Catastro schlägt noch mal zu

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Miesepeter
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Re: Catastro schlägt noch mal zu

Beitrag von Miesepeter »

Viele fragen sich, wie der Katasterwert überhaupt zustande kommt. Er ergibt sich aus einem Sammelsurium von mehreren Kriterien (Nutzung, Verkehrsanbindung, vorh. Infrastrukturen oder die es noch werden sollen, Entwickluungspotential u.a.m.) und wird von den Gemeinden zu dem Zweck erstellt, den Marktwert wiederzugeben. Nur dauert ein derartiger Prozess so enorm lange, dass er am Ende der Wahrheit stark hinterher hinkt. Die Gemeinde gibt dann Ihre erarbeiteten Werte an eine staatl. Prüfungskommission weiter, die sich jahrelang damit befasst und irgendwann mal über die anzuwendenden Werte entscheidet. Letztere werden dann den betroffenen Grundeigentümern zur Kenntnis gebracht, damit sie sich innerhalb einer Frist dazu äussern. Danach werden sie - ausser bei Einsprüchen - rechtskräftig. Das mal so in grossen Zügen. Einer der von den Gemeinden angewendeten Tricks ist z.B. eine Nutzungsänderung von Acker- zu Bauland. Das heisst aber nicht, dass man auch bauen kann. Die Gemeinde ist nämlich nicht verpflichtet, sofort einen Flächen-Nutzungsplan auszuarbeiten. Das kann nochmal viele Jahre dauern, aber die Steuern kassieren sie schon mal vorab (seit Kurzem nicht mehr statthaft), aber die bereits jahrelang überhöhte IBI wird nicht erstattet.
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Oliva B.
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Re: Catastro schlägt noch mal zu

Beitrag von Oliva B. »

Miesepeter hat geschrieben: Sa 13. Jan 2018, 22:43 Viele fragen sich, wie der Katasterwert überhaupt zustande kommt. Er ergibt sich aus einem Sammelsurium von mehreren Kriterien (Nutzung, Verkehrsanbindung, vorh. Infrastrukturen oder die es noch werden sollen, Entwickluungspotential u.a.m.) und wird von den Gemeinden zu dem Zweck erstellt, den Marktwert wiederzugeben. Nur dauert ein derartiger Prozess so enorm lange, dass er am Ende der Wahrheit stark hinterher hinkt. Die Gemeinde gibt dann Ihre erarbeiteten Werte an eine staatl. Prüfungskommission weiter, die sich jahrelang damit befasst und irgendwann mal über die anzuwendenden Werte entscheidet. Letztere werden dann den betroffenen Grundeigentümern zur Kenntnis gebracht, damit sie sich innerhalb einer Frist dazu äussern. Danach werden sie - ausser bei Einsprüchen - rechtskräftig. Das mal so in grossen Zügen. Einer der von den Gemeinden angewendeten Tricks ist z.B. eine Nutzungsänderung von Acker- zu Bauland. Das heisst aber nicht, dass man auch bauen kann. Die Gemeinde ist nämlich nicht verpflichtet, sofort einen Flächen-Nutzungsplan auszuarbeiten. Das kann nochmal viele Jahre dauern, aber die Steuern kassieren sie schon mal vorab (seit Kurzem nicht mehr statthaft), aber die bereits jahrelang überhöhte IBI wird nicht erstattet.
Danke für deine Erklärungen, Miesepeter! >:d<
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