Immobilienmarkt

Preisentwicklung, rechtl. Voraussetzungen, Kataster, Grundbuch, Genehmigungen etc.
Benutzeravatar
Oliva B.
Administratorin u. Moderatorin
Administratorin u. Moderatorin
Beiträge: 21583
Registriert: Mi 6. Mai 2009, 08:17
Wohnort: Heute hier, morgen dort, bin kaum da, muß ich fort...

Re: Immobilienmarkt

Beitrag von Oliva B. »

 ! Nachricht von: Oliva B.
Und welches Zitat ist nun von dir, Jan? :-? :mrgreen:
Ich sehe zwar welches, doch mehrere ineinanderverschachtelte Zitate sind einfach zu unübersichtlich.. :? .
JanV
activo
activo
Beiträge: 488
Registriert: So 2. Feb 2020, 10:12

Re: Immobilienmarkt

Beitrag von JanV »

Oliva B. hat geschrieben: Do 29. Apr 2021, 22:34
 ! Nachricht von: Oliva B.
Und welches Zitat ist nun von dir, Jan? :-? :mrgreen:
Ich sehe zwar welches, doch mehrere ineinanderverschachtelte Zitate sind einfach zu unübersichtlich.. :? .
So ist das, wenn man beim Verkürzen der Zitierungen aus Versehen nicht nur den Text, sondern auch die "[/quote]" mitlöscht. Ich werde aufpassen...
Jan
aniram
seguidor
seguidor
Beiträge: 71
Registriert: Fr 30. Nov 2018, 13:01
Wohnort: Urb. La Marina

Re: Immobilienmarkt

Beitrag von aniram »

So, ich bin immer noch unsicher :roll: wir werden einen Wintergarten haben. Muss ein Wintergarten automatisch bei der Bewohnbarkeitsbescheinigung eingetragen oder sogar notariell beglaubigt werden? Hat es eventuell Einfluss auf die Suma? Wir haben bis jetzt darüber keine Unterlagen vom Makler erhalten , lt deren Aussage sind sie erst bei Notartermin erforderlich.
LG
Anna
Miesepeter
especialista
especialista
Beiträge: 4114
Registriert: Mi 8. Jun 2016, 10:45
Wohnort: S.O.-Spanien

Re: Immobilienmarkt

Beitrag von Miesepeter »

Vorsicht, alles was nicht im Grundbuch/Kataster eingetragen ist, hat keine Baugenehmigung. Auf die Aussagen des Maklers ist kein Verlaß, der will nur s(D)ein Geld. Ist klar, wer die Wertzuwachssteuer bezahlt? Liegt ein Energieausweis vor? Die Bewohnbarkeitsbewscheinigung wird für diverse Behörden benötigt. Keine Vertröstungen auf später für was auch immer akzeptieren. Elne Bescheinigung des Verkäufers bzgl. Verzicht etwaiger Träger latenter (Vorkaufs-) Rechte wäre ebnfalls angebracht, sonst kann der Verkauf innerhalb 2 Jahren angefochten werden
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
aniram
seguidor
seguidor
Beiträge: 71
Registriert: Fr 30. Nov 2018, 13:01
Wohnort: Urb. La Marina

Re: Immobilienmarkt

Beitrag von aniram »

Also wir können darauf bestehen, dass wir die Bewohnbarkeitsbescheinigung und auch die Nachweise über die Legalität des Wintergartens vorher, ich meine vor dem Termin beim Notar zur Einsicht bekommen sollten?
alina
principiante
principiante
Beiträge: 3
Registriert: Mi 12. Mai 2021, 17:25

Re: Immobilienmarkt

Beitrag von alina »

Wir suchen auch grad an der CB..es sind schon viele Angebote da, aber es kommt auch auf die Preisklasse an.
Benutzeravatar
vitalista
Moderatorin "Hallo! Ich bin neu hier..."
Moderatorin "Hallo! Ich bin neu hier..."
Beiträge: 4818
Registriert: Sa 12. Jan 2013, 22:38

Re: Immobilienmarkt

Beitrag von vitalista »

aniram hat geschrieben: Mi 12. Mai 2021, 22:14 Also wir können darauf bestehen, dass wir die Bewohnbarkeitsbescheinigung und auch die Nachweise über die Legalität des Wintergartens vorher, ich meine vor dem Termin beim Notar zur Einsicht bekommen sollten?
Auf jeden Fall solltet ihr darauf bestehen, dass VOR Notartermin alle Unterlagen komplett sind und man sie euch einsehen lässt.
Habe dir auch eine PN geschickt.
Wer morgens zerknittert aufsteht, hat tagsüber noch Entfaltungsmöglichkeiten!
Benutzeravatar
Sunwind
apasionado
apasionado
Beiträge: 917
Registriert: Di 7. Okt 2014, 13:38
Wohnort: Niederrhein/ Els Poblets

Re: Immobilienmarkt

Beitrag von Sunwind »

Miesepeter hat geschrieben: Mi 12. Mai 2021, 20:03
Vorsicht, alles was nicht im Grundbuch/Kataster eingetragen ist, hat keine Baugenehmigung. .........................
Ist das wirklich so ? Mein Nachbar hat sich einen Pool bauen lassen - hatte eine Genehmigung der Gemeinde der Pool
war aber nicht im Kataster eingetragen.
Erst als er das Haus verkaufte wurde der Pool ohne Probleme eingetragen.

Gruß Sunwind
JanV
activo
activo
Beiträge: 488
Registriert: So 2. Feb 2020, 10:12

Re: Immobilienmarkt

Beitrag von JanV »

Sunwind hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 11:19
Miesepeter hat geschrieben: Mi 12. Mai 2021, 20:03
Vorsicht, alles was nicht im Grundbuch/Kataster eingetragen ist, hat keine Baugenehmigung. .........................
Ist das wirklich so ? Mein Nachbar hat sich einen Pool bauen lassen - hatte eine Genehmigung der Gemeinde der Pool
war aber nicht im Kataster eingetragen.
Erst als er das Haus verkaufte wurde der Pool ohne Probleme eingetragen.

Gruß Sunwind
Naja, das schließt sich doch nichts aus.
Der Pool konnte wahrscheinlich deswegen problemlos eingetragen werden, weil da eben die Baugenehmigung vorlag.
Jan
Cozumel
especialista
especialista
Beiträge: 11704
Registriert: Mo 26. Apr 2010, 22:10
Wohnort: Schwarzwald

Re: Immobilienmarkt

Beitrag von Cozumel »

Der Pool wurde eingetragen, weil sich dadurch die IBI erhöhte und er sich wahrscheinlich innerhab der Bebaubarkeit befand. Die Rechnung kommt noch.

Ich musste die IBi für 5 Jahre nachbezahlen, weil weder Pool noch Garage eingetragen war, als wir das Haus kauften.
Unser Makler versichere mir, dass alles ordnugnsgemäss genehmigt und eingetragen ist. War falsch.

Als ich ihn später darauf ansprach, sagte er, die Katastereintragung sei eine Bringsschuld des alten oder neuen Eigentümers. :) Das stimmt zwar in Bezug auf die Behörden, aber der Makler hätte uns natürlich informieren müssen.
Es gng da um einige tausend Euros Nachzahlung.
Das schlimmst war, dass von der Suma nur eine Rechnung kam ohne Bezug und Erklärung. Ich musste darauf einen RA nehmen um alles zu klären.
Antworten

Zurück zu „Immobilien in Spanien“