...nach Spanien reisen können!? - THEMA GESCHLOSSEN

Quarantäne, Transit durch Frankreich, Corona-Test, Flugänderungen, Cierre Perimetral u. a. Restriktionen auf der Reise
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chupacabra
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von chupacabra »

chupacabra hat geschrieben: Fr 1. Mai 2020, 15:31 Eigentlich kann man hier schreiben, was man will, verstanden wird es trotzdem nicht oder man will es einfach nicht verstehen.

Ich glaube langsam, man kann das alles auch nicht verstehen, weil niemand etwas Genaues weiß, selbst die Behörden nicht. Es ist alles eine Auslegungssache.

Erst kürzlich berichtete mir eine Freundin, dass ein deutscher Bundesbürger mit Zweitwohnsitz in Spanien von Frankfurt nach Madrid geflogen sei. Dort angekommen wurde er von der Polizei gefragt, wohin er wolle. Er gab nur an, 'nach Hause', und durfte nach dieser Auskunft weiter. Mit einem Leihwagen fuhr er dann unbehelligt zu seinem Ferienhaus an der Küste.
Und nun frage ich dich, wie das zu all den Empfehlungen, Verboten und Beschränkungen passt, die wir hier diskutiert, zitiert und verlinkt haben?
Nun die Antwort hierauf ist eigentlich ziemlich einfach. Diese kennt jeder, der in der Stadt schon einmal schneller als 50 Km gefahren ist und nicht bestraft wurde. Es gibt halt auf der einen Seite das Gesetz und auf der anderen Seite den Vollzug. Ich kann hier nur auf die Gesetzeslage hinweisen, die in deinem Beispiel sicherlich mehrfach gebrochen wurde, ohne bestraft zu werden. Aber was hilft uns dies? Sollen jetzt die Leute, die aus irgendeinem Grund nach Spanien wollen oder müssen, es einfach einmal versuchen?


chupacabra hat geschrieben: Fr 1. Mai 2020, 15:31 Eigentlich kann man hier schreiben, was man will, verstanden wird es trotzdem nicht oder man will es einfach nicht verstehen.
Ich glaube langsam, man kann das alles auch nicht verstehen, weil niemand etwas Genaues weiß, selbst die Behörden nicht. Es ist alles eine Auslegungssache.
Ich denke, die Gesetzeslage selber ist sehr klar (Kein Ausländer darf rein). Allerdings kann es bei den Ausnahmeregelungen zur Diskussion kommen. Was ist eine Notlage? Ein Wasserrohrbruch in einer Zweitwohnung? Für den einen Ja, für den anderen Nein. Was sind humanitäre Gründe? Erst ein Flüchtlingsboot in Seenot vor der Spanischen Küste? Warum und in welchem Zusammenhang ist Soldaten die Einreise zu erlauben? Alles Punkte aus den Ausnahmeregeln.
Oliva B. hat geschrieben: Sa 2. Mai 2020, 03:59 Dann lies dir mal das Interview durch, das Costa Nachrichten mit dem deutschen Botschafter in Málaga geführt hat, und schau wie schwammig darin die Aussagen formuliert sind. Teilweise sind sie völlig verwirrend.
Aber auch in diesem Bericht wird differenziert zwischen Urlaubern und Ferienhausbesitzern.
Ja, habe ich gelesen. War es nicht der Konsul? Auch die Reaktion im Forum bzgl. des genannten Aufenthaltstitels ist mir aufgefallen.

Nach meinem Verständnis, was die Einreise nach Spanien sowie im speziellen Reise zu einer Zweitwohnung betrifft, hat auch CBN eine klare Aussage, die zumindest meiner Rechtsauffassung entspricht:
CN, 29.04.2020 hat geschrieben:Reise in Zweitwohnungen nicht erlaubt
Derzeit dürfen nur Staatsbürger, Einwohner, Durchreisende, und Diplomaten nach Spanien einreisen sowie Personen, die aus zwingenden Gründen ins Land müssen. Hinzu kommt, das Notstandsdekret verbietet der Bevölkerung ihre Zweitwohnungen aufzusuchen.
https://www.costanachrichten.com/servic ... 00756.html
Und es sollte wohl klar sein, dass jene Ausländer, die aus einem zwingenden Grund einreisen dürfen, natürlich nur für diesen zwingenden Grund einreisen dürfen.
Saludos chupacabra
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Hausdrache
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nach Spanien reisen können!?

