Re: Immobiliensteuer IVA auch auf Extras?
Verfasst: So 12. Feb 2023, 10:23
In diesem Fall fällt keoine MWSt. (IVA) an. Außer der ITP (Übertragungsteuer von Verfmögenwerten) fällt noch die sogen. Wertzuwachssteuer IIVTNU an, die vom Gesetz her von Verkäufer zu zahlen ist, aber gerne dem (unwissenden) Käufer im Notarvertrag untergejubelt wird. Diese Steuer wird auf die Differenz der Katasterwerte zwischen Kauf und Verkauf des Voreigentümers erhoben und kann bei der Gemeinde (Tributos) erfragt werden.