Seite 2 von 2
Re: 3 Monate Appartement mieten
Verfasst: So 18. Feb 2018, 13:49
von chupacabra
Hallo,
danke für die Antworten. Ich will aber schon genau wissen. Dann noch konkreter gefragt: Hast dies irgendwelche steuerlichen Auswirkungen?
Re: 3 Monate Appartement mieten
Verfasst: So 18. Feb 2018, 15:10
von baufred
... ohne "Flinte" > Gewähr

:
...
als Mieter (ohne Beschäftigung!): nein, denn voll steuerpflichtig ("Welteinkommen") bist du
erst bei Aufenthalt > 183 Tage im Land - aber immer gilt:
Bringepflicht 
> du musst dich anmelden, sonst droht die Steuerfahndung
...
als Eigentümer sofort: auch als NoResidente bereits ab Immokauf > Hacienda (
Einkommenssteuer > IRNR=Impuesto sobre la Renta de no Residentes) und bei der Gemeinde mit
IBI (Grundsteuer)
Re: 3 Monate Appartement mieten
Verfasst: So 18. Feb 2018, 16:59
von chupacabra
baufred hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 15:10
...
als Mieter (ohne Beschäftigung!): nein, denn voll steuerpflichtig ("Welteinkommen") bist du
erst bei Aufenthalt > 183 Tage im Land - aber immer gilt:
Bringepflicht 
> du musst dich anmelden, sonst droht die Steuerfahndung
... das habe ich mir doch fast gedacht. Dann bin ich wohl in DE nicht steuerpflichtig, dafür aber in Spanien. Und vermutlich meldet mich der Vermieter automatisch, wenn ich den offiziellen Weg (also bspw. Angebote aus dem obigen Link) wähle. Dann müsste ich mir für eine solche Entscheidung Gedanken machen, in welchem Land ich besser oder wo ich schlechter gestellt wäre.
Irgendein Problem der KV? Ich bin privat versichert.
Re: 3 Monate Appartement mieten
Verfasst: So 18. Feb 2018, 18:18
von nurgis
Mit der PKV normal kein Problem. Bei der AXA muß man z:B. nur Bescheid sagen, dass man sich längere Zeit im Ausland aufhält. Kostet keinen Aufpreis und keine Einschränkung. Du mußt nur die Auslandsadresse angeben. Der Krankenschutz bleibt trotzdem auch uneingeschränkt in D bestehen.
Re: 3 Monate Appartement mieten
Verfasst: So 18. Feb 2018, 18:28
von chupacabra
Danke!
Re: 3 Monate Appartement mieten
Verfasst: So 18. Feb 2018, 18:31
von Oliva B.
chupacabra hat geschrieben: ↑Sa 17. Feb 2018, 18:45
Das heißt, wenn ich diese 3 Monate bleiben würde, dann käme ich knapp aber doch über 90 Tage. ...
[...]
Halten wir uns mal nicht an den 2 oder 3 Tagen fest. Es kann sein, dass ich dann weiter in Spanien umherziehe. Was könnten die Konsequenzen sein? Wie kann überhaupt eine Anwesenheit bzw. die Aufenthaltsdauer in Spanien feststellen? Leiten Vermieter bzw. Hotels die Daten entsprechend weiter?
Hallo Chupacabra,
als EU-Bürger hast du das Recht, in andere EU-Länder einzureisen,
dich dort aufzuhalten und frei zu bewegen, sofern du ein ausreichendes Einkommen oder Finanzpolster nachweisen kannst und krankenversichert bist.
Bist du als Tourist wochen- oder monatelang in Spanien unterwegs und übernachtest in Hotels oder anderen Beherbergungsbetrieben, dann ist das ein touristischer Aufenthalt. Das heißt, von dir wird nicht verlangt, dass du dich jedes Mal, wenn du eine neues Etappenziel erreicht hast, beim Amt an- oder abmeldest. Das ist Aufgabe des Beherbergungsbetriebes.
Wohnst du jedoch länger
fest an einem Ort, musst du dich
spätestens drei Monate1 nach der Einreise in Spanien beim zuständigen Rathaus
(ayuntamiento) im Melderegister eintragen lassen
(empadronamiento).
chupacabra hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 16:59
baufred hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 15:10
...
als Mieter (ohne Beschäftigung!): nein, denn voll steuerpflichtig ("Welteinkommen") bist du
erst bei Aufenthalt > 183 Tage im Land - aber immer gilt:
Bringepflicht 
> du musst dich anmelden, sonst droht die Steuerfahndung
... das habe ich mir doch fast gedacht.
Dann bin ich wohl in DE nicht steuerpflichtig, dafür aber in Spanien. Und vermutlich meldet mich der Vermieter automatisch, wenn ich den offiziellen Weg (also bspw. Angebote aus dem obigen Link) wähle. Dann müsste ich mir für eine solche Entscheidung Gedanken machen, in welchem Land ich besser oder wo ich schlechter gestellt wäre.
Irgendein Problem der KV? Ich bin privat versichert.

Bei drei oder vier Monaten Spanienaufenthalt im Jahr (wie du es vorhast), bleibst du natürlich in Deutschland steuerpflichtig.
______________________________________________________________________________________________________________________________
1 Deutsche Vertretungen in Spanien, eine gemeinsame Publikation des Pressereferats der Deutschen Botschaft Madrid, des Generalkonsulats Barcelona und der Konsulate in Las Palmas de Gran Canaria, Málaga und Palma de Mallorca.
Re: 3 Monate Appartement mieten
Verfasst: Mo 19. Feb 2018, 09:56
von Florecilla
Oliva B. hat geschrieben: ↑So 18. Feb 2018, 18:31
chupacabra hat geschrieben: ↑Sa 17. Feb 2018, 18:45
Das heißt, wenn ich diese 3 Monate bleiben würde, dann käme ich knapp aber doch über 90 Tage. ...
[...]
Halten wir uns mal nicht an den 2 oder 3 Tagen fest. Es kann sein, dass ich dann weiter in Spanien umherziehe. Was könnten die Konsequenzen sein? Wie kann überhaupt eine Anwesenheit bzw. die Aufenthaltsdauer in Spanien feststellen? Leiten Vermieter bzw. Hotels die Daten entsprechend weiter?
[...] Bist du als Tourist wochen- oder monatelang in Spanien unterwegs und übernachtest in Hotels oder anderen Beherbergungsbetrieben, dann ist das ein touristischer Aufenthalt. Das heißt, von dir wird nicht verlangt, dass du dich jedes Mal, wenn du eine neues Etappenziel erreicht hast, beim Amt an- oder abmeldest. Das ist Aufgabe des Beherbergungsbetriebes. [...]
... und gilt auch für Ferienhäuser und -wohnungen, die direkt vom Eigentümer oder über eine Agentur vermietet werden.
Polizeiliche Meldepflicht bei touristischer Vermietung
Re: 3 Monate Appartement mieten
Verfasst: Mo 2. Jul 2018, 11:46
von chupacabra
Hier ein Update. Ich habe bereits gestern für das nächstes Jahr (3 Monate) in Granada ein Apartment gebucht. Für diejenigen, die sich auskennen: Zentrum - Sagrario. Preis pro Monat ca. 700 EUR (Airbnb).