Überzogene Strafe???

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Oliva B.
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Re: Überzogene Strafe???

Beitrag von Oliva B. »

Oliva B. hat geschrieben:In Ländern, in denen eine Überflussgesellschaft Lebensmittel in unglaublichen Massen wegwirft, während Arme Kohldampf schieben, ist es erschreckend und empörend, dass es Menschen gibt, die solche hohen Risiken (Haftstrafe) eingehen (müssen!), nur um satt zu werden. [...]
Miesepeter hat geschrieben:Aus dem sehr kärglichen Bericht ist nicht ersichtlich, ob das Motiv evtl.nur vorgeschoben ist und in Wirklichkeit ganz andere Ziele verfolgt wurden. Hier gleich die Überflussgemeinschaft anzuprangern erinnert mich an ein grosses E$ssen in einem Luxushotel, wo zu Spenden für die hungernden Inder o.ä. gesammelt wurden.
Ich bitte dich, richtig zu lesen, Miesepeter.

Ich mache weder die Überflussgesellschaft noch die Wegwerfgesellschaft eines Staates dafür verantwortlich, sondern den Staat selbst. Hunger dürfte es in Ländern der EU nicht mehr geben!

Es spielt meines Erachtens keine Rolle, ob die beiden Festgenommenen vorbestraft waren oder nicht, sie haben VERSUCHT ABGELAUFENE LEBENSMITTEL zu stehlen, weil sie HUNGER hatten - und NICHT, UM SICH ZU BEREICHERN! Auf die Erstattung des Schadens in Höhe von 28 Euro, den sie beim Aufbrechen des Schlosses verursacht haben, hat die Supermarktkette verzichtet.

Wenn DU jetzt dagegen hältst, sie hätten "das Motiv evtl. nur vorgeschoben und in Wirklichkeit wurden ganz andere Ziele verfolgt", frage ich dich, worauf deine Vermutungen gründen? Ich zitiere deine eigenen Worte, die du an Nurgis gerichtet hattest: "Bleib bitte auf dem Boden der Realität: hier geht es um einen Strafantrag der Staatsanwaltschaft für einen begangenen Einbruch - alles andere sind Vermutungen, Unterstellungen und persönliche mehr oder weniger phantasiegeschwängerte Einschätzungen - WOZU?"
Miesepeter
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Re: Überzogene Strafe???

Beitrag von Miesepeter »

Soweit mir bekannt steht das Verfahren noch aus. In selbigem dürften sämtliche Umstände des Einbruchs geklärt werden. Deswegen macht es wenig Sinn, sich vorab über die diversen aus dem Ruder laufenden "Meinungen" auch noch zu streiten. Lassen wir also de Staatsanwalt und den Richter ihre Arbeit tun, zum Aufregen iost dann immer noch Zeit. Und dann noch in übersetzung ein spanisches Sprichwort: "Es gibt nichts Negatives, was nicht auch seine positiven Seiten hat" - welche wohl?
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Atze
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Re: Überzogene Strafe???

Beitrag von Atze »

In D bleibt das "Containern" wegen Geringfügigkeit fast immer straffrei - obwohl durch das Aussortieren in einen Abfallbehälter das Eigentumsverhältnis regelmäßig nicht aufgegeben wird (So auch bei Sperrmüll. Auch da bleibt der "Wegwerfer" Eigentümer bis zur Abholung )*. Es sei denn, dass wie in diesem Fall ein Hindernis zu überwinden war. Dann ist es regelmäßig Hausfriedensbruch oder Einbruch. Aber auch da kommt es meist nur zu einer Geldbuße.
Zu den Lebensmitteln:
Da war ziemlich sicher nicht das "Haltbarkeitsdatum" überschritten, das kenne ich nur von Arzneimitteln, Hackfleisch, rohem Geflügel usw.
Hier war es wahrscheinlich das "best before"-Datum bzw. das Mindesthaltbarkeitsdatum, bei dem es sich nicht um ein Verfalldatum handelt.
Sonst dürften diese Waren auch nicht - wie immer öfter üblich - nach diesem Datum an "Tische" abgegeben werden.

* Bei unseren südlichen Nachbarn ist die Mitnahme von Müll dagegen kein Diebstahl, da herrenlos. In D bleibt aber der Müll Eigentum des Wegwerfers bzw. des Entsorgungsunternehmens - da kennen wir nix!!!

