...nach Spanien reisen können!? - THEMA GESCHLOSSEN
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Re: ... nach Spanien reisen können!?
Hallo zusammen,
erst mal zur Frage des Verdienstausfalls
Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz
"Eine Entschädigung für Verdienstausfall wird nach § 56 Absatz 1 IfSG gewährt, wenn eine Person als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Tätigkeitsverbot oder einer Absonderung unterworfen wird, § 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Entschädigung ist abhängig vom Verdienstausfall: Für die ersten sechs Wochen wird sie in voller Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Mit Beginn der siebten Woche wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gewährt, soweit der Verdienstausfall nicht die Jahresarbeitsent-geltgrenze von gesetzlichen Krankenkassen übersteigt."
Deshalb ist auch die Diskussion über zu nehmenden Urlaub etc. hinfällig. Die entsprechende rechtliche Grundlage würde auch in solchen Fällen greifen, wenn ein Arbeitnehmer wissentlich in ein Riskogebiet reise, so der Sprecher.
Dann zur Quaratänepflicht selbst:
Die Ansage, dass man nach Rückkehr aus dem Risikogebiet 5 bzw. 14 Tage in Quarantäne muss gilt noch nicht.
Auszug aus dem Bundesinnenministerium: Die Regelung soll "möglichst ab 1. Oktober" gelten.
Die gleiche Antwort habe ich auch bei meinem Telefonat heute morgen beim Gesundheitsamt in Ulm erhalten.
und zu guter Letzt:
Das Homeoffice wird nicht unbedingt überbewertet...ich zum Beispiel darf sofort ins Homeoffice wechseln, wenn ich aus dem Urlaub zurückkomme, gar kein Problem.
Gruß
Rockcrunsher
erst mal zur Frage des Verdienstausfalls
Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz
"Eine Entschädigung für Verdienstausfall wird nach § 56 Absatz 1 IfSG gewährt, wenn eine Person als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Tätigkeitsverbot oder einer Absonderung unterworfen wird, § 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Entschädigung ist abhängig vom Verdienstausfall: Für die ersten sechs Wochen wird sie in voller Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Mit Beginn der siebten Woche wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gewährt, soweit der Verdienstausfall nicht die Jahresarbeitsent-geltgrenze von gesetzlichen Krankenkassen übersteigt."
Deshalb ist auch die Diskussion über zu nehmenden Urlaub etc. hinfällig. Die entsprechende rechtliche Grundlage würde auch in solchen Fällen greifen, wenn ein Arbeitnehmer wissentlich in ein Riskogebiet reise, so der Sprecher.
Dann zur Quaratänepflicht selbst:
Die Ansage, dass man nach Rückkehr aus dem Risikogebiet 5 bzw. 14 Tage in Quarantäne muss gilt noch nicht.
Auszug aus dem Bundesinnenministerium: Die Regelung soll "möglichst ab 1. Oktober" gelten.
Die gleiche Antwort habe ich auch bei meinem Telefonat heute morgen beim Gesundheitsamt in Ulm erhalten.
und zu guter Letzt:
Das Homeoffice wird nicht unbedingt überbewertet...ich zum Beispiel darf sofort ins Homeoffice wechseln, wenn ich aus dem Urlaub zurückkomme, gar kein Problem.
Gruß
Rockcrunsher
Liebe Grüße
Rockcrunsher
Rockcrunsher
Re: ... nach Spanien reisen können!?
Gilt das nur für Bayern, oder für das gesamte Bundesgebiet?Rockcrunsher hat geschrieben: ↑Di 1. Sep 2020, 13:12 Die Ansage, dass man nach Rückkehr aus dem Risikogebiet 5 bzw. 14 Tage in Quarantäne muss gilt noch nicht.
Auszug aus dem Bundesinnenministerium: Die Regelung soll "möglichst ab 1. Oktober" gelten.
Die gleiche Antwort habe ich auch bei meinem Telefonat heute morgen beim Gesundheitsamt in Ulm erhalten.
Zeit ist eine Illusion die das Bewusstsein erfunden hat um die Realität zu verstehen.
Re: ... nach Spanien reisen können!?
Das habe ich gerade auf der Seite des Bundesinnenministeriums gefunden. Da steht nichts vom 1ten Oktober.
