Übertretung der Coronaregeln - kriminelle Handlung?

Quarantäne, Transit durch Frankreich, Corona-Test, Flugänderungen, Cierre Perimetral u. a. Restriktionen auf der Reise
Benutzeravatar
Oliva B.
Administratorin u. Moderatorin
Administratorin u. Moderatorin
Beiträge: 21583
Registriert: Mi 6. Mai 2009, 08:17
Wohnort: Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muß ich fort...

Re: Frankreich - Durchreise (Transit) ab 11/2020

Beitrag von Oliva B. »

sonnenanbeter hat geschrieben: Di 13. Apr 2021, 15:50
Rockcrunsher hat geschrieben: Di 13. Apr 2021, 14:11[...] Ich dachte, man darf mit dem Flieger nach Alicante bzw. Valencia und innerhalb der Region sich normal bewegen? [...]
Darfst du ja auch.
Aber eben nur dann wenn du mindestens eine, von der valencianischen Regierung aufgestellten Ausnahmeregeln die zu einer Einreise in die Comunitat berechtigt, für dich beanspruchen und bei evtl. Kontrollen schriftlich nachweisen kannst.

Gruss
Herbert
Soweit ich weiß, ist das nicht richtig, ich lasse mich aber gerne belehren.
Die Spanier regen sich nicht ohne Grund auf, dass die ausländischen Touristen aus dem Schengen-Raum mit einem negativer Test einFLIEGEN dürfen, während sie selbst nicht von einer autonomen Region in die andere wechseln dürfen. Allerdings dürfen sich auch Touristen, einmal angekommen, nicht aus der autonomen Gemeinschaft herausbewegen.
Benutzeravatar
xabiatraum
activo
activo
Beiträge: 110
Registriert: Mo 29. Feb 2016, 08:52
Wohnort: Hessen/Jàvea

Re: Übertretung der Coronaregeln - kriminelle Handlung?

Beitrag von xabiatraum »

Ich kann verstehen dass es schwierig ist es zu kontrollieren. Aber an der Grenze könnte doch jemand stehen und kontrollieren, sich die notwendigen Dokumente vorzeigen lassen; so ein Aufwand ist das doch nicht.
Hat jemand gehört dass schon irgendein Mensch Strafe zahlen musste? Ich nicht. Und ich weiss von zig Bekannten die in den letzten 3 Monaten (und alle ohne eine einzige Kontrolle, auch in Frankreich) von Deutschland nach Spanien und dann wieder zurückgefahren oder geflogen sind.
Den Spanien gegenüber ist das nicht korrekt...
Liebe Grüsse! ;;) Daniela
Miesepeter
especialista
especialista
Beiträge: 4114
Registriert: Mi 8. Jun 2016, 10:45
Wohnort: S.O.-Spanien

Re: Übertretung der Coronaregeln - kriminelle Handlung?

Beitrag von Miesepeter »

Ziviler Ungehorsam ist im span. Recht eine Straftat, die mit einer Haft von 6-10 Monaten geahndet wird. Als “begangen” wird erkannt, wenn nach besonderer Aufforderung dieser nicht umgehend Folge geleistet wird, d.h. die Aufforderung hat mi Moment zu erfolgen, es genügt nicht der Hinweis auf das Bestehen einer Anordnung. Viel interessanter ist es jedoch, mit der Rechtmäßigkeit einer Anordnung, Regelung usw. auseinanderzuetzen, aufgrund derer ein Übertretungsfverfahren in Gang gestezt wird. Ab diesem Punkt ist eine detaillierte Kenntnis der Rechtslage unerläßlich, angefangen bei der span. Verfassung. In juristischen Foren wurde und wird ausführlich auf die ggw. chaotische Rechtslage in Sachen Corona-Verordnungen eingegangen. Hier in Einzelheiten einzugehen würde den Rahmen sprengen. Unterm Strich: Anders als im Belagerungs- und Ausnahmezustand dürfen im Fall des z.Zt. geltenden Alarmzustandes die im Art. 19 garantierten Rechte der pers. Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt werden. Damit wäre alles klar: die erlassenen Beschränkungen bzgl, Reise und Ausgang sind schlicht verfassungswidrig und damit hinfällig von Anfang an. Nun ist aber gerade in Spanien der Weg vom Recht haben zum Recht bekommen nicht nur lang und schwierig, sondern auch kostspielig, sodaß der Unrecht erlittene Bürger in den meisten Fällen resigniert verzichtet, nicht zuletzt weil er auch bei positivem Ausgang auf seinen und den Prozess-Kosten sizten bleiben kann, denn der Richter entscheidet die Kostenfrage nach eigenem Ermessen von Fall zu Fall. Zudem haben die bloßen Aussagen von Beamten Beweiskraft. Das vom Art. 24.1 der Verfassung her dem Bürger zugestandene “Recht auf effektiven Rechtsschutz” wird schon im Ermittlungsstadium allgemein vernachlässigt oder ganz übergangen. Anders als in Deutchland u.a. kann man in Spanien bis zu 72 Std. in Polizeigewahrsam verbringen, wobei das “habeas corpus” besser gar nicht erst erwähnt werden sollte. Weiterhin kann die Polizei aufgrund des reinen Verdachts auf Terrorismus Isolierhaft bis zu 10 Tage anordnen. Inwieweit man hier von einem Rechtsstaat sprechen kann überlasse ich gerne jedem Einzelnen.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
Benutzeravatar
vitalista
Moderatorin "Hallo! Ich bin neu hier..."
Moderatorin "Hallo! Ich bin neu hier..."
Beiträge: 4819
Registriert: Sa 12. Jan 2013, 22:38

