Immobilienmarkt

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aniram
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von aniram »

Erstens liebe Grüsse an alle Mitglieder, ich war ziemlich lang nicht hier, sorry... aber viel erlebt, seitdem wir wieder in La Marina sind... z.B. mein Handy samt DKB Visakarte wurden gestohlen und zwar so, dass ich auf meinem Stuhl gesessen habe...mein Rucksack rutschte runter, wahrscheinlich lag im Sand #:-s ... dann der Strandpolizei und Guardamar Polizei gemeldet, aber ich habe alles abgeschrieben und natürlich gesperrt. Aber das Wichtigste ist unser Hauskauf, deshalb schreibe ich hier:
Wir hatten einen Termin spätestens bis zum Ende August, dass wir hier für den Notatermin mit dem Kaufpreis erscheinen. Wir haben unsere Verpflichtungen erfüllt, aber der Licence für den Wintergarten ist noch in Bearbeitung, also unsicher...
Jetzt kommt die Frage, ob wir wegen Nichterfüllung einfach zurücktreten können? Ist es so ein Fall? Die Marklerin möchte eine Verlängerung der Vereinbarung bis zum Ende Oktober unters schreiben lassen.
Miesepeter
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von Miesepeter »

Jeder sollte selbst wissen, auf was er sich einlässt. Ich würde in Eurem Fall äußerst vorsichtig sein. Die Maklerin handelt offensichtlich im interesse des Verkäufers - und dafür will sie Geld von Euch!!?
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aniram
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von aniram »

Ich sehe es auch so :sad: wir haben heute der Marklerin mitgeteilt, dass es alles rund um den Hauskauf für uns mittlerweile viel Ärger verursacht hat obwohl unsererseits wäre alles erledigt und weil die Verkäuferin nicht ihren Teil gemacht hat, wollen wir zurücktreten. Wir warten für die Antwort. Ich hoffe, dass es jetzt unser gutes Recht ist :-(
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chris
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von chris »

aniram hat geschrieben: Mo 13. Sep 2021, 16:17 Ich sehe es auch so :sad: wir haben heute der Marklerin mitgeteilt, dass es alles rund um den Hauskauf für uns mittlerweile viel Ärger verursacht hat obwohl unsererseits wäre alles erledigt und weil die Verkäuferin nicht ihren Teil gemacht hat, wollen wir zurücktreten. Wir warten für die Antwort. Ich hoffe, dass es jetzt unser gutes Recht ist :-(
Wenn die Maklerin neue Unterschriften von Euch braucht, damit der Deal nicht platzt, ist es ziemlich wahrscheinlich, dass Ihr das Recht zum Rücktritt habt.
Unbedingt darauf achten, ob ein arrás Vertrag gemacht wurde, der Euch in diesem Fall als Entschädigung das Doppelte dessen zugesteht, was Ihr angezahlt habt.

Deshalb weise ich immer wieder - auch gegen Kritik und leichtfertige Kommentare zu diesem Thema - darauf hin, dass selbst ich als Fachkundiger beim Hauskauf einen Anwalt hinzugezogen habe. Die kennen sich mit so etwas aus, und die paar hundert Euro sind gut investiert. Hier hätte er Euch einen fünfstelligen Betrag als Entschädigung organisieren können, durch einen vernünftigen Vertrag und die Durchsetzung Eurer Rechte.
Saludos,
Chris
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von aniram »

Danke Chris, wir haben doch eine Rechtsanwältin bei einem anderen Immobilienbüro beauftragt, auch aus dem Grund, weil wir dort eine deutsche Mitarbeiterin schon vorher als Dolmetscherin arrangiert haben, für den bevorstehenden Notartermin. Im Kaufvertrag steht übrigens drin, dass die doppelte Anzahlung zurückzuzahlen ist, wenn die Verkäuferin zurücktritt, wir haben einen contracto de compraventa...einfach so...und da drin steht es unter Nr. 9. Die Räin kommt erst am Montag vom Urlaub zurück ,aber der MAin haben wir gesagt, dass es uns reicht und diese Verlängerung nicht unterschreiben wollen. Für mich stellt sich die Frage, ob wir diese Verlängerung bzw. Nichteinhalten den für uns aber verpflichtenden Termin als " Rücktritt" bedeuten können? Es wäre natürlich schön, wenn wir nach den vielen Ärger eine Entschädigung hätten erhalten können. Übrigens, seitdem hatten wir wegen des Kaufvertrages 2 bessere Angebote nicht wahrnehmen können, aber es ist kein Problem, es gibt sowas im Leben immer wieder, man weiss es nie, wann ist der richtige Zeitpunkt für bestimmte Geschäfte. :sad:
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von chris »

