Fragt unseren Versicherungsexperten von Gran Alacant

Miesepeter
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Re: Neuer Service: Fragt unseren Versicherungsexperten

Beitrag von Miesepeter »

Ich bin zwar kein Experte. aber alles Verbindliche steht in den Versicherungsbedingungen, die man sich ausführlich zu Gemüte führen sollte, denn jeder Versicherer hat seine eigenen. So über den Daumen lässt sich das nicht eindeutig klären.
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Alfonso
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Re: Neuer Service: Fragt unseren Versicherungsexperten

Beitrag von Alfonso »

Schönen guten morgen Oliva,

Vielen Dank für deine Anfrage.

Ja, den spanischen Versicherungen reicht es in der Regel den Schaden, unabhängig ob am Gebäude oder Hausrat, mit Originalrechnungen (falls vorhanden) oder heutiger Kostenvoranschläge der Reparatur oder Ersatz des Objekts bewerten zu können.

Diese Bewertungen werden von den Gesellschaften in der Regel über einen Sachverständigen (Perito) beantragt (bei minderen Schäden oder Verluste je nach Unternehmen nicht immer der Fall), der mit dem Kunden die Ausführung des Schadens und Übergabe eventueller Rechnungen oder Nachweise koordinieren soll.

Der Stundenlohn bei Eigenleistungen hängt auf der anderen Seite je nach Gesellschaft ab, aber 16/18€ die Stunde ist im Normalfall der Durchschnitt. Bitte Vorsicht dabei, da die Versicherungen grundsätzlich darauf bestehen dessen Reparaturdienst (Asistencia) einzuschalten, somit empfehlenswert dass man von vornerein erwähnt den Schaden selbst oder über eine private Firma reparieren zu wollen.

Falls du weitere Unterstützung im jeglichen Sinne gebrauchst, einfach bitte nur melden.

Nochmals Dankeschön und liebe Grüsse

Alfonso - Gran Alacant Versicherungen

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Oliva B.
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Re: Neuer Service: Fragt unseren Versicherungsexperten

Beitrag von Oliva B. »

Guten Morgen, Alfonso,

ich komme leider erst jetzt dazu, dir auf deine ausführlichen Informationen zu danken. Damit kann man wirklich etwas anfangen!!!!!

Nach einmal ganz herzlichen Dank! >:d< Ich wünsche dir einen schönen Tag!

Elke
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Josefine
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Re: Neuer Service: Fragt unseren Versicherungsexperten

Beitrag von Josefine »

Hallo Alfonso, schön, dass man Dir hier im Forum Fragen stellen kann. :-D

Ich hätte mal eine Frage bezüglich Auto-Versicherung bei einem Neuwagenkauf.

Die Anmeldung beim Tráfico + Nummernschilder wird ja wohl der Händler für einen besorgen.

Benötigt das Autohaus irgendeinen Nachweis von einer Versicherung, ggf. also von Dir (quasi so einen vorläufigen Versicherungsschutz)?
Gruß Josefine :)
Alfonso
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Re: Neuer Service: Fragt unseren Versicherungsexperten

Beitrag von Alfonso »

Josefine hat geschrieben:Hallo Alfonso, schön, dass man Dir hier im Forum Fragen stellen kann. :-D

Ich hätte mal eine Frage bezüglich Auto-Versicherung bei einem Neuwagenkauf.

Die Anmeldung beim Tráfico + Nummernschilder wird ja wohl der Händler für einen besorgen.

Benötigt das Autohaus irgendeinen Nachweis von einer Versicherung, ggf. also von Dir (quasi so einen vorläufigen Versicherungsschutz)?

Guten morgen Josefine,

Ich freu mich für jegliche Fragen zur Verfügung stehen zu können.

Ja, für die Anmeldung bei Tráfico und Nummernschilder bei Neuwagenkauf ist der Autohändler zuständig und übergibt dem Käufer auch die entsprechenden Kfz-Unterlagen (Kfz-Schein = ficha técnica & Zulassungschein = permiso de circulación).

Um 'losfahren' zu können muss das Auto gesetzmässig zumindest haftpflichtversichert sein. Mit Teil-oder Vollkasko lässt sich der Schutz erweitern.
Die meisten Autohändler vertreten ein Versicherungsunternehmen und bieten Kfz-Versicherungen an. Unabhängig davon entscheidet der/die Käufer/in wo und wie er/sie sich versichern will und kann sich einige Tage vor Autoübergabe bei verschiedenen Gesellschaften oder Makler zum Vergleich über Preise und Bedingungen erkundigen und nach Abschluss eine Kopie der ausgestellten Versicherung, spätestens zum 'Stichtag', verlangen.