Re: Übertretung der Coronaregeln - kriminelle Handlung?

Beitrag von vitalista »

Interesant, @Miesepeter.
Jetzt weiß ich doch wieder, warum ich mit der spanischen Justiz niemals was zu tun haben möchte ;-)
Wer morgens zerknittert aufsteht, hat tagsüber noch Entfaltungsmöglichkeiten!
Benutzeravatar
Oliva B.
Administratorin u. Moderatorin
Administratorin u. Moderatorin
Beiträge: 21583
Registriert: Mi 6. Mai 2009, 08:17
Wohnort: Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muß ich fort...

Re: Übertretung der Coronaregeln - kriminelle Handlung?

Beitrag von Oliva B. »

xabiatraum hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 10:18 Ich kann verstehen dass es schwierig ist es zu kontrollieren. Aber an der Grenze könnte doch jemand stehen und kontrollieren, sich die notwendigen Dokumente vorzeigen lassen; so ein Aufwand ist das doch nicht.
Hat jemand gehört dass schon irgendein Mensch Strafe zahlen musste? Ich nicht. Und ich weiss von zig Bekannten die in den letzten 3 Monaten (und alle ohne eine einzige Kontrolle, auch in Frankreich) von Deutschland nach Spanien und dann wieder zurückgefahren oder geflogen sind.
Den Spanien gegenüber ist das nicht korrekt...
Ich weiß nicht, ob der spanische Staat zwischen Bußgeld für eine begangene Ordnungswidrigkeit und einer Geldstrafe differenziert, bei der wiederum das Strafrecht Anwendung findet. In Deutschland wird da offenbar ein Unterschied gemacht.

Doch auch spanische Juristen scheinen sich nicht einig zu sein, welche Konsequenzen die Nichtbeachtung der Coronaregeln nach sich ziehen. Zum „cierre perimetral“ habe ich einen Artikel mit der äußerst interessanten Überschrift gefunden: Sanidad lo aclara: se permiten todos los viajes al extranjero “ „(Das) Gesundheits(ministerium) klärt auf: alle Auslandsreisen sind erlaubt
Grund für diese Aussage ist die Antwort, die der spanischen Verband der Reisebüros (Confederación Española de Agencias de Viajes CEAV) von der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit bekommen hat, als er um eine klare Antwort gebeten hatte, welche Reisen erlaubt sind und welche nicht.

Die Antwort ist für mich genauso erstaunlich wie verwirrend (Zusammenfassung):
  • Die Generaldirektion bestätigt die Informationen, dass Reisen zwischen den autonomen Gemeinschaften während des „cierre perimetral“ erlaubt sind, wenn das endgültige Ziel im Ausland liegt (unabhängig davon, welches Verkehrsmittel benutzt wird!). Mit dieser Aussage wird „Grünes Licht“ für alle Auslandsreisen gegeben, trotz Schließung der Regionalgrenzen! Aus der Antwort geht jedoch hervor, dass es sich um ein äußerst komplexes Thema handelt, das „hochsensibel zu interpretieren“ sei, weshalb verschiedene beteiligte Abteilungen befragt werden mussten, um anschließend ein gemeinsames Statement abgeben zu können….

