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Re: Ende befristeter Arbeitsvertrag

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 09:54
von Miesepeter
Wenn man genau hinsieht jährt sich ein Geburtstag am selben Tag, an dem man geboren wurde. Folglich müsste sich (rein hypothetisch) das Arbeitsjahr ebenfalls an dem Tag jähren, an dem man eingestellt wurde. Oder auch Fristen - sie verfallen genau an dem Tag, für den sie gesetzt wurden - daher die "Galgenfrist" - "...doch will er mir gönnen drei Tage Zeit....(aus der "Bürgschaft" von Schiller, benannt nach den gleichnamigen Strassen in mehreres Orten)