Ein Off Topic dazu:
Zum Veröden von Cysten oder zum Vernarben von Tumoren hielten wir in unserer Abteilung regelmäßig ca. 400 ccm hochreinen medizinischen Alkohol (Ethanol) zu 95% in 20-ml-Ampullen vor, die auch meist verbraucht wurden. Allerdings war in einem Jahr mal "Flaute".
Die jährliche Kontrolle unserer Medizinbestände durch die Institutsapotheke ergab dann, dass 15 solcher Ampullen (=300 ml)) das Verbrauchsdatum erreicht bzw. überschritten hatten. (Bei Alkohol ab 10% ist sonst in der Wirtschaft keine Haltbarkeitsangabe notwendig).
Die Apothekerin wollte also diese Ampullen zur Vernichtung einziehen.
Als netter Mensch (der ich manchmal sein kann), erbot ich mich, die Vernichtung höchstselbst in die Hand zu nehmen - schon um die Kosten im Gesundheitswesen zu reduzieren.

Soweit ich mich erinnere, ergaben diese 300 ml ca. 0,7 Liter allerfeinsten Wodka.
Zuletzt geändert von Atze am Mi 10. Mai 2017, 23:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Überzogene Strafe???

Beitrag von maxheadroom »


Hola todos y Atze,
wie immer eine schoene fundierte Antwort, ausser dem rechtlichen Aspekt der das ganze natuerlich ziemlich rational anpackt , was ja auch Sinn ist, bleibt aber der moralische Aspekt , der so eben nicht einfach zu definieren ist , der aber einem vom empfinden her sagt es ist nicht in Ordnung das es Teile der Bevölkerung gibt die nicht wissen wie sie ein Elementarbeduerfnis , naemlich Hunger befriedigen sollen , waehrend andere aus Übersaettigungsgründen nicht mehr in der Lage sind den marketingmaessig erfordelichen Umsatz zu gewaehrleisten.
Saludos
maxheadroom
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Re: Überzogene Strafe???

Beitrag von Atze »

maxheadroom hat geschrieben:
Hola todos y Atze,
.... es ist nicht in Ordnung das es Teile der Bevölkerung gibt die nicht wissen wie sie ein Elementarbeduerfnis , naemlich Hunger befriedigen sollen , waehrend andere aus Übersaettigungsgründen nicht mehr in der Lage sind den marketingmaessig erfordelichen Umsatz zu gewaehrleisten.
Saludos
maxheadroom
=D> =D> =D>
LG Atze
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Re: Überzogene Strafe???

Beitrag von nurgis »

@ Atze, apropos Haltbarkeitsdaten bei Medikamenten etc. Ich habe versucht sauteure Parkinsonmedikamente und andere abzugeben. Restlaufzeiten oder kurz abgelaufen. Urteil = Müll. Viele können diese nicht bezahlen, sie helfen noch, warum in den Müll ?

Gut , das hat nix mit Einbruch oder doch, bei den Lebensmitteln im Müll ist es das Gleiche.
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girasol
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Re: Überzogene Strafe???

Beitrag von girasol »

nurgis hat geschrieben:@ Atze, apropos Haltbarkeitsdaten bei Medikamenten etc. Ich habe versucht sauteure Parkinsonmedikamente und andere abzugeben. Restlaufzeiten oder kurz abgelaufen. Urteil = Müll. Viele können diese nicht bezahlen, sie helfen noch, warum in den Müll ?

Gut , das hat nix mit Einbruch oder doch, bei den Lebensmitteln im Müll ist es das Gleiche.
Ich vermute mal, weil die sachgerechte Aufbewahrung (heißt das so?) nicht garantiert werden kann.

Eine Nachbarin, die bei der Diakonie arbeitet, hat mich vor kurzem gefragt, ob vielleicht einer der Flüchtlinge, mit denen ich Kontakt habe, einen Babysafe gebrauchen kann. Sie haben ihn gespendet bekommen, dürfen ihn aber nicht weiter geben, da sie die Sicherheit nicht garantieren können. Sie können sich ja nur auf die Aussage des Abgebenden verlassen.

Gruß
girasol
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Oliva B.
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Re: Überzogene Strafe???