    Die Einreise nach Spanien (von Ausländern oder Staatsangehörigen aus dem Ausland) wird weiterhin durch genau bestimmte Vorschriften […] geregelt: das sind die spanische Vorschriften sowie die der Herkunftsländer und des Schengen-Raums.

    Bei der Ausreise aus dem spanischen Hoheitsgebiet unterliegen Spanier genauso wie Ausländer, die sich in Spanien aufhalten, nur den Beschränkungen oder Verboten, die von den Bestimmungsländern festgelegt werden (z. B. Grenzkontrollen nach Portugal oder der Nachweis eines PCR-Tests, Quarantänen oder anderen Beschränkungen oder Verboten, die von den Vorschriften der Bestimmungs- oder Transitländer festgelegt werden), ohne dass dieser Umstand durch das CISNS (Abk.: Consejo Interterritorial del Sistema Nacional de Salud.)-Abkommen berührt wird.
    Ausländer, die sich während der Zeiten, auf die sich die Anwendung des Abkommens erstreckt, in Spanien aufhalten, werden in ihrer Bewegungsfreiheit zwischen den Autonomen Gemeinschaften oder Städten mit Autonomiestatut in gleicher Weise eingeschränkt wie spanische Staatsangehörige, da die Maßnahme territorialer Natur ist (Art. 6.1 des RD 926/2020 beschränkt "die Ein- und Ausreise von Personen aus dem Gebiet jeder Autonomen Gemeinschaft und jeder Stadt mit Autonomiestatut...")

    Die gleiche Regelung gilt auch für Personen, die im Rahmen der internen Beschränkungen aus dem Ausland nach Spanien einreisen. Für sie gelten die in Artikel 6 des Königlichen Dekrets 926/2020 genannten Ausnahmen. Die in Artikel 6.3 des besagten Königlichen Erlasses vorgesehene Ausnahme, wonach "der Transitverkehr durch die Gebiete, in denen die in diesem Artikel vorgesehenen Beschränkungen gelten, keinerlei Beschränkungen unterliegt", wäre in der Praxis nicht anwendbar, da der „cierre perimetral“ alle autonomen Gemeinschaften und Städte mit Autonomiestatut betrifft, außer in Fällen des Transits, der wiederum unter eine der übrigen Ausnahmen des Artikels 6.1. fällt (Erfüllung von Arbeits-, Berufs-, Geschäfts-, institutionellen oder gesetzlichen Verpflichtungen; Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Familienwohnsitzes, usw.)…..

    Bezüglich des Verlassens des nationalen Territoriums können sich sowohl Spanier als auch Ausländer im Transit zum Bestimmungsland frei durch die verschiedenen autonomen Gemeinden und Städte mit Autonomiestatut bewegen (wobei in diesem Fall nur die Verbote, Beschränkungen oder Einschränkungen der Bestimmungs- oder Transitländer berücksichtigt werden)".
Für mich ist das ziemlich unverständliches Juristenspanisch.
@Miesepeter, bitte übernehmen Sie??? ;;)
gendel2
activo
activo
Beiträge: 181
Registriert: So 21. Okt 2018, 09:56
Wohnort: Mainz

Re: Übertretung der Coronaregeln - kriminelle Handlung?

Beitrag von gendel2 »

Hi Oliva,

aus meiner Sicht ist die rechtliche Lage wie folgt:

Die spanischen Außengrenzen werden durch den spanischen Gesamtstaat reguliert. Und der erlaubt Einreisen aus Deutschland mit einem negativen PCR-Test. Die Bewegungsfreiheit in Spanien bzw. deren Einschränkung wird durch die einzelnen Autonomen Gemeinschaften geregelt. Nach Einreise in Spanien ist man deshalb dann gleichen Regularien wie alle anderen unterworfen - also ist ein Verlassen CV bzw. die Einreise in eine anderen Gemeinschaft nur in Ausnahmefällen möglich.

Man kann also legal per Flugzeug nach Valencia einreisen. Verlassen kann man Valencia dann aber nur aus den genannten triftigen Gründen oder eben zur Ausreise nach Deutschland. Das bedeutet: Einreise mit dem Flugzeug und Ausreise mit dem Auto müsste legal möglich sein.

