Immobilienmarkt

Preisentwicklung, rechtl. Voraussetzungen, Kataster, Grundbuch, Genehmigungen etc.
aniram
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von aniram »

Es heißt, trotz legalisieren nach 2 Jahren habt ihr Strafe " dafür bekommen, was vor der Legalisierung war...???
brigittekoslowski
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von brigittekoslowski »

@aniram,Nein wir haben dann nur mehr Steuern bezahlt,con vorher ca.200,-Euros pro Jahr auf 600,-Euros pro Jahr,aber wir hatten sehr viel "SCHWARZ" gebaut,war also OK
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nurgis
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von nurgis »

Ich habe gehört/gelesen, das nach 5 oder 7 Jahren(?) Bestandsschutz besteht. Bleibe ich so lange unentdeckt, gibt es kein Problem mehr. Gilt das noch ?
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Miesepeter
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von Miesepeter »

Das hängt von der Gemeinde ab. Wie willst Du den Bestandschutz nachweisen?
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Solana
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von Solana »

Wir hatten vor Jahren auch einen kleinen Pool und einen Abstellraum ohne Genehmigung gebaut. Beides war auch nicht von der Straße aus sichtbar. Allerdings wurden die Gebiete überflogen. Wir mußten auf die Gemeinde und Rede und Antwort stehen. Da wir wußten, daß wir nach fünf Jahren Bestandsschutz hatten, haben wir angegeben, daß alles schon vor sechs Jahren gebaut wurde. Wir mußten für fünf Jahre die Grundsteuer und eine kleine Strafe zahlen. Die Grundsteuer wurde dann angepaßt. War aber alles nicht die Welt.
Dies war allerdings nicht in der Comunidad Valencia. Das Haus haben wir zwischenzeitlich verkauft und den Käufer auch über die Sachlage, Bestandsschutz, informiert.
aniram
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von aniram »

Wir haben sämtliche Probleme mit der Maklerin, teilweise falsche Angaben, z.b. Gemeinschaftskosten, nach mündliche Vereinbarung im Haus bleibende Sachen ( außer persönliche Sachen sollten alles bleiben, aber nach der Anzahlung wurden z. B. Sonnenschirm, Stehlampen und Teppiche plötzlich als persönliche Sachen eingestuft, vorher leider nichts schriftlich festgehalten...). Es ging nicht ums Geld sondern um das Verar...e :evil:
Wir wollten schließlich wegen mangelnden Vertrauens aus dem Vertrag raus...Natürlich geht es nicht. Wir waren beim Rechtsanwalt in unserem Steuerbüro, er wollte keine Auskunft geben, wollte 1200,- EU für die Prüfung des Vertrages, aber diesbezüglich sind wir bereits bestens informiert... Unsere Ausstiegschancen wollte er auch nur für diese Summe mal anschauen. Ich habe im Internet recherchiert und fand die Gesetze nach europäischem Recht über Widerrufsbelehrung und rief 2 Rechtsanwaltkanzlei an, die darüber berichtet haben aber keiner kennt sich aus???? Andere Maklern haben auch noch nie davon gehört. Natürlich wäre es für die Makler nicht sehr günstig...Heute habe ich aufgegeben . Am Ende wollte ich mindestens mal wissen, ob diese EU Gesetz tatsächlich rechtskräftig ist oder es existiert aber wird nicht wahrgenommen. Es ist doch verrückt... hat jemand eine Ahnung...??? :-s
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vitalista
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von vitalista »

Meines Wissens nach existiert ein Widerspruchsrecht nur, wenn ein Vertrag z.B. per Telefon oder Internet abgeschlossen wurde. Und darauf wird in der Widerspruchsbelehrung hingewiesen.
Ich gehe aber davon aus, ihr habt den Vertrag im Maklerbüro unterschrieben?
Dann habt ihr meiner Einschätzung nach ganz schlechte Karten.

Und auch wenn ich verstehen kann, dass ihr menschlich enttäuscht seid, wie sich die Maklerin verhãlt, ich würde es an eurer Stelle auf dem Konto: "Erfahrungen" und " Das passiert mir nie wieder" verbuchen. Sonst macht ihr euch das Leben selbst schwer.
Wer morgens zerknittert aufsteht, hat tagsüber noch Entfaltungsmöglichkeiten!
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von Miesepeter »

Evtl. könnte man "Nichterfüllung" ins Spiel bringen und damit den Vertrag kündigen. Ohne Kenntnis der Vereinbarung kann aber nur vermutet werden. Sonst bin ich ganz Vitalista's Ansicht.
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von aniram »

Vielen Dank wieder mal für Eure Antworten >:d<
Das einzige, was noch vor dem Notartermin unseren Rücktritt ermöglichen könnte dass die
Legalisierung des Wintergarten nicht erledigt wird. 8-)
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chris
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Re: Immobilienmarkt

Beitrag von chris »

Miesepeter hat geschrieben: So 30. Mai 2021, 15:21 Das hängt von der Gemeinde ab. Wie willst Du den Bestandschutz nachweisen?
Zunächst eimal hängt das nicht von der Gemeinde ab, sondern es gibt ein einheitliches Gesetz für die gesamte Comunidad Valenciana. (Ley 5/2014, de 25 de julio, de la Generalitat de Ordenación del Territorio, Urbanismo y Paisaje de la Comunidad Valenciana (LOTUP), que sucedió y derogó la Ley 16/2005, de 30 de diciembre, de la Generalitat, Urbanística Valenciana (LUV).)
Vor ein paar Jahren wurde durch das LOTUP mitten im Sommer in einer Nacht- und Nebel-Aktion die Verjährungsfrist von vier auf 15 Jahre hochgesetzt.

Einziger Lichtblick ist ein erfolgreicher Widerspruch, dass legale Dinge nicht nachträglich illegalisiert werden können, so dass es seitdem ausreicht, wenn ein Architekt bescheinigt, dass das Bauwerk zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung schon älter als vier Jahre war.

Nachweisen kann man das Alter zB über entsprechende alte Rechnungen für die Erstellung eines Bauwerks, durch einen Blick auf historische Bilder im Catastro, oder einen fachmännischen Blick. Ein Architekt erstellt dann ein Zertifikat, mit dem eine erweiterte Neubauerklärung veranlasst werden kann.

Neuerdings ist auch ein Topograph nötig, der bestätigt, dass sich das Bauwerk vollständig innerhalb der Parzelle befindet, wie sie im Catastro registriert ist. Das ist allerdings besonders dämlich, denn natürlich sind die Bauwerke immer auf der eigenen Parzelle, allerdings hat Catastro viele Fehler, und da kann es schnell passieren, dass dieses Zertifikat negativ ausfällt, und man im schlimmsten Fall dann den Eintrag im Catastro auch noch richtigstellen muss.
Saludos,
Chris
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