die VK mit einer Jahresprämie von € 476 für die 143 PS eines 118d Cabrios hat zwar einen SB von € 600, aber dafür neben anderen Goodies wie juristischer Vertretung auch die Reklamation von Schäden inkludiert.

Re: Kleines Erlebnis

Verfasst: Mo 10. Nov 2014, 10:35
von Leonhard
Zur Versachlichung des Themas hilft ein Rückgriff auf eine Information des Gesamtverbandes der Versicherer:
http://www.gdv-dl.de/unfall-im-ausland.html

Schnelle Schadenregulierung auch bei Auslandsunfällen
Jährlich geraten 150.000 Deutsche in einen Unfall im Ausland. Eine schnelle Schadenregulierung ist in solchen Situationen besonders wichtig. Dennoch sollten Sie den Urlaub in Ruhe beenden und die Schadenregulierung anschließend von zu Hause aus einleiten. Rufen Sie dazu nach dem Urlaub den Zentralruf der Autoversicherer unter (0800) 25 026 00 an. Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf der Autoversicherer unter +49 (40) 300 330 300.
Notwendige Angaben zur Schadenregulierung
Für die Schadenregulierung von Auslandsunfällen machen Sie bitte folgende Angaben:
• Kennzeichen des Unfallgegners
• Herkunftsland des Unfallgegners
• Schadentag
• Unfallland
• Alle europäischen Versicherungen haben in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Spanien Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich nach dem Urlaub in Deutschland an den Beauftragten der spanischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfahren Sie durch einen Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer.
• Anschließend wenden Sie sich an den Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung. Der zuständige Beauftragte schickt einen Fragebogen an den Anspruchssteller und fordert sachdienliche Dokumente, wie den Europäischen Unfallbericht, die Grüne Karte, Belege über entstandene Schäden, Fotos des Unfallortes etc. an.
• Der Beauftragte nimmt mit der ausländischen Versicherung Kontakt auf, um sich die Deckung durch die Versicherung bestätigen zu lassen und eine Schadenanzeige des ausländischen Beteiligten zu erhalten.
Deckung und Haftung der berechtigten Ansprüche werden auf der Grundlage des jeweilig geltenden Rechts des Unfalllands reguliert. Innerhalb einer Frist von drei Monaten muss der Schadenregulierungsbeauftragte entweder den Schaden reguliert oder eine Stellungnahme erteilt haben. Diese Frist beginnt erst, wenn dem Beauftragten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Reagiert der Schadenregulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe in Berlin.

Re: Kleines Erlebnis

Verfasst: Mo 10. Nov 2014, 10:48
von pichichi
In meinem Fall ging es um spanische Matricula vs. spanische Matricula....

Danke trotzdem für die umfassende Info, sie wäre besser wohl hier untergebracht:

http://www.costa-blanca-forum.de/viewforum.php?f=166

Re: Kleines Erlebnis

Verfasst: Mo 17. Nov 2014, 09:52
von Barcelona
Skuril, aber wohl nochmal Glück gehabt...

Re: Kleines Erlebnis

Verfasst: Mo 17. Nov 2014, 11:12
von pichichi
Barcelona hat geschrieben:Skuril, aber wohl nochmal Glück gehabt...
durchaus, weil grad die Verkehrspolizei zur Stelle war........aber wie man an Dereks Beispiel sieht, geht trotz klaren Fremdverschuldens nix weiter, die eigene Versicherung muss auf Kasko stehen, damit sie von sich aus in der Schadensregelung tätig wird

Re: Kleines Erlebnis

Verfasst: Mo 17. Nov 2014, 12:30
von haSienda
@ Leonhard: =D>

Gruss
Derek

Re: Kleines Erlebnis

Verfasst: Mo 17. Nov 2014, 12:46
von Josefine
Hallo Pichichi,

interessant für uns, wie es im Schadensfalle ablaufen könnte.
Wir haben auch eine Kasko-Versicherung mit einer geringen Selbstbeteiligung sowie incl. Rechtschutz;
also scheinbar so einen ähnlichen Vertrag für unser Auto in Spanien (mit spanischem Nummernschild) wie Du für Deines hast.