Viele Grüße
gendel2
Benutzeravatar
Rockcrunsher
apasionado
apasionado
Beiträge: 615
Registriert: Di 12. Jun 2018, 08:36
Wohnort: Ulm/Esslingen/Oliva
Kontaktdaten:

Re: Übertretung der Coronaregeln - kriminelle Handlung?

Beitrag von Rockcrunsher »

Da habe ich ja wieder was angestellt.
Aber es beruhigt mich doch, zu erfahren, dass die ganze Sache nicht so trivial ist. #:-s
Liebe Grüße
Rockcrunsher
Xanaron
especialista
especialista
Beiträge: 1019
Registriert: Mi 7. Dez 2011, 15:54
Wohnort: Rojales / Ciudad Quesada

Re: Übertretung der Coronaregeln - kriminelle Handlung?

Beitrag von Xanaron »

Interessant könnte noch sein: Fahre ich aus Murcia auf den Flughafen von Alicante um einen Flug ins Ausland zu erwischen, dann ist das "Transit" :-?
Miesepeter
especialista
especialista
Beiträge: 4114
Registriert: Mi 8. Jun 2016, 10:45
Wohnort: S.O.-Spanien

Re: Übertretung der Coronaregeln - kriminelle Handlung?

Beitrag von Miesepeter »

Zitat OlivaB: "Ich weiß nicht, ob der spanische Staat zwischen Bußgeld für eine begangene Ordnungswidrigkeit und einer Geldstrafe differenziert, bei der wiederum das Strafrecht Anwendung findet. In Deutschland wird da offenbar ein Unterschied gemacht". Natürlich kann man nicht alles wissen, und auch ich betrachte den Tag, an dem ich nichts (aus nachvollziehbaren Quellen) dazugelernt habe, als einen verlorenen. Bei mit Bußgeldern bewehrten Ordnungsverfahren (in E) sind die Prinzipien der span StPO (LPP) anzuwenden, d.h. dem Beteiligten stehen alle diesbezüglichen Rechte zu seiner Verteidigung zu (außer dem der in der Verfassung zugestandenen Unschuldsvermutung), bei deren Unkenntnis der Beteiligte aber u.U. die Sache schlimmer machen kann als sie eigentlich ist. Viele Ordnungsverfahren beinhalten Formfehler, die zur Verteidigungsunmöglichkeit führen und damit einzustellen sind, (überwiegend in Sachen Straßenverkehr). Ein weiterer Fallstrick ist die Einhaltung der Fristen, bei der die Behörden sehr hemdsärmelig vorgehen, wie auch in Sachen Zustellung. Und zu guter letzt: Aussagen oder Einlassungen von Beamten haben in Verfahren Beweiskraft. Ihre gegenüber dem Publikum gemachte Äusserungen sind jedoch nicht rechtsverbindlich.
Gegen die in Ordnungsverfahren verhägten Strafen gibt es als Rechtsmittel den Gang zum Verwaltungsgericht (Tribunal Economico-Administrativo), dessen Kosten (plus RA-Kosten) aber leicht das eigentliche Strafmaß überschreiten können, zumal mit 50% Rabatt bei sofortiger Zahlung geködert wird. Das damit verbundene Schuldeingeständnis wird allgemein zähneknirschend hingenommen.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
Scandy
especialista
especialista
Beiträge: 2974
Registriert: Do 27. Dez 2012, 21:53

Re: Übertretung der Coronaregeln - kriminelle Handlung?

Beitrag von Scandy »

xabiatraum hat geschrieben: Mi 14. Apr 2021, 10:18 Ich kann verstehen dass es schwierig ist es zu kontrollieren. Aber an der Grenze könnte doch jemand stehen und kontrollieren, sich die notwendigen Dokumente vorzeigen lassen; so ein Aufwand ist das doch nicht.
Heute haben wir die 3. Kontrolle in einer Woche (seit Montag) passiert.
Wie schon zuvor beobachtet, wurden die herausgewunkenen Autos gründlich kontrolliert (alle Personen heraus, Kofferraum offen), 3 Uniformierte pro Auto.
Die Kontrollen waren jedoch nicht an der Grenze, sondern an schon früher beliebten Stellen für Alkoholkontrollen am Stadtrand. (Bis zur Grenze wären es nochmals 12 km.)
Bei der heutigen Kontrolle hat es auch Leute mit ausländischem Kennzeichen getroffen.

Scandy
Antworten

Zurück zu „Corona: Probleme bei Hin- und Rückreise“