Hola Solana,
Ich bedauere dass dein Schadensfall abgelehnt wurde.
In Bezug auf die Einsichtnahme des Gutachtens, entstehen hier immernoch Diskrepanzen mit den Versicherungsgesellschaften da die Allgemeinen Bedingungen der Versicherung (AB, auf spanisch 'condiciones generales') diesen Umstand leider nicht schriftlich betrachtet oder ordnet und dadurch auf die 'Freiwilligkeit' des Unternehmens erscheint.
Der Makler-Kollektivum fordert dies seit längerem und in der Tat nimmt die Anzahl der Gesellschaften die das Gutachten zur Verfügung stellen zu.
Da dies dein Unternehmen abgelehnt hat (hierzu die Frage ob du/ihr über einen Makler abgeschlossen habt und dieser vielleicht nochmal nachfassen kann?), bestehen laut Ministerialverordnung ECO 734/2004 die folgenden, offiziellen Möglichkeiten zur Bearbeitung und Beantwortung von Reklamationen oder Beschwerden;
- an den Kundenservice der Gesellschaft --> Postanschrift, Fax oder Email Adresse sind normalerweise im AB versehen, im Gegenfall müsstest du beim Unternehmen nachfragen (auf spanisch 'Departamento de Atención al cliente')
- an den Ombudsman des Kunden (auf spanisch 'Defensor del cliente) '--> Anschrift, Fax-nr. und Email Adresse müssten wiederum in den 'condiciones generales' oder Ab erwähnt sein
Dessen Bearbeitung und Beantwortung müssen nach Eingang innerhalb von zwei Monaten ausgeführt werden.
- Im Falle des Nichtvereinständnisses mit der von den zuvor gennanten Stellen getroffenen Entscheidung bzw. nach Ablauf der Frist von zwei Monaten ohne Rückantwort, kann sich der Kunde oder Beschwerdenführer schriftlich an den Beauftragten für den Schutz des Versicherten unter folgender Anschrift wenden; 'Dirección General de Seguros, Servicio de Reclamaciones, Paseo de la Castellana 44, 28046 Madrid.
Ein weiterer offizieller Weg das Gutachten des Sachverständigen der Gesellschaft zu bestreiten wäre einen eigenen Sachverständigen zu ernennen und dessen Daten dem Unternehmen bekannt zu geben. Dessen Honorare muss der Kunde selbst ertragen (Kostenhöhe je nach Sachverständigen, liegen im Schnitt zwischen 300€ und 400€).
In dem Fall dass die Sachverständigen zu einem Einverständnis gelangen, wird dies in einem gemeinsamen Protokoll aufgenommen und der Vorschlag für die Entschädigungszahlung an die Gesellschaft aufgeführt.
Kommt es zu keinem Einverständniss beider Sachverständigen, würden beide Parteien (Kunde & Gesellschaft) einen dritten Sachverständigen ernennen. Dessen Gutachten ist für beide Parteien verpflichtend, es sei denn es wird vor Gericht von einer der Parteien angefochten.
Unabhängig der zuvor gennanten Beschwerde- oder Reklamationsverfahren Solana, hast du zu jeder Zeit Recht gerichtlich vorzugehen falls das eigen benannte Gutachten das des Sachverständigen der Gesellschaft bestreitet.
Jegliche weitere Fragen oder Zweifel, einfach bitte nur angeben.
P.D. Es tut mir leid dass ich auf Grund eines Kurzurlaubs nicht zuvor antworten konnte.
Liebe Grüsse
Alfonso
Solana hat geschrieben:Hallo Alfonso,
ich habe eine Frage zur Gebäudeversicherung.
Im März war ein schweres Unwetter und durch das Dach ist Wasser durch das Dach bzw. Solarium ins Badezimmer und den Wintergarten eingedrungen. Die Versicherung will den Schaden nicht zahlen mit der Begründung, der Schaden wäre durch mangelnde Instandhaltungsarbeiten entstanden. Dies kann allerdings nicht sein, da durch den starken Wind einige Ziegeln verrutscht sind bzw. das Abflußrohr auf dem Solarium durch die Wassermassen gebrochen bzw. gerissen war.
Ich wollte jetzt das Gutachten einsehen. Die Versicherung verweigert allerdings die Einsichtnahme mit der Begründung, daß dies interne Unterlagen seien und ich somit kein Recht auf Einsichtnahme hätte. Ist das richtig bzw. wo ist dies offiziell geregelt? Kann ich eventuell mit der "Hoja de Reclamaciones" etwas erreichen?
Im Voraus vielen Dank für Deine Antwort.
Liebe Grüße
Solana