Also bei solchen Vorkommnissen sollte man auch immer sofort die eigene Versicherung informieren, wie ich lese.
Bei Dir hat es ja super geklappt mit der Schadensregulierung. :)

Gruß
Josefine

Re: Kleines Erlebnis

Verfasst: Di 25. Nov 2014, 20:55
von nichimmalustich
Da muss ich doch schildern, was ich heute beobachtet habe.
Auf meinem täglichen Spaziergang durch die nähere Umgebung konnte ich heute beobachten, wie ein uralter Mercedes 280 SE
ein parkendes Auto rammte.
Anstelle anzuhalten, setze er nur einen Meter zurück, haute den Vorwärtsgang rein und gab Vollgas.
Als er auf meine Höhe kam, staunte ich nicht schlecht:
Die Kiste mit Hamburger Kennzeichen hatte nicht einen der in Deutschland erforderlichen Stempel auf den Schildern – so, wie man sie an seinen Anhänger schrauben kann.

Was würde da eine Anzeige bringen?

Da fragt man sich echt, ist es Dummheit oder skrupellose Frecheit, mit einer solchen Karre zu fahren?

Re: Kleines Erlebnis

Verfasst: Di 25. Nov 2014, 21:45
von basi
Leider fahren von diesen Typen ( und auch Schweizern) viel zu viele hier rum. :twisted:

Glauben einfach über dem Gesetz zu stehen (oder schon in Afrika zu sein). :mrgreen:

LG
basi

Re: Kleines Erlebnis

Verfasst: Mi 26. Nov 2014, 03:05
von villa
Hallo Basi, bitte nicht böse sein aber was heisst hier auch Schweizer? Bitte kläre mich auf :-?

Ist ja dann nicht nur ein Problem der Fahrzeuge sondern auch der Residenz. Ein Auto mit Schweizer Nummer kann man nur haben wenn man auch in der Schweiz gemeldet ist. Das ist dann aber noch ein anderes Thema.
Zudem kennen wir den TÜF nicht wie ihr. Bei uns wird man vom Strassenverkehrsamt geladen wenn man den Wagen vorführen muss.

Bei meinem alten Polo 9 Jahre ist das nie passiert, da die Behörden im Rückstand sind >:), ist aber nicht immer so. Und je älter ein Fahrzeug desto öfter muss man es Vorführen.
Wer einen Wagen abmeldet muss ich die Nummernschilder abgeben. Wer weg zieht muss seine Nummernschilder auch abgeben.

Ich habe jedenfalls noch keine so miese Karre mit Schweizer Nummer gesehen wie ich das mit deutschen Kennzeichen schon beobachtet habe. Nur das scheint ja die Polizei hier nicht die Bohne zu interessieren, wenn ich denke wie viele schon völlig verblichene Marken ich schon gesehen habe, wäre ja zumindest bei deutschen Fahrzeugen leicht fest zu stellen.
Bei einem Schweizer siehst du das nicht auf den ersten Blick. Da wir keine solchen Kleber kennen.

Zudem ist zumindest ein sicher, ein Fahrzeug mit CH Nummer muss versichert sein, sonst wird das Kennzeichen eingezogen oder das Fahrzeug stillgelegt. Und das nehmen die sehr ernst bei uns, das geht ratz fatz. Der käme nicht weit.

Über die fahrerischen Qualitäten und den anstand der Fahrer könnten wir dann separat streiten, da nehmen sich die Nationalitäten hier scheinbar nicht viel. So viele Parkschäden wir ich hier schon hatte, auch heftige ( ganze Seite eingedrückt, beide Türen beschädigt, Schaden ca. 5000 Euro) aber gemeldet hat sich bei mir noch nie jemand. Das waren wohl kaum alles Spanier bei dem Anteil an Ausländern hier.

Und bitte möge es keiner persönlich nehmen, aber was hier an Leuten unterwegs ist die nicht mehr hinters Steuer gehören... aus Altersgründen, halb blind und taub und nicht selten ohne ein Mindestmass an Durchblick. Total unsicher etc. finde ich mitunter schon bedenklich. Verstehe es aber auch, da mancher sonst kaum noch zu was käme weil man hier oft auf ein Auto angewiesen ist.

Wie das bei Spanischen Kennzeichen ist, weiss ich nicht. Mir hat man gesagt dass hier mancher ohne Versicherung unterwegs ist. Wäre interessant das zu wissen. Kann mich da mal einer Aufklären?