aniram hat geschrieben: Di 14. Sep 2021, 17:45 Danke Chris, wir haben doch eine Rechtsanwältin bei einem anderen Immobilienbüro beauftragt
Dann sollte alles in Butter sein. Ich denke, dass das Nichtzustandekommen des Kaufes durch Versäumnisse des Verkäufers bereits ausreichen sollte, aber ein Anwalt weiß da natürlich besser Bescheid.
Wahrscheinlich wird die Einhaltung des Vertrages (also die doppelte Rückzahlung) eh vor Gericht eingeklagt werden müssen, da ist es gut, wenn man von Anfang an einen Rechtsbeistand hat, der das Maximum bei einem Vergleich rausholt.
Saludos,
Chris
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von aniram »

Danke, wir werden es sehen. Ich berichte nächste Woche darüber. #:-s
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von Miesepeter »

Das span. Rechtssytem und auch die Praxis unterscheiden sich teilweise wesentlich vom deutschen. Es gibt uns unbekannte und auch unvorstellbare Fallstricke, wobei Meineid und falsche Zeugen ganz normal sind. Dazu kommen unendliche Wartezeiten auf einen Gerichtstermin, 2 Jahre sind ganz normal. Dann werden die Kosten und Auslagen micht automatisch dem Unterlegenen aufgebürdet, das liegt ganz im Ermessen des Richters. Außer einem RA ist in den meisten Fällen die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten erforderlich, was vor einem Notar zu erfolgen hat, also nochmal 2 die mitverdienen, da läppert sich einiges zusammen und die Ges.-Kosten lassen sich vroab nicht mal enrahnen. Und dann die Laufereien und schlaflosen Nächte.......
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von aniram »

Ajjaj, horror!!! :-o wir wollen auf keinen fall diesen Weg wählen. Die Anzahlung zurückerhalten oder falls es auch nur gerichtlich ginge, mindestens als Entschädigung eine akzeptable Preisreduzierung.
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von aniram »

Hallo, ich möchte mal unsere neue Erfahrungen hier mitteilen...
Wir waren heute bei unserer neuen "Rechtsberaterin", bei der deutschsprachigen MA im anderen Maklerbüro...
Ihre RAin war eine zeit lang im Urlaub, dann gab es Schriftverkehr hin und her, es war die Rede die ganze Zeit davon, dass wir die Anzahlung auf jeden Fall zurückerhalten können. Heute während der Beschprechung hat sie erwähnt, dass es blöd ausschaut, dass wir seit dem 31. Aug gewartet haben...warum denn? Weil Antwort, Frage, Urlaub usw alles verlängert hat... Sie teilte endlich die Meinung von ihrer RAin mit: es wird mit der Rückzahlung der Anzahlung (keine doppelte!) sogar sehr schwierig, weil beim Notar werden die Bewohnbarkeitsbescheinigung und die Licence für den Wintergarten (da er abbaubar ist und somit nicht genehmigungspflichtig wäre...) nicht erforderlich vorzulegen sind, man kann es später nachreichen...
Wir sind total "paff", da nach unserem Wissen die o.g. Unterlagen beim Hauskauf zwingend erforderlich sind.
Es schaut also so aus, dass wir selber einen Termin beim Notar ausmachen können, dort erscheint die Verkäuferin oder ihr RA und sagen, dass sie die verlangten Unterlagen leider nicht haben, aber sie nehmen den Kaufpreis gerne an.
Was ist Euere Meinung ...? :-(
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