Re: Coronazulage gerechtfertigt ?
Verfasst: Sa 30. Mai 2020, 08:43
Ist ein heißes Eisen und ich kann beide Seiten gut verstehen. Aber 5 Euro Zuschlag ist schon ne Hausnummer! Ich glaube keiner würde sich bei 0,50 Euro beschweren.
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Ein überhöhter Betrag ist der Betrag, der einfach im Verhältnis nicht passt UND vorher nicht deutlich kommuniziert wurde. So empfinde ich das.
Wäre die Frage so wie oben gestellt worden (ohne Foto und ohne Beschränkung auf Deutschland) hätte ich geantwortet, dass Gastronomiebetriebe, Friseure, Ärzte, Physiotherapeuthen, Zahnkliniken, Autowerkstätten usw. Corona-Aufschläge oder -Pauschalen berechnen müssen, weil sie erhebliche Mehrkosten durch die Anschaffung von Schutzvorrichtungen stemmen mussten, auch die Einhaltung von Hygienevorschriften kostet Geld und der erforderliche Mindestabstand wirkt sich negativ auf die Zahl der Kunden/Gäste aus. Zudem müssen Kellner, Friseure, Verkäufer den ganzen Tag eine Maske tragen, während die Kunden schon stöhnen, wenn sie eine Maske aufsetzen müssen, wenn sie ein Geschäft betreten. Auch diese zusätzliche Arbeitsbelastung muss honoriert werden.Restaurants, Friseure und andere Dienstleister gehen vermehrt dazu über, Aufschläge für sogenannte Hygienemassnahmen zu berechnen.Eure Meinung dazu ist gefragt.
Richtig. Diese Position wurde auf beiden Quittungen, die Herbert veröffentlicht hat, explizit ausgewiesen und genau das verstehe ich unter "Preistransparenz". Wenn sie jedoch in Preiserhöhungen "versteckt werden" empfinde das als unseriös.
Ich denke, dass das schon über die zustandekommenden Aufträge bezahlt wird. Das war schon immer so, dass die Angebotserstellung genauso wie Werbeanzeigen und andere Gemeinkosten sich in der Preisgestaltung indirekt niederschlagen.
Habe mich auch nie darüber beschwert. Im Endeffekt muss jeder wissen ob er den Aufschlag oder für ein Angebot bezahlt oder es sein lässt. Wenn ich mich abgezockt fühle, wird mich derjenige Unternehmer nie mehr als Kunde sehenEisbär hat geschrieben: ↑Sa 30. Mai 2020, 10:24Ich denke, dass das schon über die zustandekommenden Aufträge bezahlt wird. Das war schon immer so, dass die Angebotserstellung genauso wie Werbeanzeigen und andere Gemeinkosten sich in der Preisgestaltung indirekt niederschlagen.
Ein Mehraufwand tritt gerade in Branchen mit hohem Kundenkontakt (z.B. Frisöre) auf, und da muss man halt etwas für die notwendigen/verordneten zusätzlichen Aufwände verlangen. Die Masken, das Desinfektionsmittel und die Zeit geht ja auch ins Geld.
Ich will heutzutage ganz sicher, dass die Arbeitsgeräte (Schere, Messer, Rasierer) und die Kundenkontakt-Materialien (Sitz, Umhang, Ablagflächen) beim Frisör desinfiziert werden und den Kunden entsprechende Materialien (Maske, Desinfektionsmittel) bereitgestellt werden.
Über die notwendige Höhe des Zuschlags sollte man vor Vertragsschluss Informationen erhalten haben, damit man vorher entscheiden kann, ob man es als angemessen ansieht.
. . . viele bangen u.A. um ihre Jobs und können sich nicht auch noch Corona-Zuschläge erlauben.chupacabra hat geschrieben: ↑Fr 29. Mai 2020, 20:04 Man muss auch die Kundenseite sehen. Die wenigsten finden auf ihrem Gehaltszettel eine Erhöhung “Corona-Zuschlag“.
@nurgis. Würdest Du dich bitte etwas zurück nehmen. Wie kommst Du dazu mich hier so anzufahren? Lies einfach nochmals den Beitrag unten durch und schalte den Kopf ein. Und: ich nehme an, dass ich das sehr wohl beurteilen kann und für Dich nicht extra eine Liste erstellen muss.