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Re: Verkehrsregeln

Verfasst: Mo 25. Okt 2021, 21:58
von maxheadroom

Hola todos,
kam mir doch im newsletter von EuroWeeklyNews, dieser nette Artikel unter mein lesendes Auge :mrgreen:
da es sich um einen englischen newsletter für die expats handelt, habe ich die markantesten Zeilen mit deepl
übersetzt und gebe es hier zum besten :


Die Benutzung der Warnblinkanlage zur Warnung anderer Autofahrer ist eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit

Die von der Generaldirektion für Verkehr (DGT) erlassenen Vorschriften sind nicht immer so einfach, wie alle denken. Ein Beispiel dafür ist ein Autofahrer, der kürzlich ein Bußgeld erhielt, weil er seine Warnblinkanlage benutzt hatte, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen.

Wenn sich der Verkehr vor einem plötzlich staut, oder wenn man in einer Situation ist, in der man weiß, dass die Warnung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer einem wahrscheinlich das Problem erspart, dass einer von ihnen einem ins Heck fährt. Der erste Instinkt war immer, den Schalter für die Warnblinkanlage zu betätigen.

Seien Sie gewarnt, dies ist laut DGT eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit. Der Mann, der den Bußgeldbescheid erhalten hat, wurde an Artikel 109, Abschnitt 1.c, der allgemeinen Straßenverkehrsordnung erinnert. Darin heißt es, dass bei einem plötzlichen Stillstand eines Fahrzeugs oder einer erheblichen Verringerung der Geschwindigkeit andere Fahrer durch wiederholtes Aufleuchten der Bremslichter oder durch Winken mit dem Arm gewarnt werden müssen.
Dies sind die einzigen beiden Möglichkeiten, die Ihnen die spanischen Straßenverkehrsvorschriften bieten. Kein Warnblinklicht! Die Strafe kann zwischen 80 und 200 € betragen. Diese höhere Strafe kann anscheinend verhängt werden, wenn Sie dabei erwischt werden, dass Sie andere Fahrer überhaupt nicht warnen.
In der fraglichen Verordnung wird ein Zeitpunkt festgelegt, zu dem die Notbeleuchtung eingeschaltet werden kann: Sie besagt, dass sie eingeschaltet werden können, wenn "das Fahrzeug auf einer Autobahn oder an Orten oder unter Umständen stillsteht, die die Sicht erheblich einschränken.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)


Ich finde es irgendwie spassig vom DGT da es ja durchaus usus in fast allen mir bekannten EU Ländern das die Warnblinkanlage bei Staus eingeschaltet wird >:)

Saludos und Strafzettelfreie Fahrt
maxheadroo

Re: Verkehrsregeln

Verfasst: Di 26. Okt 2021, 03:26
von daenu
Das passt ja dann perfekt... Viele neue Fahrzeuge schalten bei einer Vollbremsung automatisch die Warnblinkanlage ein...

gruess daenu

Re: Verkehrsregeln

Verfasst: Di 26. Okt 2021, 15:03
von Xanaron
daenu hat geschrieben: Di 26. Okt 2021, 03:26 Das passt ja dann perfekt... Viele neue Fahrzeuge schalten bei einer Vollbremsung automatisch die Warnblinkanlage ein...

gruess daenu
Auch ein Seat :!: :?:

Re: Verkehrsregeln

Verfasst: Di 26. Okt 2021, 18:53
von Atze
Meines Wissens soll in Spanien bei Unterschreiten der Mindestgeschwindigkeit (auf Autobahnen 60 km/h) die Warnblinkanlage eingeschaltet werden.

Re: Verkehrsregeln

Verfasst: Di 26. Okt 2021, 19:35
von chris
daenu hat geschrieben: Di 26. Okt 2021, 03:26 Das passt ja dann perfekt... Viele neue Fahrzeuge schalten bei einer Vollbremsung automatisch die Warnblinkanlage ein...
gruess daenu
Wollte ich auch gerade einwerfen. Daher würde ich den Artikel der britischen "Fachzeitung" auch eher infrage stellen wollen. Irgendein namenloser Autofahrer hat irgendwann irgendwo einen Bußgeldbescheid erhalten.... Erste Sahne!

Meine Theorie: Man hat das mit dem Winken oder abgestuft Bremsen irgendwo entdeckt (falls es wirklich kein Scherz ist) und dann eine Geschichte um die Fakten herumkonstruiert, die den Briten als solchen darin bestätigen, was für ein Irrenhaus Spanien doch ist.

Re: Verkehrsregeln

Verfasst: Di 26. Okt 2021, 20:45
von nurgis
Wenn sie mich erwischt hätten, weil ich nachfolgenden Verkehr durch Warnblinken gewarnt habe, müßte ich nach meiner Jahrzehnte langen Fahrpraxis schon im Gefängnis sitzen, da nicht mehr zahlungsfähig.

Re: Verkehrsregeln

Verfasst: Di 26. Okt 2021, 21:37
von Miesepeter
Manche mögen Spanien für ein Irrenhaus halten mit dem Vorteil, daß man es jederzeit frei verlassen kann. Ansosten funktioniert alles wenn auch etwas anders als gewohnt, aber "andere Länder, andere Sitten" Stelle dich drauf ein, und es lebt sich fein.

Re: Verkehrsregeln

Verfasst: Di 26. Okt 2021, 21:46
von nurgis
Ich mag es aber nicht, dass mir ein Verrückter hinten aufbrummt! Schadet meiner Halswirbelsäule und meinem Auto. Da werde ich lieber straffällig.

Re: Verkehrsregeln

Verfasst: Di 26. Okt 2021, 23:35
von daenu
Xanaron hat geschrieben: Di 26. Okt 2021, 15:03
Auch ein Seat :!: :?:

Nene ... sowas neues reparier ich höchstens .... ein 18 jähriger Skoda ist mein treuer Begleiter.... :-D

Re: Verkehrsregeln

Verfasst: Mi 27. Okt 2021, 10:39
von Miesepeter
Nurgis, Du verwechselst mal wieder was: das Einschalten der Warnblinkanlage ist keine Straftat und schützt auch nicht davor, daß Dir trotzdem jemand auffährt. Auf jeden Fall ist das Einschalten bei Staus gerechtfertigt und sogar in Art. 49.3. vorgeschrieben, wenn sich das Fahrzeug nicht bewegt bzw. die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit nicht erreichen kann.