Beitrag von Hausdrache »

Reisewarnung ist kein Reiseverbot - erneute Rückholaktion aber unwahrscheinlich
Eine Reisewarnung bedeute aber nicht ein Reiseverbot, ergänzte Maas am Donnerstagvormittag: „Jeder muss selber entscheiden, was er tut und wohin er reist....

...mehr bitte hier lesen..
Quelle: https://amp-focus-de.cdn.ampproject.org ... 42573.html

LG, Hausdrache
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Oliva B.
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von Oliva B. »

@ Hausdrache
Richtig. Es gilt zu differenzieren zwischen "Reisewarnung" und "Reiseverbot". Die weltweite Reisewarnung für Touristen, welche die Bundesregierung bis mindestens 14. Juni ausgesprochen hat, ist kein Reiseverbot.
chupacabra hat geschrieben: Sa 2. Mai 2020, 08:48 Nach meinem Verständnis, was die Einreise nach Spanien sowie im speziellen Reise zu einer Zweitwohnung betrifft, hat auch CBN eine klare Aussage, die zumindest meiner Rechtsauffassung entspricht:
CN, 29.04.2020 hat geschrieben: Reise in Zweitwohnungen nicht erlaubt
Derzeit dürfen nur Staatsbürger, Einwohner, Durchreisende, und Diplomaten nach Spanien einreisen sowie Personen, die aus zwingenden Gründen ins Land müssen. Hinzu kommt, das Notstandsdekret verbietet der Bevölkerung ihre Zweitwohnungen aufzusuchen.
https://www.costanachrichten.com/servic ... 00756.html
Und es sollte wohl klar sein, dass jene Ausländer, die aus einem zwingenden Grund einreisen dürfen, natürlich nur für diesen zwingenden Grund einreisen dürfen.
Zwischen „Zweitwohnung“ und „Zweitwohnung“ gibt es feine, aber entscheidende Unterschiede, die es gilt auszuloten. Dazu muss ich leider wieder etwas mehr ausholen für Mitglieder, die sich für diese Unterschiede interessieren:

Nach Spanien einreisen dürfen seit Montag 23.3. 0.00 h nur noch Ausländer, die einer besonderen Personen- oder Berufsgruppe angehören. Dies kann jeder nachzulesen unter „Können Deutsche noch nach Spanien einreisen?“.
Aufgeführt sind u. a. auch „Ausländer, die in Spanien wohnen“.

Doch was versteht man eigentlich unter „wohnen“?

Das sind Ausländer, die in Spanien ihren Wohnsitz durch Meldebescheinigung / „certificado de empadronamiento“ und gegebenenfalls Einschreibung im Register für EU-Bürger (grünes DIN-A4 Blatt oder kleine grüne Karte) nachweisen können (siehe dazu Auswärtiges Amt

NICHT einreisen dürfen Bundesbürger, die nicht in Spanien gemeldet sind und/oder Touristen, die dort nur ihre Ferien verbringen. Zu diesem Personenkreis gehören für mich auch Immobilienbesitzer, die ihre spanische Ferienwohnung oder ihr Ferienhaus nur sporadisch zu Urlaubszwecken nutzen.

In Spanien „wohnen“ (ohne sich resident zu melden!) dürfen z. B. deutsche Bundesbürger, die einen Zweitwohnsitz in Spanien haben, an dem sie sich bis zu max. 183 Tagen im Jahr aufhalten dürfen. An der Costa Blanca (und natürlich auch im restlichen Spanien) gibt es viele Immobilienbesitzer, die sich völlig legal ein halbes Jahr in Deutschland und ein halbes Jahr in Spanien aufhalten. Wo dieser Personenkreis seinen Steuerwohnsitz hat, ist unabhängig davon und von verschiedenen Faktoren abhängig. Wer z. B. seine Einnahmen ausschließlich aus Vermietung und Verpachtung einer Immobilie in Deutschland erzielt, muss dieses Einkommen auch dort versteuern, auch wenn er das ganze Jahr in Spanien lebt.
Zudem gilt, Zitat: „Grundsätzlich ist der Hauptwohnsitz dort anzumelden, wo Ihr Lebensmittelpunkt liegt. Wichtig zu wissen: In Deutschland ist der erste gemeldete Wohnsitz stets der Hauptwohnsitz.“ Quelle: Deutsche im Ausland.

