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Re: Seit 30.Oktober 2012 Verbot von Barzahlung über 2500.-€

Verfasst: Di 4. Dez 2012, 16:14
von Range
Hallo gute Villa

Ich will Dir nicht zu nahe treten, lediglich zu deinem 2 Std/a Büroaufwand gratulieren.
Wenn dem so ist betreibst Du vermutlich ein Kleinunternehmen, sprich eine One man show ohne MWST-Pflicht.
Denn mit 10,20,30 Mitarbeitern sieht es auch in unserem, wie Du erwähnst einfachen System doch ein wenig anders aus, ich spreche aus Erfahrung. Da ist dann Ende mit Handnotizen über Aufwand und Ertrag.
Damit man heute allen Kontrollstellen gerecht werden kann, fällt auch bei uns ein nicht zu unterschätzender administrativer an, mal abgesehen vom personellen und EDV-mässigen Aufwand der betrieben werden muss.
Wenn Du es so einfach hast sei glücklich, kann ich jedoch so nicht im Raume stehen lassen und unser System als einfach hochpreisen. Zudem in unserem, wie Du es nennst einfachen System kommt man ohne Treuhänder (Steuerberater) bestenfalls um Haus und Habe.

Liebe Grüsse Range (Heinz)

Re: Seit 30.Oktober 2012 Verbot von Barzahlung über 2500.-€

Verfasst: Di 4. Dez 2012, 18:00
von sonnenanbeter
Zu diesem Thema erreichte mich gestern ein Schreiben meines Steuerberaters:

Sehr geehrte Kunden,

Ich möchte ihnen mitteilen, dass ein Gesetz (7/2012 vom 29.Oktober) am 19. November in Kraft getreten ist, welches sicher einige von Ihnen betrifft, daher hier eine kurze Erläuterung dazu:

Es handelt sich um ein Gesetz im Rahmen der Steuerbetrugsprävention.
Es ist nicht mehr zulässig, Geschäfte per Barzahlung abzuwickeln wenn einer der Beteiligten ein Unternehmer oder Freiberufler ist und der Betrag 2500 € überschreitet. Bei Geschäften mit Personen die weder Ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben noch Unternehmer sind, beträgt dieser Betrag 15.000 €. Die Eigenschaft, weder steuerlicher Resident zu sein noch Unternehmer ist nachzuweisen, wenn der Betrag über 2500 € liegt – die Belege dafür sind entsprechend aufzubewahren. Auch Schecks und andere Zahlungsmittel „al portador“ gelten als Bargeld.
„Al portador“ bedeutet dass der Betrag an jeden ausgezahlt wird der das Dokument vorlegt. ( bei SCHECKS: BARSCHECKS)
Die Belege für die unbare Zahlung müssen 5 Jahre aufbewahrt werden. (Bankbelege etc.) Bei ausländischen Währungen gilt der Gegenwert in Euro am Zahltag.

Gleichzeitig wurde ein Onlinesystem eingerichtet mit welchem man sich quasi selbst anzeigen kann, diese Vorschriften verletzt zu haben. Dazu hat man drei Monate nach der Zahlung Zeit.
Hierzu benötigt man keine digitalen Certificate oder dergleichen, der Wert des Feldes 620 aus der Einkommensteuererklärung aus dem Vorjahr reichen als Identifizierung aus.
Eine Selbstanzeige wirkt strafbefreiend für den der die Anzeige macht. Da jedoch beide Teilnehmer (Verkäufer/Käufer oder Kunde/Lieferant) haftbar sind, wird einer also in jedem Fall bestraft. Die Strafe beträgt jeweils 25% des geflossenen Geldes – für beide Seiten. Wenn also beispielsweise eine Transaktion am 1.12. abgeschlossen wird über 10.000 €, und diese nicht bis Ende Februar selbst angezeigt wird, werden für jeden der Beteiligten 2500 € Strafe fällig. Zeigt einer am 2.12. und der andere am 10.12. die Operation an, ist nur derjenige, der am 2.12. den Vorgang gemeldet hat straffrei, der andere zahlt die 2500 € Strafe obgleich er den Vorgang auch angezeigt hat. Wird zeitgleich gemeldet geht niemand straffrei aus.
Bei der Anzeige muss auch der andere Teil benannt werden, der dann die entsprechende Strafe zu zahlen hat. Strafe und Sanktion verjähren 5 Jahre nach dem Zahltag.

Ab sofort gilt also: Beachten Sie diese Regeln bei Bargeldgeschäften, ansonsten drohen hohe Strafen.



Gruss
Herbert

Re: Seit 30.Oktober 2012 Verbot von Barzahlung über 2500.-€

Verfasst: Di 4. Dez 2012, 18:17
von villa
Hallo Range

es ist so ich habe ein Kleinstunternehmen, hatte auch schon Grösseres (18MA, Handel), aber wenn ich das mit hier vergleiche oder auch mit Erfahrungen die ich bei meiner Arbeit für eine Internationale Firma wo ich in DE tätig war, kan ich nur sagen seien wir froh, dass es bei uns noch verhältnismaässig einfach ist.

