Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Provinzen Castellón, Valencia und Alicante.
Die Hauptstadt Valencia ist gesondert aufgelistet. UNSERE Provinz Alicante hat eine eigene Rubrik
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Beefeater
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von Beefeater »

girasol hat geschrieben: So 13. Jul 2025, 22:34 Gilt das nur für die Communidad Valencia wie im Titel steht oder für ganz Spanien?
Ich verstehe das so, dass die Comunidad Valencia (quasi das Bundesland/die Provinz) ihre eigenen Vermietungsgesetze hat.

ABER: Für alle spanischen Provinzen - also für ganz Spanien - gilt das Spanische Meldegesetz.
Alle Gäste (Touristen) einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses müssen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft polizeilich gemeldet werden.
Es drohen hohe Strafen bei Missachtung. Verantwortlich ist der Vermieter des Ferienobjektes.

Quelle:
https://www.ferienwohnung-valencia.com/ ... ldegesetz/

Saludos Mike
... Et het noch emmer joot jejange
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chris
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von chris »

Die touristische Anmeldung habe ich in den letzten zwei Wochen in unterschiedlichem Ausmaß erlebt.
Am schlimmsten war Booking, die das über einen ominösen Drittanbieter online erfragt haben, bis hin zum fünfjährigen Mitreisenden.

Vorname, Nachnamen, NIE Nummer plus número de soporte (!!), Wohnanschrift, Geburtsdatum, Nationalität, E-Mail und eigenhändige Unterschrift.

Mehr ist nicht nötig, um jede beliebige Identität zu stehlen, die NIE plus número de soporte reicht online bei vielen Behörden aus, um sich zu identifizieren. Von den restlichen Daten ganz zu schweigen. Und dann noch garniert mit der digitalisierten Unterschrift.

Da hört der Spaß wirklich auf, und meine Angaben waren entsprechend lückenhaft bzw ungenau. Und meine richtige Unterschrift bekommen die auf keinen Fall als Kirsche auf der Datentorte. Da sollte sich eine Datenschutzbeauftragte mal drum kümmern, denn weiter kann man die Tür für Cyberverbrecher nicht aufsperren.
Saludos,
Chris
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Akinom
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von Akinom »

girasol hat geschrieben: So 13. Jul 2025, 22:34 Gilt das nur für die Communidad Valencia wie im Titel steht oder für ganz Spanien?

Gruß
girasol
Meine Gestoria hat mir gesagt, dass ( Kunde oder Bekannte, weiß ich nicht mehr) auf Mallorca für ihre 2 vermieteten Wohnungen jeweils 25 000 € Strafe zahlen mussten. Also das ist schon ordentlich 🙋‍♀️🙈.
Deshalb habe ich auch alles korrekt angemeldet 👍
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girasol
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von girasol »

Akinom hat geschrieben: Mo 14. Jul 2025, 13:35
girasol hat geschrieben: So 13. Jul 2025, 22:34 Gilt das nur für die Communidad Valencia wie im Titel steht oder für ganz Spanien?

Gruß
girasol
Meine Gestoria hat mir gesagt, dass ( Kunde oder Bekannte, weiß ich nicht mehr) auf Mallorca für ihre 2 vermieteten Wohnungen jeweils 25 000 € Strafe zahlen mussten. Also das ist schon ordentlich 🙋‍♀️🙈.
Deshalb habe ich auch alles korrekt angemeldet 👍
Mir ging es um die Beschränkung der Ferienvermietung auf 9 Nächte - ob das in ganz Spanien gilt oder nur in der Communidad Valencia.
Wir machen öfter mal 2-3 Wochen Urlaub in einem Ferienhaus oder in einer Ferienwohnung, das wäre dann ja nicht mehr möglich. :-?

Gruß
girasol
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Akinom
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von Akinom »

>:d< Sorry Girasol, du hast recht 👍 ich habe nicht richtig gelesen 🙏
Ja, das mit den 9 Tagen gilt wohl nur für die Communidad Valencia.
LG Monika 🌺
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Oliva B.
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von Oliva B. »

Frank_Berlin hat geschrieben: So 6. Okt 2024, 10:38
villa hat geschrieben: So 6. Okt 2024, 09:03 Wow bin ich froh dass ich nicht mehr vermiete. Was ich aber schon sehr komisch finde ist dass nur 10 Tage angeboten werden dürfen, da seh ich den Sinn nicht ganz darin.
die 10 Tage-Grenze findet sich auch in anderen Quellen zur neuen Gesetzgebung für die touristische Vermietung. Für mich auch schwer nachvollziehbar. Wir haben gerade in der Hauptsaison regelmäßig Gäste für 14 Tage, im letzten Jahr sogar einen Gast aus den UAE, der 6 Wochen mietete. Das soll also künftig bestraft werden.

Manch einer könnte auf den Gedanken kommen, einem Gast, der 14 Tage bleiben mag, die Buchung in 2 Perioden zu teilen, z. B. die 2. an seine Frau, aber das wäre vermutlich ein Umgehungstatbestand …
In diesem Zusammenhang bin ich auf den Artikel gestoßen, "Los 10 días en el nuevo decreto de Viviendas Turísticas de la Comunidad Valenciana", in dem viele Fragen behandelt werden, die Eigentümer von vermieteten Ferienwohnungen durch die die "neue" 10-Tage-Regelung über Ferienwohnungen der Autonomen Gemeinschaft Valencia haben.

