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Re: Eigenbedarf Kündigung !!!
Verfasst: Mo 10. Jun 2013, 18:36
von planta
Spanier hat geschrieben:Hallo Jürgen,
die Fakten von Deinem Post, Heute -13:13 Uhr und dem von zuletzt 15:01 Uhr sind von so unterschiedlicher Natur,
dass sie "nur noch" letztlich das gleiche Problem haben.
Im ersten schreibst Du: Habe meine Freunde geholfen eine Wohnung in Calpe zu finden
und im letzten Beitrag nennst Du bei der Kostenaufstellung in Punkt 1 einen Makler!
Wenn die Wohnung über ein Maklerbüro vermittelt wurde, hat Dein Freund zusätzlich doch noch den Makler oder das Maklerbüro als Vertragspartner, in dessen Interesse es liegen muss die Situation zu klären, bevor er ggf. mit einen Rechtsanwalt gegen den Vermieter (oder auch respektiv gegen den Makler) den Rechtsweg zur Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen kann.
Zuvor würde ich mich aber rückversichern, dass während oder bei den Renovierungsarbeiten, sowie bei den ersten Miettagen kein Verhalten (oder Fehlverhalten) an den Tag gelegt wurde, was eine sofortige oder auch fristlose Kündigung rechtlich zur Folge hätte.
Bei den Aktivitäten den Makler mit in die Pflicht zu nehmen wünsche ich Dir bzw. Deinem Freund VIEL ERFOLG!
Freundlicher Gruß . . . .
Wolfgang
Hallo Wolfgang
Zitat : Habe meine Freunde geholfen eine Wohnung in Calpe zu finden
Ja, da ich Spanisch Spreche und die Annonce in Milanuncio stand, musste ich mit Makler Sprechen
Zitat : Zuvor würde ich mich aber rückversichern, dass während oder bei den Renovierungsarbeiten, sowie bei den ersten Miettagen kein Verhalten (oder Fehlverhalten) an den Tag gelegt wurde, was eine sofortige oder auch fristlose Kündigung rechtlich zur Folge hätte.
Es geht nicht um eine Fristlose Kündigung, sondern Eigenbedarf.
Und davon Abgesehen was kann man bei Renovierungsareiten Falsch machen, wenn man Wasserhähne Austauscht und die Wohnung Streichen Lässt. Da es eine Spanische Firma war, hatte sie auch lange Pause, und zu kontrolle war es nie Laut
Zitat :Bei den Aktivitäten den Makler mit in die Pflicht zu nehmen wünsche ich Dir bzw. Deinem Freund VIEL ERFOLG!
Wie meinst du das ?
Hört sich ja Gefährlich an
LG Jürgen
Re: Eigenbedarf Kündigung !!!
Verfasst: Di 11. Jun 2013, 05:42
von Spanier
Hallo Jürgen,
der Makler "sitzt noch mit im Boot" weil er die Wohnung zwischen dem Vermieter und Deinem Freund makelte
und es absolut nicht branchenüblich ist, dass Mietverträge dieser Art, innerhalb weniger Tage gekündigt werden.
(Es bleibt zu klären, ob beide ihrer Sorgfallspflicht nachgekommen sind!!!)
Vom Makler würde ich mein Geld der "Vermittlung" und vom Vermieter alle meine Kosten der "Wohnungsrenovierung" rückerstattet bekommen wollen.
Sollten sich beide Parteien, oder auch nur eine dagegen straüben -bleibt nur die Möglichkeit den Rechtsweg zu bestreiten.
Und wenn dann schon der Rechtsweg bestritten werden muss, kann Dein Freund noch weiter entstehende Kosten //-die mit der kurzfristigen Wohnungs-Kündigung in Zusammenhang stehen-// geltend machen.
Nochmals VIEL ERFOLG!
Freundlicher Gruß . . .
Wolfgang
Re: Eigenbedarf Kündigung !!!
