Der letzte Wille

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girasol
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von girasol »

Detlev hat geschrieben: Fuer mich muss das Thema 'Beerdigung' in das Testament.
Sollte ich mal nicht mehr unter den Lebenden weilen muss geklaert sein, was mit mir 'passieren' soll.
In meinem Testament wird auch stehen, dass es keine Trauerfeier geben soll, sondern eine zackige Abschiedsparty mit Familie und all meinen internationalen Freunden, und das sind einige.
Mein Bruder z.B. will auf seiner Beerdigung live Musik a la New Orleans gespielt haben.
Dann muss das Testament aber vor deiner Beerdigung auch "zugänglich" sein, denn wenn es z.B. bei einem Notar hinterlegt ist, wird es ja im Normalfall erst später eröffnet.

Was das Thema betrifft: Ich möchte verbrannt werden und am liebsten hätte ich, dass meine Asche verstreut wird. Aber das ist ja in Deutschland nicht möglich. Einen Friedwald fände ich auch schön, vielleicht gibt es so einen ja auch mal bei uns in der Gemeinde, bisher ist der nächste 15 km entfernt.

Gruß
girasol
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Aurelius Augustinus
sol
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von sol »

naja,
habe gerade mit Traudel darüber gesprochen-- noch sind wir im Unklaren, was nach unserem Ableben so angestellt wird
es ist ja auch so : stirbt einer, so kann der andere verfügen nach seinem Ermessen--man weiss ja nix mehr
Verunglücken evtl wir beide, ist es doch sowieso egal------
ausserdem haben wir notariell "Generalvollmacht mit Vorsorgeregelungen" und "Testament"
Gruss Wolfgang
rainer
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Notargebühren

Beitrag von rainer »

Unser Testament, handschriftlich, liegt sicher verwahrt beim Amtsgericht. Nun wies mich ein Anwalt darauf hin, dass in diesem Fall auf die Erben unnötige Kosten zukommen, nämlich für eine Erbscheinbeantrag (sei nur durch einen Notar möglich), dann nochmal vom Nachlassgericht, für die Ausstellung des Erbscheins. Die Hälfte dieser Kosten bliebe den Erben erspart, wenn es ein notariell beglaubigtes Testament gibt.
Nun habe ich aber von Leuten gehört, die nicht vorher nach den Notarkosten gefragt haben, aber bei Erhalt der Rechnung dann hintenrübergefallen sind.Auf Nachfrage hieß es dann, da gebe es keinen Verhandlungsspielraum, für die Notargebühren gebe es sogar ein eigenes Gesetz. Stimmt:
http://www.gesetze-im-internet.de/gnotk ... E010300000
Aber da ist das berühmte Kleingedruckte in Kaufverträgen ja garnichts dagegen. Ist das Absicht, von interessierter (Lobby- ) Seite?
Jedenfalls, vielleicht war ich zu ungeduldig und oberflächlich, habe ich da bisher noch keine konkreten Zahlen gefunden.
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hundetraudl
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Re: Notargebühren

Beitrag von hundetraudl »

rainer hat geschrieben:Unser Testament, handschriftlich, liegt sicher verwahrt beim Amtsgericht. Nun wies mich ein Anwalt darauf hin, dass in diesem Fall auf die Erben unnötige Kosten zukommen, nämlich für eine Erbscheinbeantrag (sei nur durch einen Notar möglich), dann nochmal vom Nachlassgericht, für die Ausstellung des Erbscheins. Die Hälfte dieser Kosten bliebe den Erben erspart, wenn es ein notariell beglaubigtes Testament gibt.
Nun habe ich aber von Leuten gehört, die nicht vorher nach den Notarkosten gefragt haben, aber bei Erhalt der Rechnung dann hintenrübergefallen sind.Auf Nachfrage hieß es dann, da gebe es keinen Verhandlungsspielraum, für die Notargebühren gebe es sogar ein eigenes Gesetz. Stimmt:
http://www.gesetze-im-internet.de/gnotk ... E010300000
Aber da ist das berühmte Kleingedruckte in Kaufverträgen ja garnichts dagegen. Ist das Absicht, von interessierter (Lobby- ) Seite?
Jedenfalls, vielleicht war ich zu ungeduldig und oberflächlich, habe ich da bisher noch keine konkreten Zahlen gefunden.
Diese Auskunft haben wir auch erhalten, deshalb haben wir unser Testament über einen Notar gemacht. In Deutschland gibt es eine Gebührentabelle, aus der -je nach Vermögen -die Notargebühren hervorgehen. Wir haben uns vorher telefonisch die Gebühren erklären lassen.
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von rainer »

@hundetraudl: Genau diese Tabelle suche ich. Wenn sie amtlich ist, muss sie eigentlich auch öffentlich zugänglich sein.
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hundetraudl
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von hundetraudl »

rainer hat geschrieben:@hundetraudl: Genau diese Tabelle suche ich. Wenn sie amtlich ist, muss sie eigentlich auch öffentlich zugänglich sein.
Wieso rufst Du nicht einen Notar an, halte ich persönlich für besser.
Bei Tante Google unter "Notargebühren Testament" hast Du schon mal eine vorläufige Richtung. Ich glaube allerdings, dass es unter den verschiedenen Bundesländern auch Gebührenabweichungen gibt.
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Josefine
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von Josefine »

Hallo Rainer,

vielleicht hilft Dir dieser Link weiter.

Aufgeteilt nach Einzel- und Gemeinschaftstestament.
Gruß Josefine :)
rainer
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von rainer »

Danke, Josefine. das ist ja schon mal was. Scheint also wohl auch im Bereich darüber um je 2 %o zu liegen. Was mich nur stört, ist die Fußnote:
"Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten." Noch schöner wäre der "amtliche" Tarif, den gibt es ja wie gesagt sogar per Gesetz, man muss ihn nur darin irgendwo ausgegraben bekommen, was mir in diesem Mammutwerk aber bisher noch nicht gelungen ist.
@hundetraudl: Auf mündliche Aussagen habe ich mich, wenn es um viel Geld oder sonstig Wichtiges geht, mein Leben lang noch nie verlassen.
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von nixwielos »

Rainer, hier (http://www.gnotkg.de/gebuehrentabelle.html) kannst Du Dich kundig machen, die entsprechenden Paragraphen für eine Rechnung wären §§ 97 und 102 GNotKG, Berechnungsgrundlage der Wert, im link findest Du auch einen Gebührenrechner zum Downloaden...
Viele Grüße von Nicole und Stefan!
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Re: Der letzte Wille

Beitrag von rainer »

nixwielos hat geschrieben:Rainer, hier (http://www.gnotkg.de/gebuehrentabelle.html) kannst Du Dich kundig machen, die entsprechenden Paragraphen für eine Rechnung wären §§ 97 und 102 GNotKG, Berechnungsgrundlage der Wert, im link findest Du auch einen Gebührenrechner zum Downloaden...
Vielen Dank. Hast du auch eine Idee, wann / warum / welcher Gebührensatz ( 0,2, 0,3, 0,5, 0,6, 1,0, 2,0) zum Tragen kommt?
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