costablancafan hat geschrieben: ↑Mo 7. Okt 2024, 10:42
... wenn es so einfach wäre ...
Die touristische Vemietung (max. 10 Tage) bedarf einer Vermietlizenz und alle Personen, die sich im Vermietobjekt befinden müssen, jetzt nicht mehr bei der Polizei, sondern beim Innenministerium angemeldet werden.
Es wurde bestimmt, dass hierfür die Kontaktdaten und die Verwandtschaftsverhältnisse zu Minderjährigen, sowie viele andere Daten anzugeben sind. Hier wurde aufgrund von Beschwerden durch Hotelverbände o.ä. wieder etwas zurückgerudert und die Bestimmung der Meldedaten wird wohl neu verhandelt werden.
Was die Vermietung ab 11 Tage angeht.
Hier soll es wohl so sein, dass es sich um einen saisonale Vermietung handelt, die wohl auch nachweislich zweckgebunden sein muss (befristetes Arbeitsverhältnis, Operation im Land oder ähnliches) und ausserdem nicht in den üblichen Vermietportalen, wie AirBNB, Fewo-Direkt, Booking.com etc. vermarktet werden darf, denn das gilt dann wieder als touristische Vermietung, welche auf 10 Tage begrenzt wurde.
Irgendwo las ich gar, dass bei einmaliger saisonaler Vermietung die Vermietlizenz erlischt, aber das finde ich jetzt nicht mehr.
Ebenso habe ich gelesen, dass es sich bei einem Mietvertrag geschlossen mit dem Ehemann für 10 Tage und dann mit der Ehefrau für 10 Tage um eine Betrugssache handeln soll.
Das sind alles aber angelesene Halbweisheiten und man muss wohl noch abwarten und/oder einen Anwalt konsultieren, um auf der sicheren Seite zu sein.
Vor August abgeschlossene Mietverträge behalten wohl ihre Gültigkeit, aber die Übergangsfrist soll mit 31.12.2024 enden, was sich auch widerspricht, denn man kann ja auch schon Mietverträge für das nächste Jahr abgeschlossen haben.
Hier
der Link zum Dekret
Hier steht auch unter Artikel 78 unter j)
Touristischen Lizenz wird gelöscht, wenn nachgewiesen wird, dass das Vermietobjekt auch saisonal vermietet wird. Jedenfalls verstehe ich das so
Falls ich weitere Erkenntnisse habe, werde ich es mitteilen.