Beitrag von Oliva B. »

@ Atze, du alter "Schnapsbrenner" :lol:
Es ist immer wieder kurzweilig, Ausschnitte aus deinen Memoiren zu lesen! :mrgreen:
Atze hat geschrieben:Da war ziemlich sicher nicht das "Haltbarkeitsdatum" überschritten, das kenne ich nur von Arzneimitteln, Hackfleisch, rohem Geflügel usw.
Hier war es wahrscheinlich das "best before"-Datum bzw. das Mindesthaltbarkeitsdatum, bei dem es sich nicht um ein Verfalldatum handelt.
Sonst dürften diese Waren auch nicht - wie immer öfter üblich - nach diesem Datum an "Tische" abgegeben werden.
Um welche Nahrungsmittel es sich in dem eingangs erwähnten Artikel handelte, können wir nur spekulieren...

:!: Unter "abgelaufenen Lebensmitteln" versteht man landläufig Nahrungsmittel, die das "Mindesthaltbarkeitsdatum" (MHD)überschritten haben ODER bei denen das „Verbrauchsdatum“ (VD) erreicht ist. Ist das VD überschritten, kann der Verzehr von frischem Fisch, Rohmilch, Hackfleisch u. a. gesundheitsschädlich sein.

Die Unterschiede werden in diesem Artikel erklärt.
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Re: Überzogene Strafe???

Beitrag von Miesepeter »

Bisher gibt es keine Berichte über die ausstehende Verhandlung samt Urteil. Beim Durchforschen diverser Quellen ergibt sich jedoch ein etwas anderer Sachverhalt. Danach verschafften sich die Diebe gewaltsamen Zugang zu einem abgesperrten Bereich und entwendeten einen ganzen verschlossenen Container. Diesen verbrachten sie auf ein abgelegenes Gelände, wo die Polizei auf sie aufmerksam wurde, als sie den Container - wiederum gewaltsam - öffnen wollten.
Daraus ergibt sich aus meiner Sicht, dass das Motiv für die Tat unmöglich die Beschaffung von "abgelaufenen Lebensmitteln" sein kann, denn der Inhalt des Containers konnte den Tätern zum Zeitpunkt der Straftat (Zerstörung einer Sicherheitseinrichtung und gewaltsame Entwendung fremden Eigentums) gar nicht berkannt sein. Die Art und Weise des Vorgehens der Beschuldigten deutet m.E. weiter darauf hin, dass die Täter nicht das erste Mal "unterwegs" waren.
Mit dem Verzicht des Geschädigten wird der (von den Staatsanwaltschaften sehr gerne verfügte) Verweis auf den Zvilweg verhindert, bei dem aus meinen Erfahrungen eine Schadenersatzklage wegen Geringfügigkeit abgewiesen werden würde.
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Re: Überzogene Strafe???

Beitrag von Oliva B. »

Miesepeter hat geschrieben:Bisher gibt es keine Berichte über die ausstehende Verhandlung samt Urteil. Beim Durchforschen diverser Quellen ergibt sich jedoch ein etwas anderer Sachverhalt. Danach verschafften sich die Diebe gewaltsamen Zugang zu einem abgesperrten Bereich und entwendeten einen ganzen verschlossenen Container. Diesen verbrachten sie auf ein abgelegenes Gelände, wo die Polizei auf sie aufmerksam wurde, als sie den Container - wiederum gewaltsam - öffnen wollten.
Ja, auch das konnte man sich aus dem ziemlich vagen Bericht zusammen reimen.
Daraus ergibt sich aus meiner Sicht, dass das Motiv für die Tat unmöglich die Beschaffung von "abgelaufenen Lebensmitteln" sein kann, denn der Inhalt des Containers konnte den Tätern zum Zeitpunkt der Straftat (Zerstörung einer Sicherheitseinrichtung und gewaltsame Entwendung fremden Eigentums) gar nicht berkannt sein. Die Art und Weise des Vorgehens der Beschuldigten deutet m.E. weiter darauf hin, dass die Täter nicht das erste Mal "unterwegs" waren.
Na, sagen wir mal so: In einem Container auf dem Firmengrundstück werden- wie auch in anderen Supermärkten - Lebensmittel entsorgt. Da müssen potentielle "Interessenten" nur ein wenig beobachten.
Mit dem Verzicht des Geschädigten wird der (von den Staatsanwaltschaften sehr gerne verfügte) Verweis auf den Zvilweg verhindert, bei dem aus meinen Erfahrungen eine Schadenersatzklage wegen Geringfügigkeit abgewiesen werden würde.
@ Miesepeter
Kurz und knackig: Wir würden uns freuen, wenn du uns weiterhin auf dem Laufenden halten würdest. :*
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