...nach Spanien reisen können!? - THEMA GESCHLOSSEN
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...nach Spanien reisen können!? - THEMA GESCHLOSSEN
21. APRIL 2020 (Übersetzung aus "epturismo national")
WURDE MIT HILFE Google Übersetzer ÜBERSETZT! daher ist nicht immer stilistisch korrekt pardon.
Nicht wesentliche Reisen in EU-Länder oder in den Schengen-Raum bleiben bis zum 15. Mai beschränkt.
MADRID, 21. April (EUROPA PRESSE) -
Die Regierung hat die Kriterien für die Anwendung einer vorübergehenden Beschränkung nicht wesentlicher Reisen aus Drittländern in die Europäische Union und die assoziierten Schengen-Länder aus Gründen der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Gesundheit bis zum 15. Mai verlängert.
Dies spiegelt sich in der Verordnung INT / 356/2020 wider, die die BOE dieses Dienstag enthält und die eine Ausweitung der Anwendung der Maßnahme befürwortet, die am 17. März von Mitgliedern des Europäischen Rates ergriffen wurde, um die Ausbreitung der Pandemie zu begrenzen.
Auf diese Weise sind die einzigen Drittstaatsangehörigen der Europäischen Union, die reisen können, Einwohner, die zu ihrem Wohnort gehen, Inhaber eines Langzeitvisums, das von einem Mitgliedsland ausgestellt wurde, in das sie reisen, und grenzüberschreitende Arbeitnehmer.
Darüber hinaus sind Angehörige der Gesundheitsberufe oder der Altenpflege, die von ihrer Arbeit zurückkehren, Personal, das für den Transport von Gütern zuständig ist, militärisches, diplomatisches oder konsularisches Personal sowie Personen, die Gründe für höhere Gewalt oder zwingende familiäre Gründe anerkennen, zur Reise berechtigt.
Daher dürfen nur Personen, die als Einwohner registriert sind und direkt zu ihrem Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat, Schengen oder Andorra, gehen, nach Spanien einreisen. Natürlich gelten diese Bedingungen nicht an der Grenze zu Andorra oder in Gibraltar.
Andererseits sieht der an diesem Dienstag in der BOE veröffentlichte Beschluss auch vor, dass die vorübergehende Schließung der Landposten, die für die Ein- und Ausreise Spaniens durch die Städte Ceuta und Melilla ermöglicht sind, beibehalten wird.
Die vom Innenminister Fernando Grande-Marlsaka unterzeichnete Verordnung tritt am 22. April um 00:00 Uhr in Kraft und bleibt bis zum 15. Mai um 24:00 Uhr in Kraft, gegebenenfalls unbeschadet der mögliche Verlängerungen, die vereinbart werden könnten.
WURDE MIT HILFE Google Übersetzer ÜBERSETZT! daher ist nicht immer stilistisch korrekt pardon.
Nicht wesentliche Reisen in EU-Länder oder in den Schengen-Raum bleiben bis zum 15. Mai beschränkt.
MADRID, 21. April (EUROPA PRESSE) -
Die Regierung hat die Kriterien für die Anwendung einer vorübergehenden Beschränkung nicht wesentlicher Reisen aus Drittländern in die Europäische Union und die assoziierten Schengen-Länder aus Gründen der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Gesundheit bis zum 15. Mai verlängert.
Dies spiegelt sich in der Verordnung INT / 356/2020 wider, die die BOE dieses Dienstag enthält und die eine Ausweitung der Anwendung der Maßnahme befürwortet, die am 17. März von Mitgliedern des Europäischen Rates ergriffen wurde, um die Ausbreitung der Pandemie zu begrenzen.
Auf diese Weise sind die einzigen Drittstaatsangehörigen der Europäischen Union, die reisen können, Einwohner, die zu ihrem Wohnort gehen, Inhaber eines Langzeitvisums, das von einem Mitgliedsland ausgestellt wurde, in das sie reisen, und grenzüberschreitende Arbeitnehmer.
Darüber hinaus sind Angehörige der Gesundheitsberufe oder der Altenpflege, die von ihrer Arbeit zurückkehren, Personal, das für den Transport von Gütern zuständig ist, militärisches, diplomatisches oder konsularisches Personal sowie Personen, die Gründe für höhere Gewalt oder zwingende familiäre Gründe anerkennen, zur Reise berechtigt.
Daher dürfen nur Personen, die als Einwohner registriert sind und direkt zu ihrem Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat, Schengen oder Andorra, gehen, nach Spanien einreisen. Natürlich gelten diese Bedingungen nicht an der Grenze zu Andorra oder in Gibraltar.
Andererseits sieht der an diesem Dienstag in der BOE veröffentlichte Beschluss auch vor, dass die vorübergehende Schließung der Landposten, die für die Ein- und Ausreise Spaniens durch die Städte Ceuta und Melilla ermöglicht sind, beibehalten wird.
Die vom Innenminister Fernando Grande-Marlsaka unterzeichnete Verordnung tritt am 22. April um 00:00 Uhr in Kraft und bleibt bis zum 15. Mai um 24:00 Uhr in Kraft, gegebenenfalls unbeschadet der mögliche Verlängerungen, die vereinbart werden könnten.
Zuletzt geändert von Oliva B. am Mi 24. Mär 2021, 09:00, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Ergänzung: THEMA GESCHLOSSEN
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Re: ... nach Spanien reisen können!?
