Versicherung für Mieter

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polarstern
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Versicherung für Mieter

Beitrag von polarstern »

Weiss jemand Bescheid - unser Presidente de urbanisacion (12 EF Häuser) fragte uns, ob wir eine Versicherung für unseren Mieter beschlossen haben. Er meinte, dass da der Pool comunal bei uns privat ist und es keine Versicherung gibt, kann es zu Problemen bei "kommerziellen Benutzung" kommen. Verstanden haben wir nicht wirklich was er meint, aber anscheinend geht es um ein Risiko, wenn jemand beim Pool einen Unfall hat und dann Schmerzensgeld verlangt also wer haftet dann?
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Brujadepaco
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Re: Versicherung für Mieter

Beitrag von Brujadepaco »

Wenn ein Mieter von Euch einen Unfall im Haus oder am Pool hat, dann haftet Ihr..........nach spanischem Recht ist das so.

Ich denke dass dies auch so ähnlich ist in Deutschland. Wenn ich dort in einem Hotel bin und z.B. mit dem Kopf in eine Glastüre laufe...........dann haftet auch das Hotel.

LG Anna
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Cozumel
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Re: Versicherung für Mieter

Beitrag von Cozumel »

Ja, das versthe ich auch nicht.
Was hat denn Dein Mieter damit zu tun?

Diese Versicherung, eine Haftpflicht denke ich, sollte doch von der Hausgemeinschaft insgesamt abgeschlossen werden und nicht von jedem Eigentümer extra.

Oder ist der President in der Versicherungsbranche? ;)
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polarstern
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Re: Versicherung für Mieter

Beitrag von polarstern »

Vielleicht ist er in Versicherungsbranche, er redet ziemlich kompliziert. Aber er hat erklärt, dass die Urbanisacion keine Haftpflichtsicherung hat, weil viele Eigentümer nicht zahlen wollen und auch keine Mieter haben. Also er will überprüfen, ob wir bedeckt sind falls etwas. Wir haben eine normale Haushalts versicherung von Mapfre und eine Haftpflicht in der Schweiz, die wahrscheinlich überall gilt. Tut mir leid, bin ein wenig unbeholfen, als Ausländerin ist es sprachlich schwierig die Versicherungsbedingungen zu lesen.
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Montemar
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Re: Versicherung für Mieter

Beitrag von Montemar »

Also ich sehe das genauso wie Brujadepaco. Geht es hier um eine Dauervermietung oder Ferienvermietung?
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polarstern
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Re: Versicherung für Mieter

Beitrag von polarstern »

Nur Ferienvermietung, max.3 Wochen.
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Brujadepaco
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Re: Versicherung für Mieter

Beitrag von Brujadepaco »

Hallo Polarstern, ich kenne jetzt nur deutsche Haftpflichtversicherungsbedingungen und nicht in der Schweiz, denke aber sie sind ähnlich.
Eine Haftpflichtversicherung (für Personen) tritt doch nur ein für die Schäden die Du als Privatperson anderen zufügst. Darum geht es hier aber nicht, denn wenn Du Dein Haus an Feriengäste vermietest, dann ist dieser Schaden in dieser Form ja nicht abgedeckt.

Und wie hier in einem Posting stand............Versicherung der Hausgemeinschaft........... sind ja 12 EF keine Hausgemeinschaft sondern max. eine Eigentümergemeinschaft und Haftpflichtversicherungen werden immer nur vom einzelnen Hausbesitzer abgeschlossen und nicht von einer Gemeinschaft.

LG Anna
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Montemar
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Re: Versicherung für Mieter

Beitrag von Montemar »

Das habe ich gefunden: Urlaub in einer Ferienanlage. Wer haftet für den Gemeinschaftspool?

Eine Frage, die sowohl für Vermieter von Ferienwohnungen als auch für Mieter einer solchen Wohnung in einer Ferienanlage von Interesse sein dürfte:
Haftet die Wohnanlage , weil eine Reihe von Ferienhausbesitzern ihre Häuser oder Wohnungen an Feriengäste vermieten? Muss der Besitzer, also die Anlage, separate Versicherungen abschließen?
Die Antwort des Experten lautet folgendermassen: Der Pool ist ein gemeinschaftliches Element der Eigentümergemeinschaft. Wenn Wohnungen in der Gemeinschaft vermietet werden, ist auch das Benutzungsrecht des Pools mit vermietet. Genauso wie die Mieter den Treppenaufgang, Aufzüge oder die Zuwege mit nutzen können.
Die Mieter ersetzen ja insoweit nur die Eigentümer, die die Nutzung während der Vermietung wohl nicht selbst ausüben.

Da die Gemeinschaft nicht Vermieterin des Pools ist, muss sie logischerweise auch keine Steuern zahlen. Die Gemeinschaft muss auch wegen der Mieter, keine besondere Versicherung abschließen, sofern die Mieter nach einer bestehenden Versicherung der Gemeinschaft mit versichert sind. Ratsam , aber nicht Vorschrift, ist es, eine Haftpflichtversicherung wegen etwaiger Unfallgefahr am Pool zu haben und sorgfältig zu prüfen, wer alles versichert ist. Denn für Unfälle haftet die Gemeinschaft als Betreiberin des Pools (mit oder ohne Mieter).
Die Einnahmen der Vermietung müssen vom Besitzer selbstverständlich versteuert werden.
http://www.spanien-urlaub-imp.info/Wer- ... 766.0.html
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polarstern
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Re: Versicherung für Mieter

Beitrag von polarstern »

Vielen Dank für das Artikel. Die Gemeinschaft hat keine Versicherung, so viel ist klar. Also wir sollten eine Haftspflichtsicherung, die die Poolbenutzung beinhaltet, beschliessen, sofern es möglich ist. Klingt das vernünftig?
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Re: Versicherung für Mieter

Beitrag von Brujadepaco »

Ich sehe das nach wie vor anders, denn hier handelt es sich um eine geschäftsmässige Vermietung und somit hat der Mieter erst mal einen Anspruch gegen den Vermieter. Ob dieser sich dann evtl. über ein Gerichtsverfahren etwas bei der Gemeinschaft zurückholen kann ist eine andere Sache. Aber Gerichtsverfahren in Spanien dauern sehr lange.
Liebe Grüsse Anna
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