Mit diesen Aussagen ist für mich klar definiert:
Bundesbürger, die ein Teil des Jahres in Spanien leben und dort bei ihrer Gemeinde gemeldet sind, und den anderen Teil in ihrem Heimatland verbringen, wo sie ihren „Hauptwohnsitz“ haben (also praktisch zwischen zwei Wohnsitzen in unterschiedlichen Staaten pendeln), verfügen über zwei Wohnsitze. Wo sich der sogenannte „Erstwohnsitz/Hauptwohnsitz“ befindet, kommt darauf an, wo sie die Steuern für ihr Welteinkommen zahlen und wo ihr Lebensmittelpunkt liegt, was aber nur von steuerrechtlicher Relevanz ist.

Entscheidet sich ein Bundesbürger mit zwei Wohnsitzen zurzeit nach Spanien zu reisen, wird er triftige Gründe haben und muss wissen, dass es nur noch wenige Wege gibt, um dorthin zu gelangen:

Der Landweg
ist unter erschwerten Bedingungen möglich (Grenzkontrollen, mitzuführende Papiere),
auf dem Luftweg bieten nach meinen Recherchen nur noch Eurowings und die Lufthansa Flüge an. Auch bei der Auswahl der Zielflughäfen hat man keine große Wahl: Diese Flüge gibt es noch:
Von Frankfurt aus fliegt die Lufthansa einmal pro Tag mit A320 nach Barcelona und Madrid,
ab Düsseldorf bedient Eurowings jeweils bis zu zweimal wöchentlich Palma de Mallorca und Barcelona.

Mietwagen dürfen benutzt und am Flughafen / Bahnhof abgegeben werden, soweit die Mietwagenstation geöffnet ist. Für die DIREKTE Fahrt von spanischen Flughäfen zum Wohnort gilt die Ausgangssperre nicht. Auswärtiges Amt
Aber vom FLughafen aus an einen Ort fahren, an dem man nicht gemeldet ist, und ohne einen dringenden Grund für die Fahrt zu haben, kann mit einem Bußgeld geahndet werden!
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von Mausifan »

Liebe Oliva B. (Elke) Was ist eigentlich mit uns ? Wir leben jetzt 5 Monate in einem angemietetem Haus. Eigentlich wollen wir am 9 ten Mai zurück. Planen aber einen Monat zu verlängern, weil ja nun die Beschränkungen gelockert werden und in ein anderes Haus zu ziehen. Wie ist für uns die rechtliche Situation?
Zeit ist eine Illusion die das Bewusstsein erfunden hat um die Realität zu verstehen.
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Oliva B.
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von Oliva B. »

Mausifan hat geschrieben: So 3. Mai 2020, 18:18 Liebe Oliva B. (Elke) Was ist eigentlich mit uns ? Wir leben jetzt 5 Monate in einem angemietetem Haus. Eigentlich wollen wir am 9 ten Mai zurück. Planen aber einen Monat zu verlängern, weil ja nun die Beschränkungen gelockert werden und in ein anderes Haus zu ziehen. Wie ist für uns die rechtliche Situation?
Worin siehst du das Problem? Wenn ihr in Spanien bleiben könnt (also eine Unterkunft habt), so liest man auf die ähnlich gelagerte Frage:
"Ich wohne in Spanien oder habe noch für mehrere Wochen / Monate eine sichere Unterkunft in Spanien. Soll ich ausreisen oder bleiben", nachfolgende Antwort der Deutschen Vertretungen in Spanien:
Auswärtiges Amt hat geschrieben:Beides sind denkbare Optionen. Sie müssen sorgfältig alle Aspekte der Lage abwägen.
Quelle: https://spanien.diplo.de/es-de/-/2171518

Die Entscheidung zu bleiben oder abzureisen liegt also bei euch.
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von schmiker »

Liebe Elke, du recherchierst ja immer alles ganz genau und daher habe ich deinen Artikel mit sehr viel Interesse gelesen. Ich habe auch jeden Link gelesen, den du angegeben hast. Da ich normalerweise knapp die Hälfte des Jahres in Spanien lebe, hätte ich natürlich auch Interesse daran, zeitnah wieder einmal mein Haus in Spanien aufzusuchen und dort zu leben.
Mir stellen sich zwei Fragen.
1. Wie du geschrieben hast und wie es auch beim Auswärtigen Amt steht, muss man zur Einreise die

- "certificado de empadronamiento“ und gegebenenfalls Einschreibung im Register für EU-Bürger-

haben.

Was bedeutet nun "und gegebenenfalls"?
Reicht es wirklich, wenn ich eine Meldebescheinigung von der Gemeinde habe?