Hallo Hausdrache, herzlichen Dank für die Info.
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Re: ... nach Spanien reisen können!?
Hallo Sonnenhügel immer wieder gerne.
Liebe Grüße
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Re: ... nach Spanien reisen können!?
Danke für die Info
- Hausdrache
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Re: ... nach Spanien reisen können!?
Bitteschön Brigitte, sehr gerne
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Re: ... nach Spanien reisen können!?
Da geht es aber doch (nur) um die Einreise aus "Dritt- " also Nicht- EU - Ländern?
- Oliva B.
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Re: ... nach Spanien reisen können!?
@ Hausdrache
Ich verstehe nicht, was sich durch den im Gesetz- und Amtsblatt des spanischen Staates (auf Spanisch kurz BOE genannt) erläuterten Orden INT/356/2020, vom 20. April2020 (Einreiseverbot) bis zum 15. Mai ändern. soll.
Die bisher (?) bestehenden Ausnahmen für "nicht wesentliche Reisen" sind doch für alle EU-Länder gleich, darauf haben sich die Regierungen geeinigt.
Im Artikel 1 der Verordnung ist der Personenkreis, der einreisen darf, genau definiert. "Normale" EU-Bürger dürfen nur unter bestimmten Auflagen nach Spanien einreisen, das heißt aber nicht (oder ging es dir vielleicht um etwas anderes? ), dass man z. B. als Nicht-Resident nach Spanien reisen darf, um dort an seinem Zweitwohnsitz nach dem Rechten zu sehen oder gar dort zu wohnen (Urlaub machen). Es ist von dem "lugar de residencia" die Rede, für mich ist damit der Hauptwohnsitz gemeint. Das heißt für mich, Ausnahmen gibt es unter gewissen Auflagen nur für Personen, die bei ihrer Gemeinde gemeldet sind (empadronamiento) UND die ihr gesamtes Einkommen in Spanien versteuern, also über ein „Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea" verfügen.
Bei den deutschen Vertretungen in Spanien kann man ebenfalls nachlesen, unter welchen Bedingungen Deutsche AKTUELL noch nach Spanien einreisen können.
Ich verstehe nicht, was sich durch den im Gesetz- und Amtsblatt des spanischen Staates (auf Spanisch kurz BOE genannt) erläuterten Orden INT/356/2020, vom 20. April2020 (Einreiseverbot) bis zum 15. Mai ändern. soll.
Die bisher (?) bestehenden Ausnahmen für "nicht wesentliche Reisen" sind doch für alle EU-Länder gleich, darauf haben sich die Regierungen geeinigt.
Im Artikel 1 der Verordnung ist der Personenkreis, der einreisen darf, genau definiert. "Normale" EU-Bürger dürfen nur unter bestimmten Auflagen nach Spanien einreisen, das heißt aber nicht (oder ging es dir vielleicht um etwas anderes? ), dass man z. B. als Nicht-Resident nach Spanien reisen darf, um dort an seinem Zweitwohnsitz nach dem Rechten zu sehen oder gar dort zu wohnen (Urlaub machen). Es ist von dem "lugar de residencia" die Rede, für mich ist damit der Hauptwohnsitz gemeint. Das heißt für mich, Ausnahmen gibt es unter gewissen Auflagen nur für Personen, die bei ihrer Gemeinde gemeldet sind (empadronamiento) UND die ihr gesamtes Einkommen in Spanien versteuern, also über ein „Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea" verfügen.
Bei den deutschen Vertretungen in Spanien kann man ebenfalls nachlesen, unter welchen Bedingungen Deutsche AKTUELL noch nach Spanien einreisen können.
Saludos,
Elke (Oliva B.)
Ortsporträts aus der Provinz Alicante
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- Registriert: Do 16. Apr 2020, 10:31
Re: ... nach Spanien reisen können!?
Hallo Rainer,
.. ja das ist richtig. Aber es betrifft die Deutschen in sofern, dass wir keinen (Erst)Wohnsitzt in Spanien haben... wir reisen auch nicht "durch" das Land.. wir sind kein Med.Personal .. u.s.w..
Also leider dürfen wir auch nicht rein
.. ja das ist richtig. Aber es betrifft die Deutschen in sofern, dass wir keinen (Erst)Wohnsitzt in Spanien haben... wir reisen auch nicht "durch" das Land.. wir sind kein Med.Personal .. u.s.w..
Also leider dürfen wir auch nicht rein
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Re: ... nach Spanien reisen können!?
Die nächsten Entscheidungen betreffen die Zeit nach dem 10. MAI.
Der Staat bekommt ganz schön Druck durch für Immobesitzer aus Mallorca.
Ich kann mir vorstellen, dass da eine passende Regelung kommt.
Ich bin optimistisch, aber fest planen kann man noch nicht.
Der Staat bekommt ganz schön Druck durch für Immobesitzer aus Mallorca.
Ich kann mir vorstellen, dass da eine passende Regelung kommt.
Ich bin optimistisch, aber fest planen kann man noch nicht.
Grüße
Hubert
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Re: ... nach Spanien reisen können!?
Vielleicht hilft der neueste Artikel der CBN zu diesem Thema... https://www.costanachrichten.com/spanie ... 00437.html
Viele Grüße von Nicole und Stefan!
Life is too short to drink bad wine
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