Das Schönste wäre ja wenn es noch einfacher wäre, aber das bleibt wohl ein Traum.
Einen gewissen administrativen Aufwand muss man ja überall betreiben, aber hier kostet es mich mehr, ist aufwändiger und mit den vielen Bringschulden ist es so eine Sache.
Meine Eltern haben einiges falsch gemacht, aber nicht aus Böswilligkeit sondern aus Unwissenheit, in den 40 Jahren hat sich ja auch immer mal wieder das eine oder andere geändert und sie glaubten die Leute hier würden das schon richitg machen. Das erste was ich fand war dass sie noch Grundsteuern zahlten für ein Grundstück, dass sie mal in Zahlung gegeben hatten vor 20 Jahren :lol: , das hat aber auch gedauert bis wir das abstellen konnten.

Und hüben wie drüben kannst du dich um dein Vermögen bringen wenn es nicht korrekt läuft.

Aber es ging oder geht mir ja um die Kleinen und Kleinsten, die haben hier genau das Gleiche zu erfüllen wie die Grossen. Ich komme hier auch als Privatperson nicht ohne Gesotria zurecht. Sonst würde ich wohl die hälfte der Dinge nicht ordentlich erledigen.

Re: Seit 30.Oktober 2012 Verbot von Barzahlung über 2500.-€

Verfasst: Di 4. Dez 2012, 21:30
von Range
Geschätzte Villa

Herzlichen Dank für Deine Antwort und den klärenden Worten.
Wenn man wie ich (wir) sich nur zeitweise in einem fremden Land aufhält, ist es wirklich mehr als hilfreich, wenn man auf so ein Forum wie dieses zugreifen kann um sich auszutauschen.
Wie auch Du erwähnst, es ist eben überall etwas das man als störend empinden kann, ich habe heute jedoch jede Zeit und mich an vieles gewöhnt und das Leben wurde einfacher.


LG Range (Heinz)

Re: Seit 30.Oktober 2012 Verbot von Barzahlung über 2500.-€

Verfasst: Di 4. Dez 2012, 21:51
von villa
Ja Range

mit ein weing Nachsicht und Geduld lässt sich maches besser ertragen, und ich weiss dass auch in der Schweiz nicht alles Gold ist was glänzt.

Bin zwar noch nicht sooo alt, aber hab schon einiges erlebt durch meine Expreimentierfreudigkeit, das hat meinen Horizont enorm erweitert und mein Verständnis und auch die Toleranz.

Re: Seit 30.Oktober 2012 Verbot von Barzahlung über 2500.-€

Verfasst: Di 4. Dez 2012, 22:14
von Range
Ja Villa

Das Leben ist ein Würfelspiel
wie würfen alle Tage
dem einen bringt das Würfeln Glück
dem andern kaum die Plage.


Danke und Gruss Range (Heinz)

Re: Seit 30.Oktober 2012 Verbot von Barzahlung über 2500.-€

Verfasst: Fr 7. Dez 2012, 22:35
von nurgis
girasol hat geschrieben:@ nurgis: Also ich kenne das nur so, dass Handwerkerrechnungen in Deutschland nur dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn sie per Überweisung bezahlt werden, aber nicht dass sie grundsätzlich nicht bar bezahlt werden dürfen.

Gruß
girasol
girasol: Du hast Recht, ich habe mich da falsch ausgedrückt. Ich hatte nur den Spruch meiner Steuerberaterin im Kopf die mir immerwieder einhämmerte: Barzahlung wird nicht anerkannt bei Dienstleistungen.

Gruß
nurgis

Re: Seit 30.Oktober 2012 Verbot von Barzahlung über 2500.-€

Verfasst: Fr 7. Dez 2012, 22:55
von Florecilla
Hallo nurgis ;)

schön, dass du dich nun auch zu Wort meldest. Herzlich willkommen unter den aktiven Forenmitgliedern. Magst du nicht hier ein bisschen mehr von dir erzählen? Wir würden uns freuen!

Re: Seit 30.Oktober 2012 Verbot von Barzahlung über 2500.-€

Verfasst: Fr 7. Dez 2012, 23:02
von Busbauer
nurgis hat geschrieben:Hallo, zu diesem Thema möchte ich mich auch einmal melden. In Deutschland besteht schon seit einigen Jahren die Vorschrift das alle Handwerkerrechnungen, Kaminkehrer etc. nur per Überweisung (also keine Barzahlung ) beglichen werden dürfen. Da ist also die spanische Verordnung noch sehr lasch, aber dafür in anderen Bereichen das Gegenteil. Grüße ans Forum von nurgis
Das ist doch eine Bierttischparole !
Wo soll das den stehen ?
Das würde mich wirklich interessieren !
Den dagegen verstossen täglich hunderttausende ...........

Re: Seit 30.Oktober 2012 Verbot von Barzahlung über 2500.-€

Verfasst: Fr 7. Dez 2012, 23:07
von Florecilla
Immer langsam mit den jungen Pferden, Stefan. Mir war das auch neu und deshalb habe ich gegoogelt. Guckstu z. B. hier und da... und auch hier.