Darin schreibt der Immobilienberater Poly Rodriguez, Zitate:
Es wird viel über die neue zeitliche Begrenzung gesprochen, die durch das neue Gesetzesdekret 9/2024 der Regionalregierung von Valencia eingeführt wird. Ab sofort dürfen Ferienwohnungen nur noch für maximal 10 Tage an denselben Gast oder Touristen vermietet werden. In diesem Artikel klären wir viele Fragen, die Eigentümer von Ferienwohnungen haben, und zeigen mögliche Lösungen auf, um dieser Einschränkung zu begegnen.

Möglichkeit aufeinanderfolgender Verträge zur Umgehung der 10-Tage-Beschränkung.
Der Versuch, die 10-Tage-Beschränkung durch die Unterzeichnung mehrerer aufeinanderfolgender Verträge zu umgehen, könnte als Rechtsmissbrauch angesehen und mit den gleichen Vorschriften oder sogar mit der Löschung aus dem Register geahndet werden.
Die Regelung soll Missbrauch verhindern, und Eigentümer, die versuchen, diese Beschränkungen durch aufeinanderfolgende Verträge zu umgehen, könnten mit schweren Strafen rechnen, wenn sie diese Methode nutzen, um ihre Tätigkeit als Beherbergungsbetrieb für mehr als 10 Tage fortzusetzen.
Betrachten wir außerdem das Beispiel einer vierköpfigen Familie. Wir könnten versuchen, eine 10-tägige Buchung auf den Namen des Vaters und eine weitere 10-tägige Buchung auf den Namen der Mutter vorzunehmen, aber zum Zeitpunkt der Erfüllung der obligatorischen Registrierungspflicht für Reisende (Real Decreto 933/2021) könnte die Lüge von der Verwaltung leicht überprüft werden. Durch einen Datenabgleich könnte überprüft werden, dass tatsächlich alle vier Familienmitglieder 20 Tage lang in dem Haus gewohnt haben.
Gemäß dem neuen Artikel 78 Absatz 3 des Gesetzes 15/2018 vom 7. Juni der Generalitat über Tourismus, Freizeit und Gastgewerbe in der Autonomen Gemeinschaft Valencia „wird die Eintragung im Tourismusregister der Autonomen Gemeinschaft Valencia in folgenden Fällen gelöscht: ... wenn festgestellt wird, dass die Unterkunft in dem als touristisch deklarierten Zeitraum als Wohnraum oder Saisonunterkunft gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 29/1994 vom 24. November über städtische Mietverhältnisse vermietet wird.
Vermieter von Ferienobjekten in der Autonomen Region Valencia können sich den oben verlinkten Artikel leicht mit deepl.com übersetzen lassen.
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von girasol »

Das dürfte ja dann einen spürbaren Rückgang der Buchungen zur Folge haben. Ich gehe mal davon aus, dass viele Urlauber für zwei Wochen verreisen.

Gruß
girasol
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von Florecilla »

Ich weiß von Freunden, dass sie zwei Lizenzen haben - eine für die Kurzzeitvermietung von bis zu 9 Tagen und eine weitere für Zeiträume ab 10 Tagen. Natürlich kosten die auch zwei Mal Geld :mrgreen:
Saludos,
Florecilla (Margit)


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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von Beefeater »

Da ich niemals die Idee hatte oder habe, mein Eigentum an Fremde zu vermieten, betrifft mich die Gesetzeslage nicht.

ODER DOCH?

Ich weiß es wirklich nicht. Wir haben selten Gäste, zumindest bisher nicht.
Aber die Kinder meiner Freundin waren schon 2 oder 3 mal hier. Meist 5 Tage oder 1 Woche .. also 7 Tage.
Natürlich Kostenfrei.

Hätte ich die auch anmelden müssen? Bzw. müßte ich die beim nächsten Mal anmelden?
Ich habe und werde keine Vermietungslizenz haben. Als Resident mache ich auch kein Modelo210 mehr.

Wobei das Modelo210 ein ganz neues heißes Thema ist ...
Spanien wurde gerade eben von Brüssel verklagt, weil das System/Modelo210 diskriminierend für Expats in Spanien sei.
Und das muß innerhalb kurzer Zeit (60Tage) geändert bzw. abgeschafft werden.


Da kommt noch was auf euch/uns zu... Denn die Empfehlung aus Brüssel lautet nicht Abschaffung, sondern Gleichstellung.
Und das dürfte dann auch viele Spanier bzw. Residenten treffen B-)
(Brüssel ist aktuell auf dem maximalen SteuerErhöhungsTrip. Denen fehlen xx Mrd im Haushalt)

Saludos Mike
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Re: Neue Gesetzgebung zur touristischen Vermietung in der Communidad Valencia

Beitrag von Florecilla »

Beefeater hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 15:46 Wir haben selten Gäste, zumindest bisher nicht.
Aber die Kinder meiner Freundin waren schon 2 oder 3 mal hier. Meist 5 Tage oder 1 Woche .. also 7 Tage.
Natürlich Kostenfrei.
Das ist ja keine Vermietung, sondern Besuch - zumindest den musste man bisher nicht angeben bzw. bei der Policia melden :mrgreen: Es sei denn, man will ihn wieder los werden >:)
Saludos,
Florecilla (Margit)


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