Zitat:
Müssen sich nach Deutschland Einreisende in Quarantäne begeben?
Nach der Muster-Verordnung des Bundes besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht nur noch für Personen, die aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
Zitat ende.
Da Spanien zum Risikogebiet erklärt wurde ist das für mich eindeutig.
Zitat:
Müssen sich nach Deutschland Einreisende in Quarantäne begeben?
Nach der Muster-Verordnung des Bundes besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht nur noch für Personen, die aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
Zitat ende.
Da Spanien zum Risikogebiet erklärt wurde ist das für mich eindeutig.
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- Frambuesa
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Re: ... nach Spanien reisen können!?
Ulm gehört (noch ) nicht zu Bayern, sondern zu Baden-WürttembergMausifan hat geschrieben: ↑Di 1. Sep 2020, 18:12Gilt das nur für Bayern, oder für das gesamte Bundesgebiet?Rockcrunsher hat geschrieben: ↑Di 1. Sep 2020, 13:12 Die Ansage, dass man nach Rückkehr aus dem Risikogebiet 5 bzw. 14 Tage in Quarantäne muss gilt noch nicht.
Auszug aus dem Bundesinnenministerium: Die Regelung soll "möglichst ab 1. Oktober" gelten.
Die gleiche Antwort habe ich auch bei meinem Telefonat heute morgen beim Gesundheitsamt in Ulm erhalten.
Wenn von dort jedoch die gleiche Aussage wie vom BMI kommt, wird das m.E. wohl für das gesamte Bundesgebiet gelten
Saludos Frambuesa
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Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom.
A.Einstein
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Re: ... nach Spanien reisen können!?
Sorry, aber für mich ist alles was südlich vom Main ist Bayern. (Nicht so ernst nehmen)
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Re: ... nach Spanien reisen können!?
@Mausifan,
hast irgendwie Recht und ich glaube,
diesen Traum träumen die Bayern schon lange
War zwar jetzt arg O.T., es hat mich aber in den Fingern gejuckt
hast irgendwie Recht und ich glaube,
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Saludos Frambuesa
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- nurgis
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Re: ... nach Spanien reisen können!?
....und mir hat man damals in München immer gesagt: alles was nördlich vom Isartor (München Schwabing) ist, ist Preussen.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
Re: ... nach Spanien reisen können!?
Ja dann ist Bayern ja Mini. Wahrscheinlich auch gut so. Entschuldigung aber alles O.T.
Zurück zum Thema. Wer kann noch was über Quarantäne posten. Aber bitte keine Unwahrheiten.
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- chupacabra
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Re: ... nach Spanien reisen können!?
... es ist so, wie @Rockcrunsher zuletzt schreibt und auch schon vor 1 Woche nach der Sitzung mit den Ministerpräsidenten ebenfalls schon gepostet wurde. Das Wording mit "möglichst ab ..." kommt wohl daher, dass der Bundestag darüber entscheidet.
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... virus.htmlbundesgesundheitsministerium hat geschrieben:Aktuelles
Künftig soll eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus Risikogebieten gelten. Eine Verkürzung der Quarantäne ist mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich. Der Test kann frühestens fünf Tage nach Einreise durchgeführt werden. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen.
Die neue Regelung soll möglichst ab dem 1. Oktober in Kraft treten. Die Testpflicht soll dann nicht mehr gelten. Ab dem 15. September sollen Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten nicht mehr kostenlos sein.
Ziel der angepassten Teststrategie ist es, den Fokus nach der Hauptreisezeit auf gefährdete Bereiche wie Pflegeheime und Krankenhäuser zu legen, um diese noch stärker zu schützen. Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher sollen darüber hinaus vermehrt getestet werden.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin streben zudem eine Rechtsänderung an, nach der Reisende, die wissentlich in ein Risikogebiet reisen, keinen finanziellen Ausgleich für den Verdienstausfall in der Quarantäne erhalten.
Saludos chupacabra
Re: ... nach Spanien reisen können!?
Die sind sich wohl alle nicht einig. Auf der Seite vom Bundesinnenministerium steht was anderes. Ich denke ich suche mir das Beste für mich raus. Fertig
Zeit ist eine Illusion die das Bewusstsein erfunden hat um die Realität zu verstehen.