Aufzählung Nr. 8
"Fahrradfahrer dürfen Innerorts künftig die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als die Hälfte unterschreiten."

Hm, dass hieße, dass man z.Zt. nur 25 bis 50 km/h fahren darf zukünftig aber auch 0 bis 25.pekeo1 hat geschrieben: "Fahrradfahrer dürfen Innerorts künftig die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als die Hälfte unterschreiten."
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Richtig. Die aktuelle Regelung lässt Radfahrer bei Steigungen ganz schön ins Schwitzen kommen.Atze hat geschrieben: Hm, dass hieße, dass man z.Zt. nur 25 bis 50 km/h fahren darf zukünftig aber auch 0 bis 25.