Baugenehmigung für Pool

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baufred
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Re: Baugenehmigung für Pool

Beitrag von baufred »

Zur Info (> in San Fulgencio :idea: ): ... mittlerweile funktioniert der offizielle Datenabgleich Ayuntamiento <> Suma immer besser - somit werden - je nach (Fehl-)Interpretation der Fotos - die IBI-Werte angepasst.

Bei Obra mayor/Proyecto (> Erweiterung) erfolgt sogar der Info-"Anstoss" zur Suma mit Einbehaltung einer "Pfandsumme", die erst über Fertigstellungsmeldung des Baus mit Aushändigung eines "Laufzettels" im Ayuntamiento und Bestätigung der Aktenvorlage bei der Suma und Rückgabe an das Ayuntamiento ausgezahlt wird ... die Daten wurden natürlich relativ kurzfristig IBI-wirksam aktualisiert!
>> diese Lauferei hab ich letztes Jahr mit einem Nachbarn "durchexerziert" und der Einbehalt von mehr als 200,-€ wurde tatsächlich nach Vorlage des von der Suma abgezeichneten Zettels innerhalb von 14 Tagen vom Ayuntamiento überwiesen ...
Saludos -- baufred --
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nurgis
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Re: Baugenehmigung für Pool

Beitrag von nurgis »

Ich habe im April reklamiert. Es wurde nach Javea weitergeleitet und würde dann genauso berichtigt wie die sonderbare Vergrößerung meines Grundstückes. Bezahlen mußte ich aber erst einmal den höheren Wert und bekomme diesen dann nach Berichtigung zurück. :-? :-?
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
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leonielion
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Re: Baugenehmigung für Pool

Beitrag von leonielion »

Oliva B. hat geschrieben:
leonielion hat geschrieben:
nurgis hat geschrieben:Und ich habe ein Hubdach über dem Pool, welches die Drohnen der Gemeinde als Halle (also Anbau) "erkannten" Was die IBI natürlich kräftig erhöht. Außerdem die versäumte Genehmigung für diesen großen "Anbau"
Danke Nurgis, das ist ja schrecklich. Freunde meines Brudes Schwiegereltern wollen gerade ihre Finca verkaufen, welche wir uns ansehen werden. Die haben auch nein Hubdach auf dem Pool. Ausserdem ist die Veranda grosszügit überdacht. Sowie weitere kleinere Nebengebäude, wie Holzhaus, überdachter Carport für Auto und Wohnmobil. Erhöht das jetzt alles die IBI?

Nur wenn diese Gebäude nicht eingetragen sind. Dann kann die IBI auch für die letzten 4 Jahre nachgefordert werden.
Danke Oliva, das heisst jetzt auch, sollte der Vorbesitzer die baumaßnahmlichen Veränderungen nicht angegeben und die IBI nicht entsprechend bezahlt worden sein, muss ich als neuer Besitzer für diese Kosten aufkommen und nicht der Vorbesitzer, der es nicht zahlte? Ich glaube sowas mal gelesen zu haben. Das würde dann so greifen, wenn der Vorbesitzer Nichtresident war. Somit muss also der Gestor die IBI´s der letzten 4 Jahre vom Vorbesitzer am besten immer anfordern und überprüfen?
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leonielion
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Re: Baugenehmigung für Pool

Beitrag von leonielion »

baufred hat geschrieben:Zur Info (> in San Fulgencio :idea: ): ... mittlerweile funktioniert der offizielle Datenabgleich Ayuntamiento <> Suma immer besser - somit werden - je nach (Fehl-)Interpretation der Fotos - die IBI-Werte angepasst.

Bei Obra mayor/Proyecto (> Erweiterung) erfolgt sogar der Info-"Anstoss" zur Suma mit Einbehaltung einer "Pfandsumme", die erst über Fertigstellungsmeldung des Baus mit Aushändigung eines "Laufzettels" im Ayuntamiento und Bestätigung der Aktenvorlage bei der Suma und Rückgabe an das Ayuntamiento ausgezahlt wird ... die Daten wurden natürlich relativ kurzfristig IBI-wirksam aktualisiert!
>> diese Lauferei hab ich letztes Jahr mit einem Nachbarn "durchexerziert" und der Einbehalt von mehr als 200,-€ wurde tatsächlich nach Vorlage des von der Suma abgezeichneten Zettels innerhalb von 14 Tagen vom Ayuntamiento überwiesen ...
Danke, danke baufred..ich stelle mich schon mal auf einen Behördenmarathon ein :((
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chica
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Re: Baugenehmigung für Pool

Beitrag von chica »

Hallo leonielion,

als wir unser Haus gekauft haben, war der Pool bereits vorhanden. Es gab auch umfassende Pläne dazu, nur eingetragen war nichts.

Wir sind folgendermaßen vorgegangen: Mit den Bauplänen haben wir einen Termin im Notariat gemacht um den Pool in die Escritura eintragen zu lassen, dazu wird auch die Unterschrift eines Architekt benötigt, dieser soll sicherstellen, dass das Bauwerk in Ordnung ist.
Anschließend wird die Escritura zum "registro de la propiedad" gebracht um den Pool im Grundbuch eintragen zu lassen, danach zum Kataster, auch hier wird die Veränderung eingetragen (Grundbuchamt und Katasteramt sind nicht miteinander verknüpft, man muss sich selbst darum kümmern, dass alles korrekt in beiden Registern eingetragen wird).

Als Folge der Katastereintragung erhöht sich die IBI, daher sind nichteingetragene Bauwerke Steuerhinterziehung.

Wir haben damals unseren Steuerberater beauftragt die Eintragung für uns zu übernehmen. Ich habe eben nochmal den Schriftverkehr dazu durchgelesen und muss sagen: das war ein ganz schöner Papierkrieg der natürlich auch ein paar € gekostet hat.

Ich hoffe das hilft dir ein bisschen weiter.

Liebe Grüße,

chica >:d<
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leonielion
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Re: Baugenehmigung für Pool

Beitrag von leonielion »

Danke Chica,
oh ja das hilft mir weiter ==> wenn ich mich für einen Neubau ohne Pool entscheide, werde ich den gleich mitmachen lassen. Die Kosten werden die gleichen sein. Und vllt. haben die Bauträger ja sogar bessere Konditionen für einen Pool als wenn ich das separat in Auftrag gebe!
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