Bedingungen auf die man u.a. achten soll:

* Welche Deckungssumme in der Haftpflicht? (Die meisten bieten €50 Millionen an und erfüllen somit ausreichend die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden)

* Wird mein Schadensrabatt aus BRD (oder anderes Land) übernommen?

* Bei Teil- oder Vollkasko, wie lange ist die Neuwertentschädigung im Falle eines Verlust oder Totalschadens? (Dies variiert je nach Unternehmen von 6 bis 36 Monate in der Regel)

* Erhalte ich/wir einen Preisnachlass als einzige/r Fahrer des Fahrzeugs? (auf spanish conductor nominado)

* Ist die grüne Karte im Endpreis inbegriffen falls ich ins Ausland fahre?

* Im Falle einer Reparatur, kann eine Werkstatt frei ausgewählt werden oder wird an Vertragswerkstätte gebunden? Bei Werkstattbindung kann für Neuwagenbesitzer ein Konflikt mit der Gewährleistung der Garantie von Seitens des Herstellers auftreten. Die meisten Gesellschaften bieten beide Alternativen an, wobei bei Vertragswerkstätte Leistungen wie z.B. Auto abholen und liefern, Endreiningung und Ersatzwagen angeboten werden, falls sich der Kunde wirklich daran halten will.

Ich hoffe dies beantwortet deine Frage. Jegliche weitere dazu oder anderes, einfach bitte nur melden.

Feliz día und beste Grüsse
Alfonso

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Josefine
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Re: Neuer Service: Fragt unseren Versicherungsexperten

Beitrag von Josefine »

Vielen Dank Alfonso, für Deine umfangreiche und so gut verständliche Antwort. >:d<

Wenn es soweit ist, dass wir ein neues Auto kaufen (wir sind noch am Überlegen), ob im Herbst oder im nächsten Jahr, dann werde ich mich auf jeden Fall bei Dir melden.
Gruß Josefine :)
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Re: Neuer Service: Fragt unseren Versicherungsexperten

Beitrag von Alfonso »

Dankeschön an dich Josefine!

Schönes und gemütliches Wochenende an alle Mitglieder und Besucher der CBF (*)

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Solana
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Re: Neuer Service: Fragt unseren Versicherungsexperten

Beitrag von Solana »

Hallo Alfonso,

ich habe eine Frage zur Gebäudeversicherung.

Im März war ein schweres Unwetter und durch das Dach ist Wasser durch das Dach bzw. Solarium ins Badezimmer und den Wintergarten eingedrungen. Die Versicherung will den Schaden nicht zahlen mit der Begründung, der Schaden wäre durch mangelnde Instandhaltungsarbeiten entstanden. Dies kann allerdings nicht sein, da durch den starken Wind einige Ziegeln verrutscht sind bzw. das Abflußrohr auf dem Solarium durch die Wassermassen gebrochen bzw. gerissen war.

Ich wollte jetzt das Gutachten einsehen. Die Versicherung verweigert allerdings die Einsichtnahme mit der Begründung, daß dies interne Unterlagen seien und ich somit kein Recht auf Einsichtnahme hätte. Ist das richtig bzw. wo ist dies offiziell geregelt? Kann ich eventuell mit der "Hoja de Reclamaciones" etwas erreichen?

Im Voraus vielen Dank für Deine Antwort.

Liebe Grüße

Solana
Alfonso
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Re: Neuer Service: Fragt unseren Versicherungsexperten

Beitrag von Alfonso »

Hola Solana,

Ich bedauere dass dein Schadensfall abgelehnt wurde.

In Bezug auf die Einsichtnahme des Gutachtens, entstehen hier immernoch Diskrepanzen mit den Versicherungsgesellschaften da die Allgemeinen Bedingungen der Versicherung (AB, auf spanisch 'condiciones generales') diesen Umstand leider nicht schriftlich betrachtet oder ordnet und dadurch auf die 'Freiwilligkeit' des Unternehmens erscheint.