2. Ich bin bei meiner Gemeinde in Spanien angemeldet. Vor einem Jahr habe ich mir auch einmal vom Rathaus so eine Meldebescheinigung abgeholt, da ich sie für die Autoummeldung brauchte. Schlauerweise habe ich diese Anmeldebescheinigung in meinem Haus in Spanien gelassen.
Gibt es von Deutschland aus eine Möglichkeit, eine Meldebescheinigung seiner Gemeinde über E-Mail zu bekommen?
Gruß Kerstin
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von pekeo1 »

Welche Antwort erwartest du jetzt (... von Elke)?

... die zur Zeit (vemutlich) gültigen und verbindlichen Regeln sind verlinkt und ausgiebig dargestellt und diskutiert.

Es ist halt einfach Geduld erforderlich!
schminker:
Gibt es von Deutschland aus eine Möglichkeit, eine Meldebescheinigung seiner Gemeinde über E-Mail zu bekommen?
... vielleicht mal das Ayuntamiento fragen (z.B. Email ...) ... ob da Antwort kommt ist sicherlich fraglich ... trotzdem kann man es probieren und wenn wider Erwarten eine Antwort kommt würde sich das Forum über eine Info freuen.
Zuletzt geändert von pekeo1 am So 3. Mai 2020, 19:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von chupacabra »

@Oliva (Elke):

Um die Sache auf einen Punkt zu bringen. Ist dies das Ergebnis?

Derzeit besteht, zunächst bis zum 15. Mai 2020, ein Einreiseverbot nach Spanien für jedermann. Ausnahme sind Spanier sowie Nicht-Spanier mit einen Aufenthaltstitel für Spanien. Ein Zweitwohnsitz, nicht Zweitwohnung, in Spanien kann u. U. auch zu einem Aufenthalts- und Einreiserecht führen.

Ferner gibt es eine Ausnahmeliste, die für die Teilnehmer des Forums eher irrelevant ist.
Zuletzt geändert von chupacabra am So 3. Mai 2020, 20:15, insgesamt 15-mal geändert.
Saludos chupacabra
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von vitalista »

Ich verstehe das "gegebenenfalls" so, dass es abhängig ist, an welchen kontrollierenden Polizisten du gerätst. Manche mögen sich mit dem "certificado de empadronamiento" begnügen, andere wollen die kleine grüne Karte, umgangssprachlich "Residencia" sehen.

Ich bin aber der Meinung, dass die Einreise prinzipiell nur gestattet ist, wenn du tatsächlich deinen Lebensmittelpunkt hier in Spanien hast, also eine Residencia hast.
Wer morgens zerknittert aufsteht, hat tagsüber noch Entfaltungsmöglichkeiten!
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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Beitrag von Oliva B. »

schmiker hat geschrieben: So 3. Mai 2020, 18:49 1. Wie du geschrieben hast und wie es auch beim Auswärtigen Amt steht, muss man zur Einreise die

- "certificado de empadronamiento“ und gegebenenfalls Einschreibung im Register für EU-Bürger-

haben.

Was bedeutet nun "und gegebenenfalls"?
Reicht es wirklich, wenn ich eine Meldebescheinigung von der Gemeinde habe?

2. Ich bin bei meiner Gemeinde in Spanien angemeldet. Vor einem Jahr habe ich mir auch einmal vom Rathaus so eine Meldebescheinigung abgeholt, da ich sie für die Autoummeldung brauchte. Schlauerweise habe ich diese Anmeldebescheinigung in meinem Haus in Spanien gelassen.
Gibt es von Deutschland aus eine Möglichkeit, eine Meldebescheinigung seiner Gemeinde über E-Mail zu bekommen?
Zu 1.) "Gegebenenfalls" bedeutet (und da beziehe ich mich auf den Duden): "eventuell, im gegebenen Fall, möglicherweise, unter Umständen, vielleicht, womöglich." Ich lege das so aus, dass es einfacher ist, wenn man neben dem "Empadronamiento" auch noch das "Certificado de registro de ciudadano de la Unión" vorlegen kann, schaden kann es weiterhin nicht, außerdem noch eine Kopie der N.I.E., der Escritura und anderer wichtiger Dokumente mitzunehmen, womit man zusätzlich untermauern kann, dass man einen Wohnsitz in Spanien hat.

Zu 2.) Ich habe Ende Februar postalisch ein Fahrzeug in Spanien mit entsprechendem Formular und unter Beifügung aller erforderlichen Dokumente abgemeldet, da es wegen der Coronakrise keinen anderen Weg gab. Ich habe bis heute keine Antwort erhalten. Ich mache dir deshalb keinerlei Hoffnung, dass deine Bitte positiv beantwortet wird.
Gesperrt

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