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Re: Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?
Verfasst: So 19. Aug 2018, 22:51
von Miesepeter
Jeder Beteiligte hat ds Recht, innerhalb 3 Tagen vor der eigentlichen Beurkundung den Vertrag durchzugehen und evtl. Unklarheiten und/oder Unstimmigkeiten zu erörtern/klären. Der Notar ist verpflichtet, auf evtl. entstehende Nachteile hinzuweisen und die allgmeine Rechtslage ausführlich zu erklären. Lies mal den letzten Absatz in jedem (Kauf-) Vertrag beginnend mit "He hecho las advertencias legales...."
Re: Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?
Verfasst: Mo 20. Aug 2018, 10:35
von brigittekoslowski
Nee,die Apostille kannst Du nicht am selben Tag bekommen,das wird erst eingeschickt und dauert,
Re: Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?
Verfasst: Mo 20. Aug 2018, 18:25
von Miesepeter
In D mag das so sein, denn dort sind die Regierungspräsidien der Länder zuständig. In Spanien hingegen bekommt man die Apostille vom zuständigen Dekan-Notar. Wie gesagt, ohne detaillierte Hintergrundinformation kann man die genaue Sachlage nur vermuten und sich entsprechend irren.
Re: Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?
Verfasst: Mo 20. Aug 2018, 18:56
von hundetraudl
Oliva B. hat geschrieben: ↑So 19. Aug 2018, 15:00
Ich gehe davon aus, dass es sich nicht nur um eine reine Unterschriftsbeglaubigung handelt, sondern dass es sich um einen Immobilienkauf oder -verkauf handelt, der in Deutschland mit eine Beurkundung verbunden ist, die eine notarielle Beratung und Belehrung beinhaltet. Diese Beratung wird ein spanischer Notar nicht leisten können und auch das hiesige Konsulat wird vorab prüfen müssen, ob es dazu imstande ist.
Ich bin gespannt, welche Auskunft Derek erhält.
In unserem ganzen Bekanntenkreis, ob Kauf oder Verkauf wurde noch nie ein deutscher Konsul benötigt. Das verstehe ich also nicht.

Re: Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?
Verfasst: Mo 20. Aug 2018, 21:07
von Oliva B.
hundetraudl hat geschrieben: ↑Mo 20. Aug 2018, 18:56
In unserem ganzen Bekanntenkreis, ob Kauf oder Verkauf wurde noch nie ein deutscher Konsul benötigt. Das verstehe ich also nicht.
Ich ging nach dem Lesen des Eingangsposts davon aus, dass es um die Nachgenehmigung eines Kaufvertrages geht, der in Deutschland abgeschlossen wurde und bei dem Derek nicht anwesend sein konnte, um seine Unterschrift zu leisten (- und sich die Belehrungen des Notars anzuhören. Deshalb folgerte ich auch, dass es sich nicht nur um eine Unterschriftsbeglaubigung, sondern gleichzeitig um eine Beurkundung handelt. Ich kann mich aber auch täuschen.)
Re: Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?
Verfasst: Mi 16. Dez 2020, 17:58
von hu-ba
Hallo
gibt es zum Thema
vollmachtlose Vertretung mit anschließender Genehmigungserklärung (Immobilienverkauf in Deutschland)
weitere oder neue Infos?
Ist beim spanischen Notar, der eigentlich nur die Unterschrift beglaubigt, eine Übersetzung oder eine Apostille notwendig.
Ich möchte noch was dieses Jahr in trockene Tücher bringen. Ob das beim Konsulat klappt, weiß ich nicht nicht, Notartermine sind kein Problem.
Re: Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?
Verfasst: Do 17. Dez 2020, 07:42
von Solana
Guten Morgen,
vor einiger Zeit war ich wegen eines Kauf-Verkaufvertrages (Verkauf einer Immobilie in Deutschland) beim Konsulat. Hat problemlos funktioniert.
Letzten Monat wollte ich eine Beglaubigung für den Verzicht meines Vorkaufsrechts und mir den Weg nach Alicante sparen. Mußte sowieso zum Rathaus und wollte dort nur eine Bestätigung meiner Unterschrift. Dies wurde abgelehnt, da sie den Inhalt nicht verstehen würden. Ich wurde ausdrücklich an das Konsulat verwiesen. Auch ein spanischer Notar würde keine Unterschriftsbeglaubigung machen, wenn er den Inhalt nicht kennen/verstehen würde.
Liebe Grüße
Solana
Re: Nachgenehmigung Kaufvertrag - WARUM will das Konsulat den Vertrag prüfen?
Verfasst: Do 17. Dez 2020, 18:39
von hu-ba
Danke.
Ja auch der deutsche Notar wäre unzufrieden, wenn die Vollmachsbestätigung nicht vom Konsulat kommt. (Apostille notwendig....)
Ich kann aber entspannt sein. Die Notar Verträge werden vordadiert, wie wenn man gleich in Deutschland unterschrieben hätte auch wenn die "Nachgenehmigung" später kommt. Die Frust ist mit 2 Monaten großzügig.