Der Makler-Kollektivum fordert dies seit längerem und in der Tat nimmt die Anzahl der Gesellschaften die das Gutachten zur Verfügung stellen zu.

Da dies dein Unternehmen abgelehnt hat (hierzu die Frage ob du/ihr über einen Makler abgeschlossen habt und dieser vielleicht nochmal nachfassen kann?), bestehen laut Ministerialverordnung ECO 734/2004 die folgenden, offiziellen Möglichkeiten zur Bearbeitung und Beantwortung von Reklamationen oder Beschwerden;

- an den Kundenservice der Gesellschaft --> Postanschrift, Fax oder Email Adresse sind normalerweise im AB versehen, im Gegenfall müsstest du beim Unternehmen nachfragen (auf spanisch 'Departamento de Atención al cliente')

- an den Ombudsman des Kunden (auf spanisch 'Defensor del cliente) '--> Anschrift, Fax-nr. und Email Adresse müssten wiederum in den 'condiciones generales' oder Ab erwähnt sein

Dessen Bearbeitung und Beantwortung müssen nach Eingang innerhalb von zwei Monaten ausgeführt werden.

- Im Falle des Nichtvereinständnisses mit der von den zuvor gennanten Stellen getroffenen Entscheidung bzw. nach Ablauf der Frist von zwei Monaten ohne Rückantwort, kann sich der Kunde oder Beschwerdenführer schriftlich an den Beauftragten für den Schutz des Versicherten unter folgender Anschrift wenden; 'Dirección General de Seguros, Servicio de Reclamaciones, Paseo de la Castellana 44, 28046 Madrid.

Ein weiterer offizieller Weg das Gutachten des Sachverständigen der Gesellschaft zu bestreiten wäre einen eigenen Sachverständigen zu ernennen und dessen Daten dem Unternehmen bekannt zu geben. Dessen Honorare muss der Kunde selbst ertragen (Kostenhöhe je nach Sachverständigen, liegen im Schnitt zwischen 300€ und 400€).

In dem Fall dass die Sachverständigen zu einem Einverständnis gelangen, wird dies in einem gemeinsamen Protokoll aufgenommen und der Vorschlag für die Entschädigungszahlung an die Gesellschaft aufgeführt.

Kommt es zu keinem Einverständniss beider Sachverständigen, würden beide Parteien (Kunde & Gesellschaft) einen dritten Sachverständigen ernennen. Dessen Gutachten ist für beide Parteien verpflichtend, es sei denn es wird vor Gericht von einer der Parteien angefochten.

Unabhängig der zuvor gennanten Beschwerde- oder Reklamationsverfahren Solana, hast du zu jeder Zeit Recht gerichtlich vorzugehen falls das eigen benannte Gutachten das des Sachverständigen der Gesellschaft bestreitet.

Jegliche weitere Fragen oder Zweifel, einfach bitte nur angeben.

P.D. Es tut mir leid dass ich auf Grund eines Kurzurlaubs nicht zuvor antworten konnte.

Liebe Grüsse

Alfonso




Solana hat geschrieben:Hallo Alfonso,

ich habe eine Frage zur Gebäudeversicherung.

Im März war ein schweres Unwetter und durch das Dach ist Wasser durch das Dach bzw. Solarium ins Badezimmer und den Wintergarten eingedrungen. Die Versicherung will den Schaden nicht zahlen mit der Begründung, der Schaden wäre durch mangelnde Instandhaltungsarbeiten entstanden. Dies kann allerdings nicht sein, da durch den starken Wind einige Ziegeln verrutscht sind bzw. das Abflußrohr auf dem Solarium durch die Wassermassen gebrochen bzw. gerissen war.

Ich wollte jetzt das Gutachten einsehen. Die Versicherung verweigert allerdings die Einsichtnahme mit der Begründung, daß dies interne Unterlagen seien und ich somit kein Recht auf Einsichtnahme hätte. Ist das richtig bzw. wo ist dies offiziell geregelt? Kann ich eventuell mit der "Hoja de Reclamaciones" etwas erreichen?

Im Voraus vielen Dank für Deine Antwort.

Liebe Grüße

Solana

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Re: Neuer Service: Fragt unseren Versicherungsexperten

Beitrag von Cozumel »

Alle Achtung, diesen Service von Alfonso finde ich sehr freundlich.
Ich hoffe ich persönlich brauche ihn nicht mal.
Aber trotzdem Danke.
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