Verfasst: Di 11. Jun 2013, 07:26
von Montemar
@planta
Also ich würde unter keinen Umständen ausziehen und mir in dem Jahr eine andere Wohnung suchen. Aber – wie vorher schon geschrieben – mich auf alle Fälle an den Makler wenden. In Deutschland – und in Spanien wird es nicht anders sein – liegt treuwidriges Verhalten des Vermieters vor, wenn
- bei Abschluss des Mietvertrags lag der Eigenbedarf bereits vor bzw. war absehbar;
- Vermietung einer Wohnung auf unbestimmte Zeit, obgleich der Vermieter Eigennutzung bereits in Erwägung zieht;
Kündigung wegen Eigenbedarfs des Vermieters
Für den Vermieter besteht die Möglichkeit in einen Mietvertrag mit bis zu fünf Jahren Vertragslaufzeit aufzunehmen, dass er den Wohnraum vor Ablauf der fünf Jahre selbst beziehen kann. Vor der Mietrechtsreform aus dem Jahre 2009 stand dieses Recht lediglich dem Vermieter zu. Aktuell verhält es sich so, dass der Vermieter den Vertrag auch kündigen darf, wenn die Wohnung für Familienangehörige ersten Grades, und Ehegatten im Falle einer rechtskräftigen Scheidung oder Annullierung der Ehe, als Hauptwohnsitz benötigt wird. Zu beachten ist, dass diese Option gem. Art. 9.3 LAU nur besteht, wenn diese Klausel ausdrücklich in den Mietvertrag aufgenommen worden ist.
Der Vermieter kann gemäß Art. 27.2. LAU das Mietverhältnis kündigen, bei:
• Nichtzahlung der Miete, beziehungsweise der Zahlungen, welche dem Mieter vertraglich auferlegt worden sind (z.B. Betriebskosten).
• Nichtzahlung der Kaution.
• Nicht genehmigte Untervermietung oder Abtretung des Mietvertrages.
• Vorsätzliche Beschädigung der Mietsache.
• Nichtgenehmigte Arbeiten an der Mietsache, wenn eine Genehmigung erforderlich ist.
• Wenn in der Wohnung störende, gesundheitsschädigende, schädliche, gefährliche oder verbotene Aktivitäten betrieben werden.
• Nichtgebrauch der Wohnung
Re: Eigenbedarf Kündigung !!!
Verfasst: Di 11. Jun 2013, 15:12
von planta
Hallo
Danke, für eure ganzen Antworten

Super Forum, mit tollen Tipps
Also, wir waren heute beim Rechtsanwalt und danach noch einmal beim Makler
Er muss nicht Ausziehen, Vertrag ist Vertrag. Und da eine Klausel Enthalten ist, das der Vertrag sich Verlängert bei Mietzahlungen ( Solange keine Mietschulden Vorhanden sind ) und es keine Klausel im Vertrag gibt , dass evtl. Irgendwann Eigenbedarf besteht
Sollte sie auf Auszug Bestehen, steht im eine Entschädigung zu, von ab 2 Jahresmieten
Sowie alle Entstanden Kosten
Der Vermieter muss eine Gleichwertige Wohnung stellen. Gleiche Grösse- gleiche Miete- gleiche lage
Sollte das nicht erfüllt werden, besteht der Vertrag weiter, und das mindestens 5 Jahre und keine 3 Jahre wie im Vertrag
Ein Fax ging heute noch an die Vermieterin, und nochmals per Einschreiben.
Die Kosten des Anwaltes muss auch die Vermieterin Tragen.
Eine Option hat sich der Anwalt aufgelassen, Anzeige wegen Arglistige Täuschung
Der Makler ist auch geschockt und auf unsere Seite.
LG Jürgen
Re: Eigenbedarf Kündigung !!!
Verfasst: Mi 12. Jun 2013, 07:28
von Spanier
Hallo Jürgen,
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH !
Den einzig richtigen Weg gegangen -und Erfolg damit gehabt.
Freundlicher Gruß . . .
Wolfgang
Re: Eigenbedarf Kündigung !!!
Verfasst: Mi 12. Jun 2013, 08:31
von premwalia
gratuliere planta, gut gemacht, wenn es auch viel Nerven gekostet hat. Aber solchen Launen darf man einfach nicht nachgeben